Eine gute Freundin hat Schwerbeh.-Ausweis,Merkzeichen B +G + 80% GdB. wenn ich sie im Auto mitnehme,

wenn ich sie im Auto mitnehme darf ich auf einem Behindertenparkplatz parken?

Antworten

  • NEIN, ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zu einen Schwerbehindertenparkplatz zu nutzen, dazu bedarf es eines Parkausweises!
    https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/behindertenparkplatz/
    Gruß Hugo
  • Danke für die schnelle Antwort. schon sehr hilfreich javascript:emoticon('😃')

    Habe noch Fragen:

    1. blauer EU-Parkausweis - wie erfahre ich, in welchen Bundesländern >>>>>>
    "In einigen Bundesländern ist es in speziellen Fällen auch möglich, mit den Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis den blauen EU-Parkausweis als Sondergenehmigung zu erhalten. Über die Erteilung wird von der örtlichen Straßenbehörde individuell entschieden. Eben dort wird die Sonderparkerlaubnis auch ausgestellt. Die Parkgenehmigung ist kostenfrei und längstens so lange gültig wie der aktuelle Schwerbehindertenausweis."

    2, Blaue Parkkarte - wo bekommt man diese?>>>>>
    "Auch wenn der Ausweisinhaber aufgrund seiner Einschränkung selbst kein Fahrzeug führen kann, wird ihm ein spezieller Parkausweis ausgestellt. Dieser ist gültig, wenn er Beifahrer des parkenden Fahrzeugs ist. "

    3. Blaue Parkkarte - welche Vorteile hat sie?
  • Hallo,

    das was du meinst, ist das sog. aG-Light und auch das berechtigt NICHT zum Parken auf dem Behindertenparkplatz! Dieser Ausweis ist orange und ich hatte den vor dem blauen Parkausweis und der Anerkennung des Merkzeichen aG.

    Darüber kannst du dich hier informieren:

    http://www.vdk.de/ov-wuppertal-cronenberg/ID105823

    Ansonsten gibt es in wenigen Städten Deutschlands Pilotprojekte, wo gekennzeichnete Rollstuhlparkplätze auch von Schwerbehinderten genutzt werden dürfen, die "nur" das Merkzeichen "G" haben.

    Parken auf den Rollstuhlparkplätzen ist AUSSCHLIEßLICH mit dem blauen Parkausweis möglich und der wird nur dann ausgestellt, wenn die Voraussetzungen dafür laut Schwerbehindertenausweis vorliegen und das ist nun mal das Merkzeichen aG oder Bl.

    Jumanji
  • Danke für die schnelle Rückmeldung.
    Eine Antwort fehlt mir noch zu meinen Fragen von vorhin:

    1. Blaue Parkkarte - welche Vorteile hat sie?
    Meine Freundin hat Merkmale B und G und 80% GdB und ich fahre sie mit meinem PKW zu einkäufen, Ärzten etc.

    2. Blaue Parkkarte - wo bekommt man diese?>>>>>
    "Auch wenn der Ausweisinhaber aufgrund seiner Einschränkung selbst kein Fahrzeug führen kann, wird ihm ein spezieller Parkausweis ausgestellt. Dieser ist gültig, wenn er Beifahrer des parkenden Fahrzeugs ist. "


  • Carlito hat geschrieben:
    Danke für die schnelle Rückmeldung.
    Eine Antwort fehlt mir noch zu meinen Fragen von vorhin:

    1. Blaue Parkkarte - welche Vorteile hat sie? Für deine Freundin keine, ansonsten hier lesen " http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/FAQs/DE/FAQ_Mobilitaet.html "
    Meine Freundin hat Merkmale B und G und 80% GdB und ich fahre sie mit meinem PKW zu einkäufen, Ärzten etc.

    2. Blaue Parkkarte - wo bekommt man diese?>>>>>Aus meinem Link "der blaue EU-Parkausweis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Bezirksamt "
    "Auch wenn der Ausweisinhaber aufgrund seiner Einschränkung selbst kein Fahrzeug führen kann, wird ihm ein spezieller Parkausweis ausgestellt. Dieser ist gültig, wenn er Beifahrer des parkenden Fahrzeugs ist. "





    Gruß Hugo
  • Hallo Hugo - danke Dir - irgendwie blicke ich nicht durch,

    in dem Link, den Du heute morgen geschickt hattest ist einmal die Rede von blauem Parkausweis und dann noch von einer
    blauen Parkkarte - wo ist der Unterschied?

    Und - welche Parkvorteile habe ich mit meinem PKW, wenn ich meine Freundin mit Merkmale B und G und 80% GdB mit meinem PKW fahre? Vielleicht habe ich mich so besser ausgedrückt zum verstehen meiner Fragen.

