An wen kann ich mich bei Mobbing am Arbeitsplatz in Erfurt/Thüringen wenden?
MyHandicap User
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Mobbing im öffentlichen Dienst
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Antworten
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Wir brauchen schon ein paar Informationen mehr . Wenn das Mobbing von oben kommt gibt es vielleicht eine Stelle die noch weiter oben ist und sonst Gewerkschaft Mitarbeiterrat oder ähnlich .
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ergänzend zur ersten Antwort...
Konkretisierung heißt auch
geht es um eine Beratung
1. als Betroffene*r - um mit der Situation an sich besser umgehen zu können?
2. als Betroffene*r - um dagegen vorzugehen?
zu 2. ergänzend
wurde schon der *Mitarbeiterrat* genannt - welcher im öD in Deutschland Personalrat heißt - daneben bei Behinderung bzw. Gleichstellung die Schwerbehindertenvertretung und als weibliche Beschäftigte die Frauen-bzw. Gleichstellungsvertreterin
weiterhin wäre (ggf. über diesen - oder im Internet der Behörde/ Dienststelle) festzustellen, ob es Dienstvereinbarungen (außerhalb des öD auch Betriebsvereinbarungen genannt) gibt - in welchen zu diesem Thema Regelungen getroffen sind...-...dann sind diese in Anspruch zu nehmen bzw. anzuwenden
abschließend noch ein paar grundsätzliche Hinweise:
Der Begriff *Mobbing* wird heute relativ allgemein verwendet - und sagt erst einmal wenig darüber aus, wie sich die Situation konkret verhält - weshalb Hinweise und Empfehlungen auf allgemeiner Ebenen ggf. auch das Gegenteil von dem bewirken können, was hilfreich ist....
außerdem:
neben *Mobbing* gibt es inzwischen etabliert - auch den Begriff *Bossing* -> meint in der Regel wenn Vorgesetze von MA gemobbt werden -> was auch eine andere Herangehensweise notwendig machen würde...
aber
egal, ob Mobbing oder Bossing oder auch anders benannt...
die von Mobbing betroffene Person sollte sich bei einer für Mobbing spezialisierten Beratungsstelle grundsätzlich beraten lassen - auch um Festzustellen, auf welcher (ggf. auch *Eskalation*)Stufe sich das Mobbing aktuell befindet...
…denn als Betroffene*r ist es auch wichtig für sich selbst einschätzen zu können, welche Klärungs-/ Lösungswege zur Zeit auf Grund der eigenen Verfassung möglich sind zu gehen…
unabhängig von der innerbetrieblichen Klärung…
…Mobbing ist ein Straftat !!
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Grundsätzlich ist Mobbing/Bullying am Arbeitsplatz eine Straftat.
Ich würde Dir - aus begrenzter eigener - Erfahrung folgendes Raten:
1. Wenn Du Leute am Arbeitsplatz hast, die Du als Vertrauenswürdig einschätzt, weihe sie ein. Sie können vielleicht schon entsprechend wirken, aber im Zweifelsfall auch als Zeugen dienen.
2. Mobbing zu Beweisen, ist immer recht kompliziert, da Du als "Ankläger" in der Beweispflicht bist. Hier würde ich empfehlen, eine Art "Logbuch" zu führen. Notiere Dir jeden Vorfall, mit Namen, Datum, Zeit, Ort und konkretem Vorfall.
Je detaillierter Du das Mobbing belegen kannst, desto mehr Glaubwürdigkeit hat Deine Aussage in den Augen des Arbeitgebers. Im Zweifel steht sonst nämlich Aussage gegen Aussage.
3. Such Dir Rat beim Betriebsrat, bzw. der Schwerbehindertenvertretung.
Ich wünsche Dir viel Kraft; leider kenne ich diese Probleme von früher auch und weis, wie schwer man es haben kann.
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Vielen Dank für die bereits gesendeten Antworten. Das Mobbing geht von höheren Diensten aus, selbstverständlich habe ich es über den Personalrat schon versucht, der hat aber selber Angst und ist irgendwie sprachlos und unternimmt auch nichts. Ich habe auch schon an den Präsidenten der Einrichtung eine Bitte um Hilfe geschrieben, die er nach erster kurzer Reaktion, worin er sein Entsetzen zum Ausdruck brachte,nun aussitzt. Ich habe seit über einem Jahr nichts dazu gehört. Ich könnte mich jetzt nur noch an den Staatssekretär oder die Ministerrin wenden, weiß aber nicht,ob mir das was bringen würde, da es ja um viel geht bei den mobbenden Personen.
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