Muss ich trotz behindertenparkausweis Parkgebühren bezahlen

Der Parkplatz befindet sich innerhalb einer Parkzone mit automaten

Antworten

  • Das steht alles in dem kleinen blauen Heft, welches du mit deinem Parkausweis erhalten hast.

    Mit dem Parkausweis darf man:

    Der blaue Parkausweis für Behinderte berechtigt innerhalb Deutschlands zu folgenden Ausnahmen:

    Auf den mit Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichneten Parkplätzen (sog. Behindertenparkplätzen) zu parken.

    Bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, wo eingeschränktes Haltverbot angeordnet ist (Parkscheibe!).

    Im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.

    An Stellen, an denen das Parken durch Zeichen 314 (Parkplatz Anfang) und 315 StVO (Parkplatz Ende) erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken.

    Eine längere Parkzeit für bestimmte Haltverbotsstrecken zu nutzen.
    Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.

    In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken.

    Auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken. (Parkscheibe!)

    An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.

    In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
  • Hallo,

    Parkscheinautomaten am Straßenrand darfst du ignorieren, egal ob du auf einem Behindertenparkplatz dafür stehst oder einen anderen Parkplatz gefunden hast, wenn du im Besitz des blauen oder orangen Parkausweises bist. Wenn du nur einen Schwerbehindertenausweis hast, dann musst du die Parkgebühren bezahlen.

    Was Parkgebühren im Parkhaus angeht... da liegt es im Ermessen des Besitzers, ob er einen Rabatt oder Erlass der Parkgebühren für Behinderte gibt. Da lohnt sich durchaus auch die Nachfrage, wenn du nur das Merkzeichen G hast, denn einige Parkhausbesitzer (z. B. an Krankenhäusern) geben auch da schon Rabatte.

    Jumanji
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    Parkscheinautomaten am Straßenrand darfst du ignorieren, egal ob du auf einem Behindertenparkplatz dafür stehst oder einen anderen Parkplatz gefunden hast, wenn du im Besitz des blauen oder orangen Parkausweises bist. Wenn du nur einen Schwerbehindertenausweis hast, dann musst du die Parkgebühren bezahlen.

    Was Parkgebühren im Parkhaus angeht... da liegt es im Ermessen des Besitzers, ob er einen Rabatt oder Erlass der Parkgebühren für Behinderte gibt. Da lohnt sich durchaus auch die Nachfrage, wenn du nur das Merkzeichen G hast, denn einige Parkhausbesitzer (z. B. an Krankenhäusern) geben auch da schon Rabatte.

    Jumanji



    Hmmm interessante Aussage.
    Das bedeutet ja, dass man immer erst vorher prüfen muss, ob ein Parkhaus einen Behinderten befreit. Also werde ich doch lieber direkt vor den Geschäften oder in der Fußgängerzone etc. parken. Denn ist man erst einmal im Parkhaus kommt man ohne zu bezahlen selten wieder heraus 😉

  • Hi..

    japp.. in fremden Städten nehme ich die Gebühren im Parkhaus bei der Einfahrt in Kauf und freue mich, wenn ich dann erfahre, dass ich sie als Behinderte nicht zahlen muss. In meiner Heimatstadt vor Ort, da weiß ich welche Parkhäuser für mich kostenfrei sind.

    Fußgängerzonen darfst man nur in den Be- und Entladezeiten zum Parken benutzen und das ist selten zu den Öffnungszeiten der Geschäfte. Daher für mich eher unattraktiv.

    Jumanji
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hi..

    japp.. in fremden Städten nehme ich die Gebühren im Parkhaus bei der Einfahrt in Kauf und freue mich, wenn ich dann erfahre, dass ich sie als Behinderte nicht zahlen muss. In meiner Heimatstadt vor Ort, da weiß ich welche Parkhäuser für mich kostenfrei sind.

    Fußgängerzonen darfst man nur in den Be- und Entladezeiten zum Parken benutzen und das ist selten zu den Öffnungszeiten der Geschäfte. Daher für mich eher unattraktiv.

    Jumanji


    Ja für mich auch.... lach. War ja auch nur so ein Wink für Sparfüchse und die frühen Würmer 😉

    Ich darf ab jetzt jedenfalls mit meinem Wohnmobil ohne grüne, gelbe oder rote Plakette sogar in die Innenstadt zotteln und dort parken, wo es erlaubt ist. Ins Parkhaus komme ich mit der dicken Liese ohnehin nicht rein lach.

    Frage mich gerade wie es eigentlich auf den Wohnmobilstellplätzen in den Innenstädten aussieht, dort ist ja auch ein Parkautomat 😉





  • TheOldAssJoe hat geschrieben:
    Jumanji hat geschrieben:
    Hi..

    japp.. in fremden Städten nehme ich die Gebühren im Parkhaus bei der Einfahrt in Kauf und freue mich, wenn ich dann erfahre, dass ich sie als Behinderte nicht zahlen muss. In meiner Heimatstadt vor Ort, da weiß ich welche Parkhäuser für mich kostenfrei sind.

    Fußgängerzonen darfst man nur in den Be- und Entladezeiten zum Parken benutzen und das ist selten zu den Öffnungszeiten der Geschäfte. Daher für mich eher unattraktiv.

    Jumanji


    Ja für mich auch.... lach. War ja auch nur so ein Wink für Sparfüchse und die frühen Würmer 😉

    Ich darf ab jetzt jedenfalls mit meinem Wohnmobil ohne grüne, gelbe oder rote Plakette sogar in die Innenstadt zotteln und dort parken, wo es erlaubt ist. Ins Parkhaus komme ich mit der dicken Liese ohnehin nicht rein lach.

    Frage mich gerade wie es eigentlich auf den Wohnmobilstellplätzen in den Innenstädten aussieht, dort ist ja auch ein Parkautomat 😉



    Es geht um das Parken in den Niederlande mit dem EU-Parkausweis- In Deutschland weiß ich Bescheid .

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