MPU wegen Genehmigung E-Rollstuhl zulässig u.a.

Hallo,

ich soll eine MPU machen, da der MDK Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit hat.

Habe die alten Beiträge hier im Forum gelesen, möchte fragen, was nun der neueste Stand ist, rechtlich.......?

Gibt es ein Grundsatzurteil dazu?

Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Aufforderung?

Wer bezahlt die MPU?

Wie läuft das ab?

Verliere ich bei negativer MPU meinen Führerschein?

Kennt jemand Rechtsbeistand für solche Probleme, auch VDK oder so?

Bin für jeden Rat dankbar! 😃


----------------

PS Meine Frage wurde mehrmals eingestellt, bitte nur auf einen Eintrag antworten.

Antworten

  • ...ich habe da bisher kein Thema verfolgt.
    Da habe ich nun schon mal Fragen an dich:
    - um was für einen e-Rolli handelt es sich, das eine "MPU" durch die KK veranlsst wurde?
    - was veranlasste denn die KK eine MPU durchführen zu lassen?
    - bevor die KK so etwas veranlasst (verlangt), muss doch eine negative Beurteilung durch den MDK vorliegen bzw. durch ein Befundbericht einer Fachklinik/Facharzt - was steht denn im Arzt-/Befundbericht?

    Wenn eine MPU eine "Nichtfahrtauglichkeit im Strassenverkehr" feststellt, ist natürlich auch der reguläre Führerschein hinfällig.
    Und das steht ja im Widerspruch in deinem Text, wenn du einen "Führerschein" hast - wieso eine MPU? Wer eine MPU machen muss, hat keinen Führerschein mehr.


    😢 🥺 😺 😳
    rollispeedy
  • Hallo, danke rollspeedy.

    nein ich bin unfallfrei mit 4 Fs-Klassen gefahren.
    Mein Arzt hat einen Elektrorollstuhl verordnet, ganz normales Modell 6km/h.
    Jetzt lehnt die KK ab, da der MDK an meiner Fahrtauglichkeit zweifelt.
    Ergo. ich soll einer MPU zustimmen (und selbst bezahlen!)um den Rollstuhl zu bekommen.
    Und ja, wenn ich da durchfalle, verliere ich meinen Führerschein UND bekomme den E-Rollstuhl nicht.

    Es scheint seit einigen Jahren eine Masche zu sein, um Kosten zu sparen. Da viele dieses Risiko nicht eingehen wollen.
    Man muss die ganz normale MPU machen wir Alkoholiker, Drogensüchtige und Straftäter .........unglaublich, der Test ist ausserdem für Autofahrer ausgearbeitet und nicht für Rollstuhlfahrer.

    Bitte dringend um Rat!
  • Da es sich um einen "normalen e-Rolli" mit < 6 Km/h geht, kann eigentlich keine MPU verlangt werden.
    Da es sich um einen "normalen" Krankenfahrstuhl" handelt der das Laufen ersetzen soll.
    Selbst Personen "ohne Führerschein" dürfen dieses Gerät fahren! Eine MPU kann die KK also nicht verlangen (außer man ist psychisch nicht in der Lage). Wenn eine normale ordentliche Verordnung durch einen Arzt vorliegt, ist jegliche Beanstandung durch die KK hinfällig, da der ausstellende Arzt die Nutzung, per Verordnung, dem Nutzer die Tauglichkeit attestiert .
    (Auch wenn ich viele e-Rollifahrer sehe, wo ich dieses sehr anzweifel). Dann müsste die KK selbst anderen Personen die Teilnahme am Straßenverkehr verbieten.
    Der e-Rolli dient in erster Linie als Laufersatz / Beinersatz für Personen die keine ausreichende Kräfte in den Armen haben oder die gesundheitlichen Einschränkungen es erfordern um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teil zu haben.

    (Darf ich bitte mal Fragen, um welche KK es sich handelt?)


    🥺
    rollispeedy
  • danke, abermals.

    Doch die tun das aber! Es ist die AOK.

    Hast du zu dem was du schreibst eine Rechtsgrundlage, Link etc........

    Ich sehe das genau so, auf anderen Seiten dun Foren sind aber zahlreiche andere Fälle bekannt, also habe ich wenig Hoffnung.


