Missbrauch Schwerbehinderten-Parkausweis

Hallo zusammen,

seit vielen Jahren stelle ich immer wieder fest, wie viele Menschen im Besitz eines offiziellen (Schwerb.) Parkausweises sind, obwohl diese weder eine Gehbehinderung haben, oder gar auf den Rollstuhl angewiesen sind. Zumal es diesen Ausweis doch i.d.R. sowieso nur für Menschen gibt, die definitiv nicht mehr selbstständig laufen können ( Unterschenkelamputationen, Lähmungen und Ähnliches).
Über diese Tatsache ärgere ich mich, wie gesagt, schon seit Jahren, zumal meine Frau, die seit rund 20 Jahren an MS erkrankt ist und "nur" noch wenige Meter selbst gehen kann, diesen Parkausweis (noch) nicht bekommt.

Auf die Spitze treibt es seit vielen Monaten eine junge Dame aus unserer Ortschaft, die ich fast täglich beobachte, wenn sie mit dem PKW und fest angebrachtem blauen (Schwerbh.) Ausweis ihren Geschäften nach geht. Sie parkt im Halteverbot, in Feuerwehreinfahrten, auf Gehwegen usw, und das mit einer stolzen Selbstverständlichkeit, die kaum vorstellbar erscheint
( eine weitere Person mit Behinderung befindet sich natürlich nie im Wagen ).

Soll man einen solchen Missbrauch irgendwo melden ( wenn ja wo?), wie ist eure Meinung hierzu ...

Beste Grüße


Antworten

  • Hmmm....(?)....klingt ein wenig schräg!

    Das Halten und Parken in Feuerwehreinfahren /-ausfahrten ist grundsätzlich verboten, auch wenn man einen blauen Parkausweis hat!!!
    Ansonsten darf man ohne blauen Parkausweis auf "Behindertenparkplätzen" bis zu 3 Minuten Halten aber nicht Parken.
    Halten heißt hier - der Wagen darf nicht unbesetzt verlassen werden.

    Bei Verdacht des Mißbrauches des Parkausweises kann jederzeit unter Angabe der Parkausweisnummer eine Anzeige beim örtlichem zuständigen Ordnungsamt gemacht werden unter der zusätzlichen Angabe der Gründe der Anzeige.
    Die Anzeige darf jeder machen, der ein eigenen Bedarf auf solch einen Parkplatz nachweisen kann.
    (Handyfoto vom Kfz : Auto mit Nummernschild, Ort des Parkplatzes, Foto des Parkausweises mit Auto)

    Für sonstige verantwortliche Bürger reicht eigentlich nur die Information an das zuständige Ordnungsamt. Diese müssen dieser Tatbestand nachgehen. Der Inhaber des Parkausweises ist dem Ordnungsamt gegenüber aussagepflichtig. Der blaue Parkausweis darf ausschließlich nur vom Inhaber genutzt werden.

    Aber ich bitte um nicht zu schnelle Vorverurteilung von Inhabern solchen Ausweisen, auch ich habe so einen Ausweis und wenn man mich manches Mal so sieht, erkennt man meine gesundheitlichen Einschränkungen auch nicht.
    Wenn dich es auch persönlich ärgert, empfehle ich doch, die Person einfach mal anzusprechen und nachzufragen.
    Denn die meisten gesundheitlichen Erkrankungen und Einschränkungen sind von außen nicht sichtbar.
    Unter uns behinderten Menschen sollten wir im Dialog versuchen Missverständnisse zu klären.

    😢 😺 😳 🥺 😉
    Gruß
    rollispeedy
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  • Woher willst du wissen, dass hier ein Missbrauch vorliegt? Hast du die Dame darauf mal angesprochen?

    Es ist keineswegs so, dass mann den EU-Parkausweis nur bei absoluter Bewegungsunfähigkeit bekommt!

    Mir sieht man meine Behinderung auch nicht an .... 😡
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  • Hallo Jenner,

    beim parken im Halteverbot, einer Feuerwehreinfahrt oder auf dem Gehweg handelt es sich schlicht weg um eine Ordnungswiedrigkeit mit den bekannten monetären Folgen....

    Mit einem Missbrach der EU-Parkgenehmigung hat so ein Verhalten nichts zu tun.