    LG
  • Hallo Hugo - danke Dir - irgendwie blicke ich nicht durch,

    in dem Link, den Du heute morgen geschickt hattest ist einmal die Rede von blauem Parkausweis und dann noch von einer
    blauen Parkkarte - wo ist der Unterschied?

    Und - welche Parkvorteile habe ich mit meinem PKW, wenn ich meine Freundin mit Merkmale B und G und 80% GdB mit meinem PKW fahre? Vielleicht habe ich mich so besser ausgedrückt zum verstehen meiner Fragen.

    LG
  • Sorry aber mich beschleicht der Verdacht du möchtest uns veralbern.
    Deine Fragen sind alle mehrfach durch die Links beantwortet! Parkausweis oder Parkkarte ist das gleiche.
    Du hast keine Parkvorteile mit dem Schwerbehindertenausweis deiner Freundin.Siehe meine erste Antwort! Dazu wäre ein Parkausweis nötig.
    Alles sehr gut erklärt in den Links.
    Gruß Hugo 🥺
  • Ich möchte euch nicht veralbern und ich habe mir die Links alle durchgelesen, ist halt alles Neuland für mich.
    Wie soll ich ahnen, daß blaue Parkkarte und blauer Parkausweis identisch sind?
    Meine Freundin weiß leider auch nichts, sie war 12 Tage im Koma, dann 5 OP´s und sehr hohen Gedächtnisverlust.
    Ich versuche jetzt, mich zu informieren und aus dem, was sie mir erzählt, ein klareres Bild zu bekommen zu ihrem Ausweis.

    Gute Nacht und nochmals danke
  • Hallo,

    also gut... wenn die "einfach" erklärten Links für dich zu schwer sind und du keinen Durchblick bekommst.. versuch ich es noch mal ganz einfach:

    Blauer Parkausweis/Parkkarte
    Bild: http://www.lkee.de/media/custom/2112_866_1_g.JPG?1348408039

    Dieser Nachweis muss sichtbar im Fenster platziert werden und berechtigt als einziges Dokument auf einem Behindertenparkplatz zu parken!

    Voraussetzungen, um den beim Straßenverkehrsamt der Stadt zu beantragen:
    --> Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl

    Was man damit sonst noch darf:
    --> in Fußgängerzonen zu Be- und Entladezeiten bis 3 Stunden Parken (mit Parkscheibe)
    --> im eingeschränkten Halteverbot bis 3 Stunden Parken (Parkscheibe)
    --> kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung in Bereichen Parken, wo man ein Parkticket ziehen müsste
    --> nicht nummerierte Anwohnerparkplätze nutzen in Anwohnerparkzonen größerer und kleinerer Städte
    --> in verkehrsberuhigten Zonen ohne andere zu behindern außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen parken

    Was man trotzdem nicht darf:
    --> im absoluten Halteverbot parken
    --> Feuerwehrzufahren zu parken
    --> sich vor Garagen und Einfahrten stellen

    dort wird man schlimmstenfalls vom Abschleppauto weggeräumt und erhält noch ein gewöhnliches und schnödes Ordnungsgeld in entsprechender Höhe.

    Oranger Parkausweis/Parkkarte

    Bild: http://mobilista.eu/wp-content/uploads/2014/02/Parkausweis_light.gif

    Diesen Ausweis kann man auch mit dem Merkzeichen G und B unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Diese sind u. a. in den links vorab erklärt und auch hier...

    http://mobilista.eu/409/orange-parkerleichterung-fuer-behinderte-antrag-rechte-und-pflichten/

    Mit diesem Ausweis, der auch als aG-light bezeichnet wird, darf man die Parkerleichterungen für den blauen Ausweis ebenfalls nutzen. Was man aber als Einziges ganz klar NICHT DARF.... Man darf damit NICHT AUF SCHWERBEHINDERTENPARKPLÄTZEN parken. Dieses geht ausschließlich mit dem blauen Parkausweis. Wie der ausschaut, hab ich dir auf dem Bilderlink geschickt...

    Wenn du jetzt immer noch nicht durchblickst.... dann wende dich doch bitte ans örtliche Straßenverkehrsamt. Die Mitarbeiter erklären das sehr gerne, statt Bußgeldbescheide zu machen oder Abschleppkosten einzutreiben. Ansonsten gibt es in den Städten auch Schwerbehindertenbeauftragte, die deine restlichen Fragen ebenfalls klären können.

    Wenn deine Freundin keinen blauen Parkausweis hat, dann darfst du sie natürlich gerne zum Einkaufen kutschieren und zum Arzt fahren. Eine sehr nette Geste und für sie mit Sicherheit super hilfreich, aber ihr müsst euch einen ganz normalen Parkplatz suchen!