    😡
  • ...die KK kann sich natürlich mit der sogenannten "Fürsorgepflicht" heraus reden, dennoch kommt sie um die Verordnung nicht herum.(Welche alternative bietet die KK denn an?) Auch wenn ich deinen Fall nicht näher kenne... und was dahinter steckt, weil eine "MPU" nur durch bestimmte Personen veranlasst werden kann z.B. Führerscheinstelle und Polizei. Eine KK kann das nicht verlangen,sofern kein Handlungsbedarf danach besteht (Alkoholmissbrauch - Absicherung nach Unfall, Gefährdung der Einhaltung der StVO) und dann muss sie jedoch die Führerscheinstelle informieren.

    Wie gesagt, bevor ich hier was sage.... ich kenne deinen Fall nicht - musst du theoretisch erst einmal gegen den "Ablehnungsbescheid der Versorgung" Widerspruch einlegen mit der bitte um eine ausführliche Begründung/Stellungsnahme der Ablehnung. Eine Aussage wie "der MDK rät zur Ablehnung" reicht da nicht aus. Nur somit kannst du gegen einen Ablehnungsbescheid einer Versorgung vorgehen.

    Ansonsten denke ich... ist alles gebluber aus bekannten anderen Internetforen wo keine eindeutigen Sachverhalte offen gelegt wurden - was im Einzelfall auch immer nachvollziehbar ist wegen der Öffentlichkeit. Hier sind die bekannten Artikel von AOK BW und Niedersachsen zu nennen.

    Im Grunde steht aber jedem zu, den Rechtsweg zum Sozialgericht einzuschlagen wegen der Verweigerung eines Hilfsmittel durch die KK. (Denn nicht jeder kann sich eine MPU leisten, da diese selbst finanziert werden muss)

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo renichur,

    ich habe auch unsere Rechtsexperten gebeten, hierzu etwas zu schreiben.
  • DANKE, Justin. Ich hoffe auf einen Rat dazu!!!

    Inzwischen ist das Schreiben da, im MDK-Gutachten zur Pflugeinstufung wird noch zweimal betont, dass keine Antriebsminderung festzustellen sein. Ein anderer MDK (der wo das Sanitätshaus ist) beruft sich auf eine Antriebsminderung.,..

    Ich finde es an sich ein Unding,
    da die MPU für Autofahrer konzipiert ist
    ich die Kosten dafür nicht aufbringen kann
    da ich dann einen E-ROLLI FAHREN MUSS, ABER KEINERLEI ÜBUNGSPHASE VORAB HATTE
    es ist eine Ungleichbehandlung, da selbst Kinder und schwer cerebral Behinderte so einen Rolli fahren dürfen(ohne MPU)
    .
    .
    .
    Ich dachte wirklich das mal jemand durchprozessiert hat, meiner Meinung nach, kann dem nicht stattgegeben werden s.o.
    leider finde ich keine Infos zu Urteilen dazu.
    Und auch kenne ich keine RA, die das pro bono mit einer Interessenvertretung im Rücken(Behindertenverband o.ä.) machen würden, mir fehlen elidier die Mittel das privat zu bezahlen. Motivation das durchzustehen, hätte ich!

    Bis dahin bleibe ich weiter an meine Wohnung gefesselt 🙁 ein manueller Rollstuhl(den ich nicht antreiben könnte) wurde als Alternative angeboten, ein Witz!
    Auch bei ein anderen Entscheidung wird das MDk-Gutachten nach Gutdünken von der AOK ausgelegt, mal gilts, mal cniht-wie die es brauchen-alles eine Farce!



  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo renichur,

    ich habe auch unsere Rechtsexperten gebeten, hierzu etwas zu schreiben.



    würde mich auch dafür stark interessieren!!!!
    Da wie der User renichur , Zitat: "...Ungleichbehandlung, da selbst Kinder und schwer cerebral Behinderte so einen Rolli fahren dürfen(ohne MPU)" damit recht hat.

    Gruß
    rollispeedy

    ....eventuell mal einen kompletten Artikel in den Hauptseiten der Ruprik "Gesundheit, Hilfsmittel & Medikamente"???
  • Beim besten willen, hier versucht die krasse dich abzuwimmeln. MPU für ein gewährt das die 6km/h nicht überschreitet ist schonmal komplett falsch.

