Frage zum Mehrbedarf für Behinderte beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)
MyHandicap User
✭✭✭
Guten Tag,
ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld 2 (= Hartz 4). Nun ist es so, dass es beim Arbeitslosengeld 2 einen Mehrbedarf für Behinderte gibt (die mind. 15 Stunden pro Woche erwerbsfähig sind).
Unter welchen Voraussetzungen kann man denn genau diesen Mehrbedarf erhalten? Braucht man dafür einen Schwerbehindertenausweis oder nicht?
(Ich habe keinen Schwerbehindertenausweis (könnte aber einen bekommen). Außerdem war ich bereits beim Arzt des Jobcenters und der hat festgestellt, dass ich voll erwerbsfähig bin (Gott sei dank).
Schöne Grüße
Süddeutsche
ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld 2 (= Hartz 4). Nun ist es so, dass es beim Arbeitslosengeld 2 einen Mehrbedarf für Behinderte gibt (die mind. 15 Stunden pro Woche erwerbsfähig sind).
Unter welchen Voraussetzungen kann man denn genau diesen Mehrbedarf erhalten? Braucht man dafür einen Schwerbehindertenausweis oder nicht?
(Ich habe keinen Schwerbehindertenausweis (könnte aber einen bekommen). Außerdem war ich bereits beim Arzt des Jobcenters und der hat festgestellt, dass ich voll erwerbsfähig bin (Gott sei dank).
Schöne Grüße
Süddeutsche
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Antworten
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Welchen "Mehrbedarf" nach dem SGB XII (bzw. SGB II) möchtest du denn bekommen????
😢 🥺 😳 😕
rollispeedy
0 -
Hallo,
wenn du einen Mehrbedarf für Schwerbehinderte haben möchtest, dann musst du selbstverständlich auch einen Schwerbehindertenausweis haben. Wie sonst willst du die Schwerbehinderung nachweisen? Ein beschriebener Bierdeckel reicht da nicht.
Ansonsten, wenn du den Antrag gestellt hast, wirst du irgendwann den Bescheid bekommen. Sollte dabei eine Schwerbehinderung rum kommen, stehen da auch die "Nachteilsausgleiche" (oftmals Beiblatt) erklärt.
Jumanji
0 -
Ein "Mehrbedarf" ist nicht an einen Schwerbehindertenausweis gekoppelt. Die Behinderung ist nur ggf. ärztlich nachzuweisen.
Bei einem Gelten machen eines Mehrbedarfs muss eine Behinderung vorliegen die eben nachzuweisen gilt, ein GdB-Ausweis würde nur einiges erleichtern! Eine Behinderung ist ein GdB von 10 bis 100, ab eine Behinderung von einem GdB 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. In den Gesetzen ist jedoch die Rede von einer Behinderung, also kann man in bestimmten Fällen ebenso einen Mehrbedarf nach dem SGB beanspruchen.
Ansonsten muss man eben wissen, worin/worauf ein Mehrbedarf angemeldet wird.
Gruß
rollispeedy
0 -
rollispeedy hat geschrieben:
Ein "Mehrbedarf" ist nicht an einen Schwerbehindertenausweis gekoppelt.
Gruß
rollispeedy
Nein, nicht unbedingt an den Ausweis, ein amtlicher Nachweis muß aber vorliegen.
Was da ggf. einfacher ist kann sich jeder aussuchen.
Gruß Hugo
0 -
lol...was ist denn ein amtlicher Nachweis aus deiner Sicht????? 🥺 🥺 🥺 🥺
Also, einen "amtlichen Nachweis" ist nicht erforderlich! Jeden Sachbearbeiter steht es frei, eine Untersuchung von Amtswegen einzuleiten. Dieses ist im Anschluss jedoch auch kein amtlicher Nachweis, es dient jedoch zur weiteren Bearbeitung nach dem SGB X um den Verwaltungsakt abzuschließen.
Gruß
rollispeedy
0 -
Hör doch bitte auf mit der Kleinkariertheit!
Die Ämter sind angehalten amtliche Nachweise zu fordern. Das heisst ein Nachweis von einem Amtsarzt sollte es schon sein.
Gefälligkeitsnachweise gibt es bei fast jedem Arzt, ja auch bei meinem.
Ende der Diskussion.
Gruß Hugo
0 -
Es ist nett das du dich an der Diskussion hier beteiligst, jedoch bestimmst du nicht die Art und Form der Antworten der User hier.
Wenn du andere Informationen hast, kannst du diese hier gerne, wie jeder andere auch, einbringen.
Ansonsten empfehle ich dir "lesen - nachdenken- und auf die Threadfrage kommentieren" .
Wir sollten hier höflich miteinander umgehen! Nicht jeder ist in der Lage, aufgrund seiner Fähigkeiten, sich sachlich oder inhaltlich korrekt auszudrücken - nicht jeder ist vollkommen.
Abgesehen davon, ich denke schon, das ich sehr gut weis, wovon ich schreibe. Auch ich, wie andere hier auch, haben ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse Fragen sinnvoll zu beantworten.
nette Grüsse
🥺 rollispeedy 😉
0 -
Oh entschuldige, ich hatte in der Eile an Worten gespart und nicht gedacht daß man hier sehr sensibel reagiert.
"Ende der Diskussion für mich" sollte es heißen.
Dein freundlicher Hinweis "Ansonsten empfehle ich dir "lesen - nachdenken- und auf die Threadfrage kommentieren" ." ist alles andere als höflich! 😢
Nicht immer ist es leicht korrigiert oder ergänzt zu werden.
Gute Nacht
Hugo
0 -
Liebe User HugoH und rollispeedy
Bitte hört mit persönlichen Grabenkämpfen auf und besinnt Euch auf einen respektvollen Umgang miteinander.
Egal wie talentiert Ihr im Artikulieren von Antworten und/oder Tipps seid. Gebt einander Tipps und Ratschläge - lasst es aber bitte nicht ausarten, denn die obige Art von Foren-Inputs dienen niemanden und werden von uns ruckzuck gelöscht.
Weiterhin viel Spass und Unterhaltung Euch beiden.
Es grüsst aus der Schweiz
Sjoerd van Rooijen
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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