Mietkaution - kann sie nachträglich gefordert werden

Wir sind Januar 2015 in eine Mietwohnung gezogen die unrenoviert war. Der Vermieter wollte von uns keine Mietkaution.
Der Vermieter ist dieses Jahr verstorben und der Erbe will im nachhinein von uns eine Mietkaution.
Wie schaut es da rechtlich aus?
Müssen wir es zahlen?
Vielen Dank für eine Antwort

Antworten

  • Hallo,

    ich weiß nicht so ganz, warum ihr diese Frage in diesem Forum stellt, denn ein Mietrechtsforum ist es ja nicht.
    Aber sei's drum.

    Die Antwort ist wie häufig in rechtlichen Dingen: das hängt davon ab. Und zwar davon, ob Ihr laut Mietvertrag eine Kaution zu zahlen habt oder nicht. Wenn ja, dann kann die Vermieterin sie meines Erachtens auch jetzt noch von Euch fordern, denn so schnell verjährt die Forderung nicht.

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo

    Stimme Anamin soweit zu.

    Es gibt aber wie immer ein aber.
    Dein Vermieter(alt) ist Tod.Damit geht das Haus/Wohnung der Vertrag an sein Erbe.
    Damit übernimmt er auch die Verpflichtungen aus dem Vertrag.
    Steht eine Kautionsleistung drin und ist nichts anderes schriftlich vermerkt kann er eine Kaution fordern.

    Auch hier wieder ein Aber.Es kommt das Erbrecht zum Tragen.Hier ist sicher ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
    Hilfe zu diesem Thema bekommst du aber auch vom Mieterverein.Dort würde ich einfach mal Anfragen.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

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