    Renichur ich glaube nicht das die Kasse mit dem MPU durchkommt wenn du dran bleibst. Am liebsten würde ich dir raten mal einen Anwalt für Sozialrecht zu fragen wie du dich verhalten sollst oder bei http://www.vdk.de/deutschland/ anrufen und die fragen was du tun sollst.
  • Tja,
    seit Wochen warte ich hier auf Antwort.
    Justin von er Redaktion meldet sich nicht und beantwortet auch keine privaten Nachrichten.
    Die RECHTSEXPERTEN schrieben auch nichts,wie weiter oben angekündigt.
    😢
  • Hmmm... das ist nicht gut.

    Hast du mal beim VDK angerufen und dich erkundigt wie du dich verhalten kannst ?
  • renichur hat geschrieben:
    Tja,
    seit Wochen warte ich hier auf Antwort.
    Justin von er Redaktion meldet sich nicht und beantwortet auch keine privaten Nachrichten.
    Die RECHTSEXPERTEN schrieben auch nichts,wie weiter oben angekündigt.
    😢


    Ja, darüber, dass auf der Website alle möglichen FachexpertInneen angekündigt sind, von denen aber nur sehr wenig jeweils hier im Forum etwas schreiben, hat mich auch schon diverse Male geärgert....

    Aber gut, wenden wir uns Deinem Problem zu.

    Aus meiner Sicht stellt sich die Sache juristisch wie folgt dar:

    Wann eine Behörde eine MPU anordnen kann ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt und zwar in §§ 11ff. Relevant ist hier vor allem § 11: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html. Daraus ergibt sich, dass eine MPU nur angeorndet werden kann, wenn sich jemand um eine Fahrerlaubnis bewirbt.

    Die Anordung einer FeV bei einer Person setzt also denklogisch voraus, dass diese Person eine Fahrerlaubnis überhaupt braucht. Das ist aber laut § 4 FeV Abs. 1 Nr. 2 nicht der Fal für: "motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm", https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html.

    Wenn das auf den Rollstuhl zutrifft, der Dir verordnet wurde, dann gibt es meiner Sicht gute Grnde dafür anzunehmen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU von dir nicht verlangen kann und wenn die es nicht kann, dann kann es die KK auch nicht.

    Ansonsten ahbe ich von einem Verband noch das folgenden Musterschreiben gegen die Anordnugn von MPUs im Zuge der Bewilligung von E-Rollstühlen gefunden: http://bvkm.de/wp-content/uploads/argumentationshilfe_fahrtauglichkeitspruefung.pdf (sie argumentieren anders als ich, halten aber die Praxis eine MPU zu verlangen auch für rechtswidrig).

    Das Vorgehen sollte also so sein, wie schon jemand weiter oben geschrieben hat: Lass' Dir, falls noch nicht geschehen, von der Krankenkasse eine schriftliche Begründung mit Nennung der Rechtsgrundalge für die Ablehnung geben, notfalls auch einen schriftlichen Ablehnungsbescheid . Dieser muss eine Begründung mit Nennung der für die Ablehung einschlägigen Rechtsgrundlage haben. Die kannst Du Dir dann entweder selber mal durchlesen und auf Plausibilität prüfen, oder hier posten und dann können wir nochmals gemeinsam nachdenken.

    Ich gehe aber davon aus, dass es keine taugliche Rechtsgrundlage für das Vogehen der KK gibt; ggf. musst Du dann halt Widerspruch einlegen, auf die fehlende Rechtsgrundlage hinweisen und notfalls klagen. Ist natürlich alles nicht so hübsch und langwierig.

    Alternative (wie von Narum schon ansgeprochen): Mitglied in einem Sozialverband werden und dortige Rechtsberatung in Anspruch nehmen - manchmal wirkt ein Brief von einem Anwalt auch Wunder 😀

    Besten Gruß, ananim

  • ananim hat geschrieben:
    renichur hat geschrieben:
    Tja,
    seit Wochen warte ich hier auf Antwort.
    Justin von er Redaktion meldet sich nicht und beantwortet auch keine privaten Nachrichten.
    Die RECHTSEXPERTEN schrieben auch nichts,wie weiter oben angekündigt.
    😢


    Ja, darüber, dass auf der Website alle möglichen FachexpertInneen angekündigt sind, von denen aber nur sehr wenig jeweils hier im Forum etwas schreiben, hat mich auch schon diverse Male geärgert....