    Der EU-Parkausweis ist personengebungen - eine missbräuchliche Nutzung durch nicht berechtigte kann für den Ausweisinhaber und den Unberechtigten massive Folgen haben!

    Rechtsgrund: § 281 StGB Mißbrauch von Ausweispapieren

    (1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

    (2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

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  • Fragesteller007 hat geschrieben:
    Hallo zusammen,

    seit vielen Jahren stelle ich immer wieder fest, wie viele Menschen im Besitz eines offiziellen (Schwerb.) Parkausweises sind, obwohl diese weder eine Gehbehinderung haben, oder gar auf den Rollstuhl angewiesen sind. Zumal es diesen Ausweis doch i.d.R. sowieso nur für Menschen gibt, die definitiv nicht mehr selbstständig laufen können ( Unterschenkelamputationen, Lähmungen und Ähnliches).
    Über diese Tatsache ärgere ich mich, wie gesagt, schon seit Jahren, zumal meine Frau, die seit rund 20 Jahren an MS erkrankt ist und "nur" noch wenige Meter selbst gehen kann, diesen Parkausweis (noch) nicht bekommt.

    Auf die Spitze treibt es seit vielen Monaten eine junge Dame aus unserer Ortschaft, die ich fast täglich beobachte, wenn sie mit dem PKW und fest angebrachtem blauen (Schwerbh.) Ausweis ihren Geschäften nach geht. Sie parkt im Halteverbot, in Feuerwehreinfahrten, auf Gehwegen usw, und das mit einer stolzen Selbstverständlichkeit, die kaum vorstellbar erscheint
    ( eine weitere Person mit Behinderung befindet sich natürlich nie im Wagen ).

    Soll man einen solchen Missbrauch irgendwo melden ( wenn ja wo?), wie ist eure Meinung hierzu ...

    Beste Grüße





    Ich finde deinen NEID unerträglich.... du bist kein Arzt und kannst den Gesundheitszustand daher nicht beurteilen. Ich rege an, setz dich mit deiner Nachbarin mal bei einer Tasse Kaffe hin und ergründe, was DU bzw. deine Frau im Antragsverfahren ggf. falsch gemacht haben könntest.

    LG
    TheOldAssJoe

  • Leute - Leute 🥺

    bitte seit doch unter "Menschen mit Handycap" etwas umgänglicher!
    Sicherlich gibt es viele Arten von gesundheitlichen Einschränkungen und sie sind für jeden Menschen, den es betrifft, ganz individuell ärgerlich und ein Einschnitt in seinem bisherigem eventuellem gesunden Leben.

    Finde es nicht besonders gut, wenn man wie am Pokertisch, die gesundheitlichen Einschränkungen als Trumpfkarte oder als Stiche, dem Gegenüber überbieten will. Jeder hat seine individuellen Schwierigkeiten und Nachteile mit seinem Handycap.
    Ich denke auch, das wir hier miteinander Versuchen sollten, gemeinsam Lösungen zu finden, dass es uns mit dem Handycap einfach besser gehen sollte.
    User die sooo Sattelfest mit ihrem Wissen darum sind - versuchen mit Rat & Tips auch anderen hier zu "Helfen" und wer meint, hier Hilfe bekommen zu können der sollte nicht abgeschreckt werden (....denn wir sitzen alle nur am PC - oder vergleichbare Eingabegeräte - und sehen nicht den Gegenüber und dessen Handycaps oder wissen um seine Lebensbiografie))

    Gruß
    😢 🥺 😉
    rollispeedy

    (PS: ....ich hätte zu den bisherigen Threadverlauf einiges noch zu sagen... aber das steht hier nicht als Thema im Thread und wäre auch nicht "Zielführend")
  • Hallo,

    ich hatte genau dein Problem mit einer Nachbarin.... Sie fand es eine absolute Frechheit, dass ausgerechnet ich, wo ich doch noch Marathon laufen kann einen blauen Parkausweis besitze und auch noch die Frechheit eines personenbezogenen Parkplatzes vor der Türe....

    Sie hat mich abgeschrubbt, als sei ich der letzte Honk....

