Zuschuß Krankenkasse bei behindertengerechtem Umbau

Guten Tag, in den nächsten Tagen wird mir ein persönlicher Behindertenparkplatz vor der Haustür eingerichtet. Wir wohnen im 1. Stock und habe einen Treppenlift bei der KK beantragt. Dieser wurde jetzt ab gelehnt und wir haben Widerspruch eingelegt. Meine Frage wäre: Von meinem Parkplatz bis zur Haustür sind etwa 6 Treppenstufen zu überwinden. Wie soll ich da mit meinem Rollstuhl rauf kommen? Im Haus selbst sind nochmals ca. 20 Treppen zu überwinden. Ein Lift wurde beantragt und gestern von der Krankenkasse abgelehnt, wir haben sofort Widerspruch eingelegt. Hätten wir auch einen Lift für draußen beantragen müssen oder ist es Sache des Vermieters mir einen ebenen Weg zu ermöglichen? Oder steht mir einfach der Zuschuß der KK zu und es ist mir überlassen was ich alles damit umbaue? Der Zuschuß wurde im letzten Jahr schon einmal gewährt, als ich unser Bad behindertengerecht umgebaut habe. Zu mir: ich habe Pflegestufe 1, bin 100 % schwerbehindert mit aG, G und B. Weitere Fragen beantworte ich euch gerne. Herzlichen Dank für eure Hilfe und allen einen schönen Tag.

Antworten

  • Hallo,

    einen geringfügigen Teil deiner Fragen kann ich dir beantworten, den Rest müssen die Profis hier bitte ergänzen.

    Also, bei dem Treppenlift bitte sofort Widerspruch einlegen und ja, du musst ihn natürlich auch für die 6 Stufen vor der Türe beantragen.

    Ich hoffe, du hast eine Erlaubnis vom Vermieter für die Umbauten, denn er muss dir den Weg nicht ebnen. Im Gegenteil, er kann dir sogar noch Steine in den Weg legen und den Einbau eines Treppenliftes sogar untersagen. Leider kommt das auch ab und an immer mal wieder vor. Sei es wegen der Optik, sei es weil Schwerbehinderte so vergrault werden können und sich eine andere Wohnung suchen müssen, sei es, weil das Treppenhaus zu eng wäre.

    Ich glaube, dass die Gelder von der Pflegekasse schon zweckgebunden ausgegeben werden müssen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ein Treppenlift nicht als Hilfsmittel gilt und nicht als Umbaumaßnahme. Soweit ich informiert bin, wären für Umbauten doch nur insg. 4000 € möglich. Damit kann man einen Treppenlift definitiv nicht finanzieren.

    Von daher türmen sich gerade bei mir sogar mehr Fragen auf, als ich Fragen beantworten kann.

    Jumanji
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  • Hallo,
    der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung ich hätte bereits im letzten Jahr 4000 Euro bekommen und somit wäre dies ausgeschöpft. Auch wurde der Antrag noch abgelehnt mit der Begründung ich hätte mich geweigert dem MDK Fragen zu beantworten also hätte ich nicht mit gearbeitet...
    Ich war sowas von sauer. Natürlich hatte ich dem MDK einen riesigen Fragekatalog beantwortet und sogar noch Bilder des Treppenhauses zugefügt und das alles dem MDK durchgefaxt und sogar noch angerufen ob alles durchgegangen ist.
    Also habe ich im Widerspruch nochmals den Fragekatalog des MDK sowie die Bilder und sogar das Fax-Protokoll beigelegt, Außerdem stand irgendwo, dass man bis zu dreimal einen Anspruch auf die 4000 Euro hat, wenn es sich um eine andere bauliche Maßnahme handelt, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und wenn es nicht im selben Jahr ist. So meinte ich es gelesen zu haben.
    Bei mir hat sich seit dem letzten Jahr der Gesundheitszustand deutlich verschlechtert, dies ist der Kasse auch bekannt, da ich im letzten Jahr noch keinen Rollstuhl in Anspruch genommen habe und ich auch erst seit Mitte letzten Jahres die Schwerbehinderung von 50 auf 100% und aG und G und B raufgesetzt bekommen habe. Dies alles war der KK bekannt. Hätte ich vielleicht noch eine neue Pflegestufe beantragen müssen?
    Danke schön für eure Antworten. Ich wünsche allen einen schönen Sonntag.
  • Hallo Vaskulitis,

    nicht verzweifeln. Die Kassen lehnen in letzter Zeit grundsätzlich erstmal alles ab. Wenn sie Glück haben, mucken die Versicherten ja nicht gegen auf. Also ruhig bleiben und das Ganze sportlich nehmen 😉

    Es ist richtig, dass es mehrere Umbaumaßnahmen geben kann.

    Sollte sich die Kasse weiter quer stellen, empfiehlt es sich, Unterstützung vor Ort zu holen. Vielleicht bei einem Sozialverband vor Ort (z.B. VdK oder SoVD). Dort berät und unterstützt man Mitglieder kostenlos.
    Die Mitgliedsbeiträge sind absolut erschwinglich.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin,
    du hattest noch geschrieben "nicht aufmucken und ruhig bleiben" ...
    Das finde ich aber nicht, wenn wir uns nicht wehren, dann passiert nämlich gar nichts. Ich habe noch am gleichen Tag nach der Ablehnung durch die Krankenkasse, dieselben Unterlagen kopiert und nochmals hingeschickt (die angeblich nicht beim Medizinischen Dienst angekommen sind), genau 5 Tage später kam ein Entschuldigungsschreiben der Krankenkasse mit der Genehmigung für einen Zuschuß von weiteren Euro 4000.-- zum Einbau eines Treppenlifts.

    Also ich werde mich auch weiterhin wehren und aufmucken wenn ich im Recht bin.
    So und jetzt habe ich meinen Thread hier auch selbst beantwortet.
    Trotzdem danke für eure Bemühungen und einen schönen Abend.
    Herzliche Grüße
    Vaskulitis
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  • Hallo Vaskulitis,

    da hast Du mich falsch verstanden. Das tut mir leid!

    Ich hatte geschrieben, dass es gängige Praxis der Kassen ist, zunächst einmal abzulehnen, in der Hoffnung, dass die Versicherten nicht aufmucken.

    Mit "ruhig bleiben" hatte ich lediglich gemeint, dass Du dich nicht darüber aufregen sollst (das ist verschwendete Energie), sondern einfach gelassen weitermachen und den Widerspruch einlegen - eben weil das der (inzwischen leider) standardmäßige Ablauf ist. Der, wie Du ja selbst gesehen hast, dann auch funktioniert 😀