    Jumanji (die das wirklich nicht mehr einfacher erklären kann)
  • Carlito hat geschrieben:
    Danke für die schnelle Rückmeldung.
    Eine Antwort fehlt mir noch zu meinen Fragen von vorhin:

    1. Blaue Parkkarte - welche Vorteile hat sie?
    Meine Freundin hat Merkmale B und G und 80% GdB und ich fahre sie mit meinem PKW zu einkäufen, Ärzten etc.

    2. Blaue Parkkarte - wo bekommt man diese?>>>>>
    "Auch wenn der Ausweisinhaber aufgrund seiner Einschränkung selbst kein Fahrzeug führen kann, wird ihm ein spezieller Parkausweis ausgestellt. Dieser ist gültig, wenn er Beifahrer des parkenden Fahrzeugs ist. "



    Das Merkzeichen G in Verbindung mit einem B lässt mich ohne weitere Angaben vermuten, dass die Merkzeichen nicht angemessen ermittelt wurden. Bei der Erforderlichkeit einer ständigen Begleitung und einem G, ist es eine reine Ermessensfrage, ob nicht auch das Merkzeichen aG erfüllt ist.

    Hierzu wären aber etwas genauere Angaben erforderlich, da es eben auch genügend Konstellationen gibt, in denen eine solche Einstufung gerechtfertigt sein kann.
  • Hi,

    da bist du leider im Irrtum.. Die Kombination G und B gibt es sehr häufig. Das aG an sich sehr selten und ist nur noch mit erheblichem Aufwand oftmals über viele Anträge und teilweise nur noch vor dem Sozialgericht zu erstreiten.

    Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nicht nur aufgrund einer Gehbehinderung notwendig, sondern, weil die Behinderung generell so starke Einschränkungen bedeutet, dass Sie eine Begleitung erforderlich macht. Ein Beispiel wären geistige Einschränkungen, andere Beispiele sind Anfallsleiden wie Epilepsie, Asthma, wo man im Anfall auf fremde Hilfe z. B. für Notarzt rufen angewiesen ist. Das G kann dann z. B. aber nötig sein, weil die Hüfte zusätzlich im Eimer ist oder die Bandscheibe einen nicht gescheit laufen lässt.

    Nur als Möglichkeiten.... warum G und B durchaus zusammenpassen.

    Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

    Jumanji
  • Hallo Junaji

    ganz herzlichen Dank für Deine ausführliche Erklärung.

    Lieben Gruß

    Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    also gut... wenn die "einfach" erklärten Links für dich zu schwer sind und du keinen Durchblick bekommst.. versuch ich es noch mal ganz einfach:

    Blauer Parkausweis/Parkkarte
    Bild: http://www.lkee.de/media/custom/2112_866_1_g.JPG?1348408039

    Dieser Nachweis muss sichtbar im Fenster platziert werden und berechtigt als einziges Dokument auf einem Behindertenparkplatz zu parken!

    Voraussetzungen, um den beim Straßenverkehrsamt der Stadt zu beantragen:
    --> Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl

    Was man damit sonst noch darf:
    --> in Fußgängerzonen zu Be- und Entladezeiten bis 3 Stunden Parken (mit Parkscheibe)
    --> im eingeschränkten Halteverbot bis 3 Stunden Parken (Parkscheibe)
    --> kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung in Bereichen Parken, wo man ein Parkticket ziehen müsste
    --> nicht nummerierte Anwohnerparkplätze nutzen in Anwohnerparkzonen größerer und kleinerer Städte
    --> in verkehrsberuhigten Zonen ohne andere zu behindern außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen parken

    Was man trotzdem nicht darf:
    --> im absoluten Halteverbot parken
    --> Feuerwehrzufahren zu parken
    --> sich vor Garagen und Einfahrten stellen

    dort wird man schlimmstenfalls vom Abschleppauto weggeräumt und erhält noch ein gewöhnliches und schnödes Ordnungsgeld in entsprechender Höhe.

    Oranger Parkausweis/Parkkarte

    Bild: http://mobilista.eu/wp-content/uploads/2014/02/Parkausweis_light.gif

    Diesen Ausweis kann man auch mit dem Merkzeichen G und B unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Diese sind u. a. in den links vorab erklärt und auch hier...

    http://mobilista.eu/409/orange-parkerleichterung-fuer-behinderte-antrag-rechte-und-pflichten/

    Mit diesem Ausweis, der auch als aG-light bezeichnet wird, darf man die Parkerleichterungen für den blauen Ausweis ebenfalls nutzen. Was man aber als Einziges ganz klar NICHT DARF.... Man darf damit NICHT AUF SCHWERBEHINDERTENPARKPLÄTZEN parken. Dieses geht ausschließlich mit dem blauen Parkausweis. Wie der ausschaut, hab ich dir auf dem Bilderlink geschickt...