    Nein, ich missbrauche meinen Parkausweis nicht, ich bin vom Amt als außergewöhnlich Gehbehindert eingestuft worden und das nicht ,weil ich Gesund bin oder wie ein junger Gott durch die Gegend renne,sondern, weil es eine Tatsache ist, dass meie Beweglichkeit einem doppelseitig Oberschenkelamputierten Gleichzusetzen ist!

    Herz- und Lungenkrankheiten können genau diesen Umstand herbeiführen, ohne dass es für andere sofort ersichtlich ist.

    Ach... selbige Nachbarin hat mir dann nach ihrer Schimpftirade berichtet, dass SIE selber grundsätzlich unberechtigt auf Schwerbehindertenparkplätzen parkt, insb. auf Supermarktparkplätzen, wo die Parkplätze private Angebote des Ladeninhabers sind und dass SIE sich den Ausweis (einer hat das Beiblatt, einer den Ausweis im Autofenster) mit einem Verwandten in der Nachbarstadt teilt. Schließlich dürfe sie da ja parken, sie sei ja behindert.... (aber ohne aG)...

    Ich kann da nur sagen... "Wer im Glashaus hockt, der sollte nicht mit Steinen schmeißen!". Nachdem sie erfahren hat, dass in meiner Stadt grundsätzlich weggeschleppt wird und nicht nur der Zettel mit dem Bußgeld verteilt wird, wurde dann der weiße Zettel in ihrem Auto mit dem Ausweis aus dem anderen Auto in der Nachbarstadt getauscht.

    Sprich.. wenn deine Frau MS hat und nur noch wenige Meter zu Fuß gehen kann, dann stell einen Antrag beim Amt. Es braucht leider sehr häufig 3 bis 5 und mehr Anläufe, bis das durch ist. Ich habe den auch nicht im ersten Anlauf bekommen und die Zeit, wo ich kaum krabbeln konnte und nicht dort stehen durfte, die war furchtbar.

    Jumanji
  • Man sollte auch den Parkplatz insbesondere dann auch nur nutzen, wenn man darauf angewiesen ist - wegen des kürzen Weges aufgrund des Leistungseinschränkung (Lunge und Muskellatur usw.) oder eben aufgrund des erhöhtem Platzbedarf wegen Rollstuhls

    Andere Nutzer, die einfach aus den Auto aussteigen wie jeder andere gesunde Mensch und stundenlang umherlaufen können, bei dem kann ich die Nutzung eines Behindertenparkplatzes auch nicht nachvollziehen!!!! Denn dieser nimmt wirklich einem den "Parkplatz" (räumlich gesehen) weg, der es wirklich nötig hat!

    Daher sollte man sehr wohl überlegen, wann ich einen blauen Ausweis nutze. Nur aus Prinzip weil ich einen habe... halte ich moralisch unverantwortlich!

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    aber auch "Fußgänger", die scheinbar gesund aus dem Auto klettern, können richtig krank sein und gerade wegen des Platzangebotes auf den Behindertenparkplatz angewiesen sein. Wenn ich die Beifahrertüre nicht komplett öffnen kann, dann habe ich mit und ohne Rollstuhl keine Chance aus dem Auto auszusteigen oder einzusteigen, weil es vor Schmerzen nicht geht. Die hat aber keiner gesehen und ich habe nicht selten vor dem Problem gestanden zugeparkt worden zu sein und auf den anderen warten zu müssen, weil ich nicht einsteigen konnte.

    Das war eben die mühsame Zeit, wo ich den blauen Ausweis beantragt hatte, aber er mir noch nicht erteilt wurde.

    Hinzu kommt, dass zumindest hier, die Schwerbehindertenparkplätze längst nicht immer die sind, die fußläufig am nächsten sind.

    Jumanji
  • Ich denke, du weist sehr wohl wie ich es gemeint habe mit der Nutzung des Parkplatzes/Ausweises.
    Die Behindertenparkplätze haben eine History woher und warum sie entstanden sind!
    Daher sind diese auch nicht unmittelbar immer vor einem Eingang anzutreffen. Sind diese nicht unmittelbar am Eingang anzutreffen.... werden sie auch weniger Missbraucht, selbst nicht von Menschen die einen Ausweis haben und auch nicht den Bewegungsfreiraum benötigen wie ein Rollstuhlfahrer obwohl sie einen Ausweis haben.

