Auf was kommt es an, wenn man das Merkzeichen RF beantragt, bei 100% Behinderung mit MZ aG, H, B, H
Haus kann nicht verlassen werden, keine Teilnahme am öffentlichen Leben mehr möglich
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Antworten
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Hallo hundeleine,
ich bin kein Experte, daher kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit 😉 .
Meines Wissens wird das Merkmal RF vergeben, wenn:
der Betroffene mindestens 60% Grad der Behinderung wegen einer Sehbehinderung hat
der Betroffene mindestens 50% "-" wegen einer Hörbehinderung hat, die nicht durch Hilfmittel kompensierbar ist (verallgemeinert, etwas komplexer)
der Betroffene mindestens 80% Grad der Behinderung hat, wegen der er nicht an öffentlichen Veranstaltungen teinehmen kann. Hier wirds jetzt rivhtig komplex, dazu gehören:
Bewegungstötrungen, Herzschwächen, etc, aber auch angeblich abstoßende Behinderungen (wtf?) oder dauerhaft ansteckende Krankheiten
hat
Und es geht noch darum, dass der Betroffene dauerhaft nicht zu Veranstaltungen kann, es reicht nicht, wenn der Betroffene nicht zu einzelnen Konzerten o.Ä. gehen kann.
Bin gespannt ob ich richtig liege und was andere AntworterInnen schreiben.
LG
emely
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Hallo Emely,
Im Prinzip stimmt es, was Du geschrieben hast. Die Kernfrage lautet eigentich:
Welchen Beweis muss ich antreten, um das Merkzeichen zu bekommen ?
Ich weiß, es ist sehr schwierig
Gruß Hundeleine
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Hey noch mal 😀 ,
okay.....unabhängig von Merkzeichen oder Grad der Behinderung finde ich einige Bescheide vom I-Amt nicht nachvollziehbar.....begleite da immer mal wieder Anträge.
"Beweisen" wird schwierig, was du oder ein Arzt als Beweis ansehen, muss der Sachbearbeiter noch lange nicht als solches betrachten.
Grundsätzlich: Sämtliche Gutachten einschicken. Sich vorab mit den jeweiligen Ärzten besprechen: Warum ist keine Teilhabe an Veranstaltungen möglich? Was wurde bisher unternommen, um doch das Haus verlassen zu können? Warum werden weitere Therapien/medizinische Maßnahmen sicher nicht dazu führen, dass doch eine Teilhabe möglich ist?
Aus der Praxis: Bisher habe ich es nur einmal erlebt, das das RV vergeben wurde. Im Fall eines mehrfachbehinderten jungen Erwachsenen, der dann zusätzlich auf ein Beatmungsgerät angewiesen war.
Aber das soll nichts heißen, viel Erfolg!
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Hundeleine hat geschrieben:
Hallo Emely,
Im Prinzip stimmt es, was Du geschrieben hast. Die Kernfrage lautet eigentich:
Welchen Beweis muss ich antreten, um das Merkzeichen zu bekommen ?
Ich weiß, es ist sehr schwierig
Gruß Hundeleine
...verstehe deine "Nachfrage" nicht so sehr, du hast bereits Merkzeichen - wie hast du diese denn nachgewiesen??
🥺 🥺 🥺 🥺
...und so funktioniert es auch für den Nachweis RF.
Gruß
rollispeedy
(PS: ...solltest natürlich dein Begehren bei einem Verschlechterungsantrag ankreuzen oder Kund tun - automatisch wird er meist nicht vergeben)
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Hallo rollispeedy,
die bisherigen Merkzeichen habe ich mit Hilfe der KHS-Berichte erhalten. Beim MZ RF geht das nicht. Schau Dir einmal die Rechtsprechung zu dieserr Thematik an. Etwa 90 % der Klagen werden abgwiesen, obwohl die Leute " kämpfen". Und das für nur ca. 100 € Ersparnis im Jahr !
Gruß
Hundeleine
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