wo bekomme ich finazielle Unterstützung bei einem Badumbau?

Durch bei Gehbehinderung (50 %) kann ich in meiner Seniorenwohnung nicht mehr in die Badewanne klettern. Die Hauverwaltung ist bereit, ins Bad eine Dusche einzubauen. Dafür soll ich 60 Euro pro Monat mehr Miete zahlen. Ist die Verwaltung verpflichtet, mir die Dusche kostenfrei einzurichten?

Antworten

  • Hallo,

    nein, der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet und wenn der Einbau eines neuen Bades eine Aufwertung der Wohnung darstellt, dann kann er auch eine Mieterhöhung verlangen. Ob in der Höhe von 60€ wäre dann zu prüfen.

    Der Vermieter kann Umbauten sogar untersagen und man muss sich dann eine neue Wohnung suchen.

    Wenn das für dich nicht machbar ist, wären Einstiegshilfen für die Badewanne, die verordnet werden können, vielleicht eine Alternative. Das reicht von Haltegriffen über Badewannenbretter, Höckerchen bis hin zu Badewannenlifer. Damit schaffen es sogar schwerstbehinderte in die Wanne.

    Jumanji
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  • Hallo Jenner,

    danke für den Hinweis....

    Es sollte heißen: "Damit schaffen es oft sogar schwerstbehinderte in die Badewanne."

    Leider gibt es tatsächlich auch immer wieder Ausnahmen, wo die Behinderung ein Bad unmöglich macht oder aber auch bauliche Gegebenheiten. Wenn das Bad zu winzig ist, um Pflegeperson und Patient unterzubringen, ist ohne fremde Hilfe ein Bad leider auch nicht möglich.

    Jumanji
  • Hallo Whiteshark,

    hast Du eine Pflegestufe? Dann könnten die Umbaukosten (teilweise) von der Pflegekasse getragen werden, so dass ggf. eine Abzahlung mittels erhöhter Miete nicht notwendig wäre.
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