    Die Parkplätze sind auf ihre großen Gestaltung eben wegen "Rollstuhlfahrern" so dimensioniert worden. Die Flächen wurden auf den Bewegungsradius von einem Rollstuhlfahrer ermittelt. In der heutigen Zeit werden eben auch andere Körperbehinderungen berücksichtigt, die diesen blauen Parkausweis ausgehändigt bekommen.

    Jeder Inhaber eines Ausweises sollte immer darüber nachdenken, ob er wirklich beim Parken, obwohl er einen normalen Parkplatz nutzen könnte, jemanden anderen den Parkplatz wegnimmt, der darauf angewiesen ist.
    Auch er könnte wieder in diese Situation kommen auf die Vorzüge des Behindertenparkplatzes angewiesen zu sein

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    und genau da liegt meiner Meinung nach eben der Haken....

    Das "aG" heute zu bekommen ist dermaßen schwierig (geworden), dass die, die den Parkausweis haben ihn meiner Meinung nach auch tatsächlich brauchen und auch tatsächlich auf die Parkplätze angewiesen sind, denn die Bewegungseinschränkungen sind dermaßen massiv, dass auch die Größe der Parkplätze ebenfalls bitter benötigt werden....

    Beispiel der Lungen- oder schwer Herzkranke: Vielfach haben dieser Krankheitsbilder nicht sichtbare Schäden durch Medikamente und Co zur Folge, wie z. B. Osteoporose, die zu massiven Schmerzen und Bewegungsstörungen führen können. Hinzu kommt, dass z. B. bei Sauerstoffpflichtigkeit oftmals das "Kännchen" mit dem Stoff im Beifahrerfußraum oder hinter dem Sitz geparkt werden. Wenn man das ohne Anstrengung, die vielfach nicht mehr sein darf, aus dem Auto geholt werden muss, dann braucht man Platz!!! Auch wenn die Beweglichkeit augenscheinlich gut ist, diese Menschen dürfen es teilweise gar nicht mehr!!!

    Versuch mal ohne körperliche Anstrengung mit einem etwas größeren "Kleinwagen" einen normal großen nicht mitgewachsenen Normparkplatz auszusteigen, wenn neben dir einer steht.... Das ist nicht machbar und kann bei einem schwer Herzkranken zu massiven gesundheitlichen Problemen führen.

    Ich habe kein Verständnis für Menschen, die ohne den Ausweis auf den Parkplätzen parken und habe es auch in der Zeit, als ich es dringend brauchte, vermieden!!!

    ABER.... alle, die eine Berechtigung dafür haben, die stehen da auch zu Recht und nehmen keinem anderen den Parkplatz weg. Es ist dann tatsächlich das Risiko, was im Straßenverkehr eben für alle vorkommen kann... Parkplatz ist besetzt, ein anderer Behinderter war schneller. In dem Moment aufzuwerten, welche Behinderung jetzt mehr oder weniger berechtigt dort zu stehen ist meiner Meinung nach der falsche Ansatz und definitiv nicht zielführend.

    Jumanji
  • Okay, da gehen wohl unsere Meinungen auseinander.
    Während du mit deinen Prothesen "normal" aus deinen Auto aussteigen kannst.... km weit laufen kannst...würdest dich aufgrund das du einen blauen Ausweis hast, in dieser Situation den Behindertenparkplatz nutzen - weil du einen Ausweis hast.

    Genau diese Einstellungen finde ich nicht in Ordnung. Daher ist der Paradigmenwechsel bei der GdB Bewertung in 2007 sehr Sinnvoll gewesen. Es zählt nicht was du hast, sondern welche Einschränkungen im täglichen Leben jemand hat. So zum Beispiel der Herzschrittmacherpatient... früher mit bis zu einem GdB 100 bewertet worden - heute nur noch bis zu einem GdB 30.

    Es sollte diesen Parkplatz nur die Person nutzen dürfen, die auf diesen Parkplatz "wirklich" angewiesen ist ungeachtet seiner Erkrankung sondern nach seiner Bewegungseinschränkungen bzw. Mobilitätseinschränkung.

