Berufsgenossenschaft lehnt Hilfe zum Kauf eines KFZ ab.…

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und möchte mich gleich mal vorstellen.
Mein Name ist Uwe Graubner bin 50 Jahre alt und wohne in der Nähe von Kempen.

Leider hatte ich einen Arbeitsunfall 1992 wobei ich mir das linke Sprunggelenk verletzte, was dann 2003 teil versteift wurde. Da ich immer noch sehr oft umgeknickt bin und dadurch auch auf Arbeit ausgefallen bin. Was natürlich sehr oft zur Kündigung führte.

Mein Letzter Arbeitgeber kündigte mich am 12.03.16 obwohl ich einen Arbeits- / Wegunfall hatte, seit dieser Zeit bin ich nun krank geschrieben und hatte am 12.09.15 wieder eine OP, wo man mir das komplette linkte Sprunggelenk versteift hat.

So nun zur Sache, ich habe am 03.04.16 einen Antrag auf Hilfe zum kauf eines Kfz bei meiner BG gestellt, dieser wurde am 10.05.16 abgelehnt mit der Begründung. Da ich ja zur Zeit keine Arbeit habe auch kein KFZ benötige, doch ich könnte wenn ich wollte und wieder in Arbeit bin einen neuen Antrag stellen.

Da bin ich am 20.05.16 in Widerspruch gegangen dagegen, mit der Begründung das man ja auch sein Auto so benötigte und ohne Auto leider keine Arbeit finden tut und noch einiges andere...
Sie fragten mich auch ob ich den Widerspruch weiterhin bestehen lassen möchte, was ich mit einen ja beantwortete.

Nun meine Frage ist die, besteht den die Chance das man eine Hilfe zum KFZ kauf erhalten kann oder er nicht. Leider habe ich unser Auto schon verkauft, es war ja auch ein altes und der TÜV hatte nicht mehr gelohnt.

Was sollte ich nun tun, einen Termin bei einen Rechtsanwalt nehmen oder warten? Könnt Ihr mir da was raten oder hat es ja eh keinen Sinn?


Danke
Graubner

Antworten

  • Den Rechtsbeistand-Termin würde ich auf jeden Fall wahrnehmen!!! Eine bessere Informationsquelle zu deinem Begehren kannst du nicht bekommen. Wenn hier aus dem Beratungstermin eine eher negative Erwartungshaltung zu einen weiterführen des Verfahrens durch den Rechtsbeistand vermittelt wird, kannst du jederzeit den Antrag zurück ziehen.

    Also, erst einmal abwarten und dich über die weiteren rechtlichen Schritte durch einen Fachanwalt informieren lassen.

    Das wäre meine Einstellung zu so einem Verfahren.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Graubner,

    erfahrungsgemäß ist es in der Tat so, dass Zuschüsse zum KFZ nur im Zusammenhang mit Arbeit gewährt werden. Es sei denn, Du bist durch deinen Arbeitsunfall erheblich mehr eingeschränkt.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
Diese Diskussion wurde geschlossen.