Steht einem als Schwerbehinderter auch während einer Ausbildung der Zusatzurlaub zu?

Ich habe einen GdB von 60 und befinde mich seit September in einem Ausbildungsverhältnis. Meinen Schwerbehindertenausweis hab ich auf der Arbeitsstelle auch angegeben.
Nun meine Frage: stehen mir auch wärend einer Ausbildung die 5 Tage Zusatzurlaub zu? Oder nicht? Ich finde dazu nichts im Internet und ich weiß auch nicht, wen ich das fragen kann, wer die Antwort darauf kennt.
Vielleicht bekomme ich hier eine Antwort. Ich würde mich freuen :)

Antworten

  • Sofern du das ganze Jahr in der Ausbildung zum Betrieb gehörst und nicht im Studium-Praxisverbund bist, bist du auch ein regulärer Arbeitnehmer. Und hast ebenso Anspruch auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen.
    Der Zusatzurlaub gilt wie jeder andere Urlaubstag nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und wird auch ebenso anteilig auf das Jahr zur Entnahme berechnet. (Tarif- und/oder Betriebsvereinbarungen können weitere verbesserte Regelungen dazu enthalten)

    Gruß
    rollispeedy
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