    Aber gut, wenden wir uns Deinem Problem zu.

    Aus meiner Sicht stellt sich die Sache juristisch wie folgt da

    Wann eine Behörde eine MPU anordnen kann ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt und zwar in §§ 11ff. Relevant ist hier vor allem § 11: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html. Daraus ergibt sich, dass eine MPU nur angeorndet werden kann, wenn sich jemand um eine Fahrerlaubnis bewirbt.

    Die Anordung einer FeV bei einer Person setzt also denklogisch voraus, dass diese Person eine Fahrerlaubnis überhaupt braucht. Das ist aber laut § 4 FeV Abs. 1 Nr. 2 nicht der Fal für: "motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm", https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html.

    Wenn das auf den Rollstuhl zutrifft, der Dir verordnet wurde, dann gibt es meiner Sicht gute Grnde dafür anzunehmen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU von dir nicht verlangen kann und wenn die es nicht kann, dann kann es die KK auch nicht.

    Ansonsten ahbe ich von einem Verband noch das folgenden Musterschreiben gegen die Anordnugn von MPUs im Zuge der Bewilligung von E-Rollstühlen gefunden: http://bvkm.de/wp-content/uploads/argumentationshilfe_fahrtauglichkeitspruefung.pdf (sie argumentieren anders als ich, halten aber die Praxis eine MPU zu verlangen auch für rechtswidrig).

    Das Vorgehen sollte also so sein, wie schon jemand weiter oben geschrieben hat: Lass' Dir, falls noch nicht geschehen, von der Krankenkasse eine schriftliche Begründung mit Nennung der Rechtsgrundalge für die Ablehnung geben, notfalls auch einen schriftlichen Ablehnungsbescheid . Dieser muss eine Begründung mit Nennung der für die Ablehung einschlägigen Rechtsgrundlage haben. Die kannst Du Dir dann entweder selber mal durchlesen und auf Plausibilität prüfen, oder hier posten und dann können wir nochmals gemeinsam nachdenken.

    Ich gehe aber davon aus, dass es keine taugliche Rechtsgrundlage für das Vogehen der KK gibt; ggf. musst Du dann halt Widerspruch einlegen, auf die fehlende Rechtsgrundlage hinweisen und notfalls klagen. Ist natürlich alles nicht so hübsch und langwierig.

    Alternative (wie von Narum schon ansgeprochen): Mitglied in einem Sozialverband werden und dortige Rechtsberatung in Anspruch nehmen - manchmal wirkt ein Brief von einem Anwalt auch Wunder 😀

    Besten Gruß, ananim



    Vielen dank Ananim, für deine Mühe und Informationen. Habs so gemacht wie oben bei dir steht, mal warten was kommt.
    Schicke dir auch mal ne pn, schau mal ob du sie bekommst. Danke einstweilen, jetzt heizte s wieder abwarten.
  • Hallo an alle,
    die mir geantwortet haben.
    Die KK hat den Ablehnungsbescheideaufgehoben, nachdem ich gemäß Ananims Rat Widerspruch verfasst hatte.

    Danke euch allen, jetzt kann ich vielleicht noch dieses Jahr meine Wohnung selbstständig verlassen!

    😆 😆



    Ich glaube nicht das einer dieser "Verbrecher" bei der AOK so etwas nachempfinden kann, 0 Empathie. 😡
  • Hallo renichur,

    zunächst einmal freut es mich sehr, dass Du nun ein positives Ergebnis hast.

    Dass die angeschriebenen Fachexperten sich nicht zurückgemeldet haben, tut mir sehr leid. Die Fachexperten unterstützen uns ehrenamtlich und unentgeltlich. Daher haben wir nur sehr wenig Einfluss darauf, wann sie antworten. Dass sie überhaupt nicht antworten, so soll es allerdings nicht sein...

    Ich hatte Dir bereits eine PN geschrieben, dass ich nicht zeitnah antworten konnte, weil ich im Urlaub war.

    Jetzt aber (hoffentlich bald) viel Spaß mit dem neuen E-Rollstuhl.
Diese Diskussion wurde geschlossen.