bekommt man den Neuwagenzuschuss auch wenn man nicht berufstätig ist?

bin nicht berufstätig, bin im Rollstuhl, brauche ein Auto das ich fahren kann da ich einen Sohn mit Trisomie 21 habe und mich ehrenamtlich im Vorstand der Lebenshilfe engagiere.

Antworten

  • Wahrscheinlich werden alle Kostenträger sich dagegen Wehren!
    Lt. dem BSHG ist jedoch eine KFZ-Hilfe bei einer Ausübung eines Ehrenamtes möglich.
    Hierzu die Stellungsnahme und im Auszug des BSHG (Urteil vom 23.8.2013, B 8 SO 24/11 R):
    "Die von der Klägerin ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit gehört in besonderer Weise
    zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dies verdeutlicht § 11 Abs 2 Satz 2
    SGB XII; danach umfasst die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft auch
    ein gesellschaftliches Engagement"

    Jedoch wurde bisher keine abschließendes Urteile durch ein zuständiges Landesgericht weiterhin bestätigt.
    PDF - Verlinkung: https://www.lwl.org/spur-download/bag/03_2014an.pdf

    Wenn du diesen Weg beschreiten willst, brauchst du einen langen Atem und wahrscheinlich einen Rechtsbeistand!

    Gruß
    rollispeedy


  • Hallo izzi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Zum Thema KFZ-Hilfe hat Dir rollispeedy, bereits geschrieben. (Vielen Dank dafür 😀 )

    Du benutzt aber nicht den Ausdruck KFZ-Hilfe, sondern "Neuwagenzuschuss". Meinst Du vielleicht etwas anderes? Wenn ja, was genau?
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