    Gruß
    rollispeedy 🥺
  • Hallo,

    rollispeedy hat geschrieben:
    Es sollte diesen Parkplatz nur die Person nutzen dürfen, die auf diesen Parkplatz "wirklich" angewiesen ist ungeachtet seiner Erkrankung sondern nach seiner Bewegungseinschränkungen bzw. Mobilitätseinschränkung.


    Wenn ich diesen Satz losgelöst von dem Rest lese, würde ich dir uneingeschränkt Recht geben. ABER... gerade der von dir vorher angesprochene Paradigmenwechsel hat dazu geführt, dass ganz viele Menschen, die dringendst auf das Merkzeichen aG angewiesen sind, WEIL sie wegen ihrer nicht auf den ersten Blick offensichtlichen Gehbehinderung angewiesen sind, eben das aG nicht mehr bekommen, bzw. erst nach Grabenkämpfen mit Behörden und Gerichten. Oftmals habe auch ich den Eindruck, dass Ämter eher würfeln, wer jetzt Anspruch hat und wer nicht.

    Sprich.. dank des Paradigmenwechsels kann man sich heute sicher sein, dass auf den Schwerbehindertenparkplätzen berechtigt nur noch die Personen stehen, die ihn wirklich brauchen.
    Zusätzlich stehen die Idioten auf dem Parkplatz, die einfach darauf stehen, weil sie keinen Ausweis haben und zu Faul sind drei Meter mehr zu gehen, es der einzige ist, der gerade frei ist.
    Hinzu kommt noch die Personengruppe, die sich aus lauter Verzweiflung ohne Ausweis hinstellt, überhaupt nicht krabbeln kann, aber den Ausweis immer wieder abgelehnt bekommt. Für diese Menschen habe ich dann tatsächlich sogar noch Verständnis dafür. Schwierig für diese Gruppe ist es, wenn sie dann zurück zum Auto gekrochen kommen und derweil das Auto abgeschleppt wurde und hier wird grundsätzlich abgeschleppt, weshalb die Parkplätze meist frei sind. Kommt man noch vermeintlich "rechtzeitig", um das Auto selber wegzufahren, muss man die Kosten für den Schlepper trotzdem zahlen zum Bußgeld.
    Dann gibt es tatsächlich auch Menschen, die so in Gedanken sind, dass sie die riesige Beschilderung übersehen und dort stehen.

    Die schweren Herz- und Lungenerkrankungen führen zu einer massiven Bewegungs-/Mobiltätseinschränkung und aufgrund der Auswirkungen wird man dem doppelseitig Oberschenkelamputierten gleichgestellt. Also genau zu den Voraussetzungen, die du den von den Nutzern des Parkplatzes einforderst. Auch und gerade weil sie für den Laien nicht sofort ersichtlich ist.

    Aber es stimmt schon.. wir werden da nicht auf eine Sichtweise kommen....

    Jumanji




  • Also ich habe den Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100 und den Merkzeichen, g,aG,B,H und RF innerhalb von wenigen Wochen bekommen. Wenn ich lese, das andere bereits dafür vor Gerichten kämpfen müssen, dann weiß ich nicht ob ich mich nun freuen oder ernsthafte Sorgen um meine Gesundheit machen sollte.

    Zum Parken..... diese ganze Debatte erinnert mich doch sehr an Futterneid von kleinen Kindern!

    Wer einen Parkausweis hat, der hat ihn GARANTIERT nicht zum SPASS bekommen... NIEMAND sollte sich daher anmaßen, zu beurteilen ob das zu Recht oder Unrecht geschah, nur weil es augenscheinlich in der jeweiligen Momentaufnahme evtl. so aussah, als sei er nicht GENUG behindert, um ein Anrecht auf einen "besseren" Parkplatz zu haben.

    DENN.... ein Behindertenparkplatz ist kein VIP-Parkplatz, kein Privileg, keine Bevorzugung, sondern ein für den jeweils betroffenen zwingend erforderliches Hilfsmittel.

    Wenn die Parkplätze nicht ausreichen, so dass mehrere Behinderte untereinander in WETTKAMPF treten müssen, dann ist es wenig hilfreich sich gegenseitig zu bekämpfen, VIELMEHR sollte man sich zusammen tun und dafür sorgen, das genügend Behindertenparkplätze geschaffen werden.
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Es sollte diesen Parkplatz nur die Person nutzen dürfen, die auf diesen Parkplatz "wirklich" angewiesen ist ungeachtet seiner Erkrankung sondern nach seiner Bewegungseinschränkungen bzw. Mobilitätseinschränkung.


