Welche Wohnformen sind in privater Initiative möglich?
MyHandicap User
✭✭✭
Als persönlich betroffene Familie möchten wir für unsere beiden Kinder und bis zu 4 weitere behinderte Erwachsene eine Wohnmöglichkeit schaffen. Es war geplant eine Betreuung, Grundpflege, Therapie usw durch Kooperationen mit Pflegediensten, selbstständigen Therapeuten, wenn gewünscht, anzubieten.
Die zuständige Verwaltung legt uns seit Monaten Steine in den Weg, so dass das Projekt zu scheitern droht! Unter anderem werden Brandschutzanforderungen für ein neues Gebäude gestellt, die im 6-stelligen Bereich liegen!
Wie könnte man das ganze aufziehen ohne diese Auflagen alle erfüllen zu müssen?
Die zuständige Verwaltung legt uns seit Monaten Steine in den Weg, so dass das Projekt zu scheitern droht! Unter anderem werden Brandschutzanforderungen für ein neues Gebäude gestellt, die im 6-stelligen Bereich liegen!
Wie könnte man das ganze aufziehen ohne diese Auflagen alle erfüllen zu müssen?
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Antworten
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SMILE - egal wie du eine WG (Wohngemeinschaft) aufziehst,
die Wohnung muss dennoch die baurechtlichen Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Mögliche Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung:
WG Wohnung = ein Hauptmieter mit mehreren Untervermietungen je nach Anzahl der Räumlichkeit und Platzbedarfs der Mieter.
Welche Dienstleistungen durch "externe Anbieter" hier in den Räumlichkeiten "verkehren" (sogenannte Hausbesuche), obliegt den Mietern (Gedankenhinweis! 😆 )
Zieht man jedoch die "Behindertengerechte Wohnstätte als Wohnheim" auf ....gelten diverse andere Bauverordnungen zusätzlich! Hierzu gibt es zusätzliche Richtlinien nach der Musterbauverordnungen (Musterstättenverordnungen), die nach Anerkennungen der Bundesländer her ihre Anwendungen nach der LBO eingehalten werden müssen!
Also, es kommt darauf an, wie du die Wohnung deklarierst.
Gruß
rollispeedy
(PS: Hat es aber einen gewerblichen Hintergrund oder sind übermäßig bauliche Vorrichtungen notwendig, aufgrund des Vermietungszwecks / Verwendungszwecks, können von der Baubehörde zusätzliche Anforderungen an den Vermieter bzw. Bauherrn auferlegt werden. Selbst das Ordnungsamt kann, hier über das Bauamt, Auflagen erteilen).
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