Ich habe scwerbehinderungs bescheid bekommen,voll mit falsche oder ungenügende informationen.Wo kann

hilfe zur wiederspruch gegen behinderunggrades

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  • Hallo
    Zumbeispiel angegeben.schmerzen beim linken Knie aber nicht berichtet dass ich minuskusriss am rechten knie.habe asthma.angeschrieben ist bronchitis.daruberhinaus wegen Arbeitsunfälle habe ichspitze beim 4.Finger in linke Hand und Verlust der daumengelenk in der rechte Hand wodurch erhäblich geschädigte rechte handgelenk.Zumbeispiel ich kann mit rechte Hand mehr wie 5 Kilo nicht mehr heben,heben schon aber dann mit anhaltende viel Schmerz

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  • Hallo,

    schreibe an die Behörde:

    hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid vom (datum) ein und bitte um Zusendung der Unterlagen, die zu dem Bescheid geführt haben. Nach Erhalt der Unterlagen werde ich Ihnen die Begründung des Widerspruchs zukommen lassen.

    Wenn du dann die Unterlagen zugeschickt bekommen hast, dann rede mit deinem Arzt, wie du den Widerspruch begründen kannst. Sollte sich herausstellen, dass die Entscheidung richtig ist, dann kannst du den Widerspruch auch wieder zurücknehmen. Wenn die Entscheidung falsch ist, schickst du dann eine ausführliche Begründung zum Amt.

    Wenn du weitere Hilfe dafür brauchst, den Widerspruch zu stellen, dann geh zum Amt von dem der Bescheid gekommen ist und sag denen, du willst du Unterlagen und du willst jetzt Widerspruch einlegen. Der MItarbeiter/Beamte ist verpflichtet für dich den Widerspruch zu schreiben!!! Das ist das Recht eines jeden Bürgers, der einen amtlichen Bescheid bekommen hat und vielleicht nicht so gut schreiben kann.

    Jumanji
  • jenner hat geschrieben:
    Hallo,

    ich weiß nun aber immer noch nicht was für falsche und ungenügende Infos in Deinem Schwerbehinderungsbescheid stehen.

    Meinst Du, dass manche Beschwerden, die Du nun genannt hast nicht anerkannt wurden?
    Dann könntest Du natürlich Widerspruch einlegen und darin eingehend beschreiben, wie sehr Dich Deine Krankheiten beeinträchtigen. Du hast dafür 4 Wochen Zeit nach Eingang des Bescheides.
    Waren Deine behandelnden Ärzte informiert, dass Du einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hast?

    VG jenner

    Hallo
    Wurden garnicht erwänt wie zumbeispiel wegen arbeits unfälle ein körpertei verloren und durch andere arbeits unfall mein daumen gelenk von rechte hand kaputt gegengen ist.So wie ich habe asthma,geschrieben haben sie als bronchitis.Auch nochmal die schreiben ;schmerzen in linken knie aber gar nicht davon dass ich bei de arbeit miniskusriss an rechten knie.Was meinen sie darüber?
    grüss
    uygun
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    schreibe an die Behörde:

    hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid vom (datum) ein und bitte um Zusendung der Unterlagen, die zu dem Bescheid geführt haben. Nach Erhalt der Unterlagen werde ich Ihnen die Begründung des Widerspruchs zukommen lassen.

    Wenn du dann die Unterlagen zugeschickt bekommen hast, dann rede mit deinem Arzt, wie du den Widerspruch begründen kannst. Sollte sich herausstellen, dass die Entscheidung richtig ist, dann kannst du den Widerspruch auch wieder zurücknehmen. Wenn die Entscheidung falsch ist, schickst du dann eine ausführliche Begründung zum Amt.

    Wenn du weitere Hilfe dafür brauchst, den Widerspruch zu stellen, dann geh zum Amt von dem der Bescheid gekommen ist und sag denen, du willst du Unterlagen und du willst jetzt Widerspruch einlegen. Der MItarbeiter/Beamte ist verpflichtet für dich den Widerspruch zu schreiben!!! Das ist das Recht eines jeden Bürgers, der einen amtlichen Bescheid bekommen hat und vielleicht nicht so gut schreiben kann.

    Jumanji

    Vielen dank
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  • jenner hat geschrieben:
    mustafa kemal uygun hat geschrieben:
    Hallo
    Wurden garnicht erwänt wie zumbeispiel wegen arbeits unfälle ein körpertei verloren und durch andere arbeits unfall mein daumen gelenk von rechte hand kaputt gegengen ist.So wie ich habe asthma,geschrieben haben sie als bronchitis.Auch nochmal die schreiben ;schmerzen in linken knie aber gar nicht davon dass ich bei de arbeit miniskusriss an rechten knie.Was meinen sie darüber?
    grüss
    uygun

    Hallo uygun,

    Du musst alle Beschwerden und Krankheiten angeben, die Du hast.
    Ansonsten halte Dich an den Beitrag von Jumanji, den ich sehr gut finde.

    Viel Erfolg 😉
    jenner


    Vielen dank
  • Vielherzlichen dank für Eure mühe und für die zeit die Ihr für mich aufgebracht habt,
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  • jenner hat geschrieben:
    😀 Jede/r von uns hilft gern, wo und wann wir helfen können.
    Bitte schreibe uns doch gelegentlich, wie alles ausgegangen ist.

    Ich wollte Dich außerhalb dieses Themas noch fragen, ob Du wegen Deines Arbeitsunfalls von der Berufsgenossenschaft unterstützt bzw. betreut wirst.
    Du kannst mir auch gern per PN (persönliche Nachricht) antworten.

    LG jenner
    Ich würde damals von Berufsgenossenschaft betreut.das heisst meine wunden vom ärzten behandelt und nach und nach wo schmerzen mehr geworden sind habe ich vom arzten bandagen bekommen.Da gibt es noch andere geschichte aber das wurde ich gerne Ihnen personlich erzehlen.
    Darüber hinaus ich würde Sie natürlich benachrichtigen.Aber was ist pn?
    Gruß
    Uygun
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