    Wer wirklich auf Parkerleichterungen angewiesen ist, ist gesetzlich definiert. Der EU-Parkausweis wird nur auf Antrag und nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt.

    Die Fragestellung "ist der wirklich dazu berechtigt, der kann sich doch ohne Probleme bewegen..." kommt immer wieder auf. Die Frage zeugt von Unzufriedenheit mit der eigenen Situation und Neid auf die, denen es scheinbar "besser" geht. Die eigene Situation verbessert man dadurch kein bisschen...

  • herrhausk hat geschrieben:
    rollispeedy hat geschrieben:
    Es sollte diesen Parkplatz nur die Person nutzen dürfen, die auf diesen Parkplatz "wirklich" angewiesen ist ungeachtet seiner Erkrankung sondern nach seiner Bewegungseinschränkungen bzw. Mobilitätseinschränkung.


    Wer wirklich auf Parkerleichterungen angewiesen ist, ist gesetzlich definiert. Der EU-Parkausweis wird nur auf Antrag und nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt.

    Die Fragestellung "ist der wirklich dazu berechtigt, der kann sich doch ohne Probleme bewegen..." kommt immer wieder auf. Die Frage zeugt von Unzufriedenheit mit der eigenen Situation und Neid auf die, denen es scheinbar "besser" geht. Die eigene Situation verbessert man dadurch kein bisschen...




    100 % DITO.... genau so sehe ich das auch.... einfach nur NEID und MISSGUNST! Da zoffen sich die Behinderten sogar untereinander.... dabei wäre man gemeinsam viel erfolgreicher!


  • Hallo,

    ich habe mir heute tatsächlich die Mühe gemacht und den Schwerbehindertenparkplatz vor der Kirche freigelassen. Der Parkplatz davor war für mich geeigneter, da ich mich samt dem Kuchenblech mühsam an den Haltegriffen des Rollis klammernd in die Kirche hätte schleppen müssen und das so drei bis fünf Schritte weniger waren.... Zum Glück hatte sich schnell ein Kuchenträger und noch schneller Kuchenesser gefunden. Der Rolliparkplatz war für andere Bedürfte noch frei.... Ich kam mir vor wie ein Pfadfinder für seine erste gute Tat auf dem heiligen Sonntag. Als ich dann nach dem Erntedankfest heim wollte, kam die große Enttäuschung... Auf dem Behindertenparkplatz stand ein Auto. In dem Auto gab es KEINE Berechtigung, da der blaue Ausweis fehlte und dieser Trottel hatte nicht nur das Schild "Behindertenparkplatz" übersehen, sondern auch den Rollstuhlaufkleber an meiner Heckscheibe. ER war dann selbstredend so dicht aufgefahren, dass ich meinen Rollstuhl NICHT ins Auto laden konnte. Ich habe - obwohl fix und fertig und Sehnsucht nach dem Sofa - dann eine geschlagene halbe Stunde gewartet, ob der Trottel nicht kommt und sein Auto da wieder wegbewegt. Leider vergebens. Dann habe ich meine Bekannte gebeten, dass Sie meinen Rollstuhl bewacht, ich mein Auto dicht an den Kofferraum meines "Vorparkers" parke und so genug Platz habe um den Rollstuhl zu verladen. Eine mühsame, umständliche und für mich äußerst schmerzhafte Geschichte....

    Fazit: Ich lasse mit Sicherheit NIE WIEDER diesen Parkplatz für andere frei, denn die, die anschließend doof guckt und den Schaden hat.... Die bin ich!!!

    Allerdings habe ich - schließlich gibt es nicht überall die Rolliparkplätze - auch die Erlaubnis mir, wenn ich zugeparkt bin, dass der Kran nicht benutzbar ist, die Polizei zu Hilfe zu holen. Damit, die mir notfalls das eingeparkte Auto ausparken und ich im fließenden Verkehr mein Auto beladen kann.

    Wir brauchen nicht den Krieg untereinander. Wir brauchen Fahrschulen, wo Führersscheinerwerbern erklärt wird, dass es ungeschickt ist und nicht grandios, wenn man in Parklücken rein kommt, wo vorne und hinten nur 20 cm Platz ist!!!

