Führerschein

Hallo an alle!
Mir wurde vor kurzem das linke Bein
amputiert. Was passiert jetzt mit meinem
Führerschein?
Viele Grüße svenson

Antworten

  • Hallo,

    das Thema ist immer wieder aktuell und wird heiß diskutiert. Jeder will Recht haben und schon garnicht zugeben, hier einen Fehler gemacht zu haben.

    Grundsätzlich sieht es so aus, dass der FS gültig bleibt, bis er von der Behörde eingezogen wird.
    Jeder muss sich so verhalten und ausreichend Vorsorge treffen, dass er sich und andere im Straßenverkehr nicht gefärdet. Dafür trägt er alleine die Verantwortung.

    Bei einer Amputation des linken Beins kann man davon ausgehen, dass das Fahren in einem normalen Automatik (ohne Fuß-Feststellbremse) eine ausreichende Vorsorge ist. Damit wäre der Fall geritzt.
    Bei geeigneter Prothesenversorgung und ausreichendem Umgang damit, steht auch dem Fahren eines Rollers nichts im Wege. Ich kann auch mit OS-Prothese auch die Kupplung bedienen. Das kann man aber nicht verallgemeinern.

    Jetzt kommt es natürlich drauf an, wie es sonst noch ausschaut. Dazu gehören die Kognitiven Eigenschaften. mit der Behinderung klar zu kommen, ggf. Medikamentenkonsum, oder (Phantom)-Schmerzen, die die Aufmerksamkeit beeinflussen.

    Auf Nachfrage bei der Behörde wird man dich zur Fahreignungsprüfung schicken und dort erst mal ein ärzliches Gutachten verlangen. Dann bekommst du auflagen, die eigentlich jetzt eh schon weißt und von der Behörde Führerschenteile gestricken. Je Nachdem was du heute für einen FS hast, sind dann 2-Räder, Leicht-LKW und Anhänger weg. Wenn du dir dann morgen einen Roller oder Wohnmobil kaufen oder mieten willst, Ja sogar bei einem E-Bike musst du den entsprechenden Führerschein neu machen, wie wenn du ihn nie besessen hättest oder zumindest teure und aufwändige Gutachten beibringen.

    Ein Gang zum Amt und Eintrag in den FS ist nicht verpflichtend! Aber du bist für dein Handeln verantwortlich.

    Übrigens: die Mähr man müsste die Versicherung informieren oder hätte keinen Versicherungsschutz, ist blödsinn. Solange du mit gültigem (und das ist er ja) Führerschein unterwegs bist und weder Vorsätzlich noch grob fahrlässig handelst, ist das Fahrzeug (nicht du) mit jedem rechtmäßigen Fahrer versichert. Behinderte können hier garnicht ausgeschlossen werden, weil sie sonst benachteiligt würden.

    Bei ganz genauer Rechtssicherheit, musst du dich an einen Fachantwalt für Verkehrsrecht halten.



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