    Wenn du jetzt immer noch nicht durchblickst.... dann wende dich doch bitte ans örtliche Straßenverkehrsamt. Die Mitarbeiter erklären das sehr gerne, statt Bußgeldbescheide zu machen oder Abschleppkosten einzutreiben. Ansonsten gibt es in den Städten auch Schwerbehindertenbeauftragte, die deine restlichen Fragen ebenfalls klären können.

    Wenn deine Freundin keinen blauen Parkausweis hat, dann darfst du sie natürlich gerne zum Einkaufen kutschieren und zum Arzt fahren. Eine sehr nette Geste und für sie mit Sicherheit super hilfreich, aber ihr müsst euch einen ganz normalen Parkplatz suchen!

    Jumanji (die das wirklich nicht mehr einfacher erklären kann)
    😉
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hi,

    da bist du leider im Irrtum.. Die Kombination G und B gibt es sehr häufig. Das aG an sich sehr selten und ist nur noch mit erheblichem Aufwand oftmals über viele Anträge und teilweise nur noch vor dem Sozialgericht zu erstreiten.

    Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nicht nur aufgrund einer Gehbehinderung notwendig, sondern, weil die Behinderung generell so starke Einschränkungen bedeutet, dass Sie eine Begleitung erforderlich macht. Ein Beispiel wären geistige Einschränkungen, andere Beispiele sind Anfallsleiden wie Epilepsie, Asthma, wo man im Anfall auf fremde Hilfe z. B. für Notarzt rufen angewiesen ist. Das G kann dann z. B. aber nötig sein, weil die Hüfte zusätzlich im Eimer ist oder die Bandscheibe einen nicht gescheit laufen lässt.

    Nur als Möglichkeiten.... warum G und B durchaus zusammenpassen.

    Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

    Jumanji


    Diese Erfahrungen kann ich nicht teilen.... Antrag am 04.07.2016 gestellt und am 21.09.2016 GdB 100 mit Merkzeichen G,aG,B,H und RF anstandslos nach Aktenlage bekommen. Allerdings habe ich auch direkt alle Unterlagen und Arztbefunde, Gutachten etc. pp. in Kopie beigefügt. Hat fast 80 Euro gekostet das alles zu kopieren und ordentlich abzuheften.

    Ich denke viele gehen da einfach zu leichtfertig ran und überlassen alles dem jeweiligen Sachbearbeiter, der dann womöglich ein Gutachten in Auftrag gibt und wie sagt man so schön, die Hand die einen füttert, beißt man nicht 😉

    Unsere Behörden sind in den vergangenen 30 Jahren sehr "neoliberal" geworden und wer da in dem Irrglauben aufschlägt, die da Oben machen das schon, der hat halt die A-Karte! Heute muss man sein Glück mehr denn je selbst in die Hand nehmen und kämpfen.... sich juristisch bilden und entsprechend dominant und selbstsicher auftreten, sonst geht man unter!

    Meine Erfahrungen mit dem Versorgungsamt sind bislang jedenfalls durchweg positiv. Mal abwarten evtl. nehmen sie mir 2018 ja wieder was weg und der Spaß beginnt dann 😉

    Negative Erfahrungen habe ich bislang nur mit der Pflegekasse und einer zur Sachverständigen erhobenen staatlich geprüften Krankenschwester, die alle ärztlichen Befunde ignoriert und Diagnosen mit schneller Feder mal eben umdeklariert, Aus einer 10x4 mm umfassenen Schädigung des Myelons wurden bei nach ihrer "medizinischen" Diagnose zunehmende HWS-Beschwerden und eine vollständige Inkontinenz mit unwillkürlichen Harnabgängen wurde zur Dranginkontinenz umdeklariert.

    Ich freue mich schon richtig auf die Gerichtsverhandlung.... mit anschließender Strafanzeige nach Abschluss des Verfahrens 😉

    Heute hat mein Arzt mir einen Badewannenlif, ein Krankenbett und einen E-Scooter verordnet, die Pflegekasse wird Amok laufen 😉 Die wollen ja nichtmal passende und bedarfsgerechte Windeln bezahlen.... das zeig ich denen... die stinkenden, auslaufenden, ständig reißenden und drückenden Kassen-Pampis kommen mir nicht mehr um den Hintern und das Gegenüber! Hab jetzt schicke schwarze die man nicht auf den ersten Blick als Pampi erkennt.

    Mal schaun, vielleicht klappts ja damit 😉
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