    Jumanji
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    ich habe mir heute tatsächlich die Mühe gemacht und den Schwerbehindertenparkplatz vor der Kirche freigelassen. Der Parkplatz davor war für mich geeigneter, da ich mich samt dem Kuchenblech mühsam an den Haltegriffen des Rollis klammernd in die Kirche hätte schleppen müssen und das so drei bis fünf Schritte weniger waren.... Zum Glück hatte sich schnell ein Kuchenträger und noch schneller Kuchenesser gefunden. Der Rolliparkplatz war für andere Bedürfte noch frei.... Ich kam mir vor wie ein Pfadfinder für seine erste gute Tat auf dem heiligen Sonntag. Als ich dann nach dem Erntedankfest heim wollte, kam die große Enttäuschung... Auf dem Behindertenparkplatz stand ein Auto. In dem Auto gab es KEINE Berechtigung, da der blaue Ausweis fehlte und dieser Trottel hatte nicht nur das Schild "Behindertenparkplatz" übersehen, sondern auch den Rollstuhlaufkleber an meiner Heckscheibe. ER war dann selbstredend so dicht aufgefahren, dass ich meinen Rollstuhl NICHT ins Auto laden konnte. Ich habe - obwohl fix und fertig und Sehnsucht nach dem Sofa - dann eine geschlagene halbe Stunde gewartet, ob der Trottel nicht kommt und sein Auto da wieder wegbewegt. Leider vergebens. Dann habe ich meine Bekannte gebeten, dass Sie meinen Rollstuhl bewacht, ich mein Auto dicht an den Kofferraum meines "Vorparkers" parke und so genug Platz habe um den Rollstuhl zu verladen. Eine mühsame, umständliche und für mich äußerst schmerzhafte Geschichte....

    Fazit: Ich lasse mit Sicherheit NIE WIEDER diesen Parkplatz für andere frei, denn die, die anschließend doof guckt und den Schaden hat.... Die bin ich!!!

    Allerdings habe ich - schließlich gibt es nicht überall die Rolliparkplätze - auch die Erlaubnis mir, wenn ich zugeparkt bin, dass der Kran nicht benutzbar ist, die Polizei zu Hilfe zu holen. Damit, die mir notfalls das eingeparkte Auto ausparken und ich im fließenden Verkehr mein Auto beladen kann.

    Wir brauchen nicht den Krieg untereinander. Wir brauchen Fahrschulen, wo Führersscheinerwerbern erklärt wird, dass es ungeschickt ist und nicht grandios, wenn man in Parklücken rein kommt, wo vorne und hinten nur 20 cm Platz ist!!!

    Jumanji


    Da hast du 100% recht.... und wir brauchen Höhere Strafen für den Missbrauch. Das ganze ist nun mal kein Kavaliersdelikt, sondern für mich bereits eine Nötigung und Körperverletzung, wie man an deinem Beispiel sehr gut erkennen kann.

    Den entsprechenden Respekt in der Gesellschaft erreichen wir nicht, wenn wir uns untereinander und gegenseitig anfeinden lassen, weil irgendwer meint schlauer zu sein als Ärzte und das Versorgungsamt, welches einen Schein ausgestellt hat.

    Von daher mein Rat:
    In einer solchen Situation SOFORT die Polizei rufen.... abschleppen lassen und Strafanzeige wegen Nötigung einreichen. Klingt streitlustig, ist es aber nicht.... denn ich kenne das auch wenn man vor Schmerzen kaum mehr gerade gucken kann und durch solche TROTTEL zusätzlich leiden muss.

    Das Bußgeld für den Missbrauch von Behindertenparkplätzen ist einfach viel zu gering und wird auf privaten Geländen so gut wie nie kontrolliert. Erst gestern hab ichs wieder beim Poco gesehen... ohne Ausweis auf RolliParkplatz.... gut die beste hatte 2 kleine Kinder dabei, aber dafür gibts ja die Frauenparkplätze. War nur gut das noch ein 2ter Parkplatz da war, sonst hätte ich nen Hupkonzert veranstaltet, bis sie den Platz geräumt hätte.


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