Schulbildung

Guten Tag, Unser Sohn mehrfachbehindert gehörlos und kognitiv eingeschränkt ist 15 Jahre. Wird jetzt in ein Berufswahljahr mit hälftig reduziertem Schulstoff ohne unser Einverständnis zugeteilt. Sein Schulbildungsstand ist jedoch erst bei 1 -2 Klasse. Die Gebärdende Kommunikation ist sehr eingeschränkt wegen seiner Feinmotorik.
Es liegt eine Diskriminierung unseres Sohnes vor da ihm die gesetzliche Bildung stark beschnitten wird.
Wie können wir uns wehren, da die Sonderschule nicht einsichtig ist und eine andere Klassenzuteilung resourcenmässig nicht möglich ist.
Die Schulbehörde wird seitens Schule belogen, mit überpositiven Schulberichten und aussagen die problemlos wiederlegbar sind.
Wir sind aus der Zentralschweiz und kommen alleine nicht zu Recht.
Wir werden tatkräftige Unterstützung brauchen für dieses anliegen.
Kann uns womöglich ein Rechtsbeistand empfohlen werden der in solchem Kompetent ist?

Danke

Antworten

  • Ich bin kein Rechtsbeistand und wohne im Kanton Zürich , Die Inner und Ausser Schweiz sind relativ nah . Für alle Nichtschweizer wir haben ein Total Hinterwäldisches Schulsystem alle erfinden das Rad neu =Kantönligeist .
    Also ich weiss nicht ob der Kanton Zürich euch helfen kann oder will .Aber ich weiss das es in Wädenswil die Stiftung Bühl gibt vielleicht können die helfen .
  • Hallo Jan

    Deine Frage habe ich an einen Fachexperten weitergeleitet. Bestimmt bekommst Du bald eine Antwort.

    Beste Grüsse, Simon

  • Guten Tag

    Natürlich kann ich nicht beurteilen, wie verfahren die Situation ist. Grundsätzlich empfehle ich aber, eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Eine rechtliche Auseinandersetzung sollte das letzte Mittel sein, da der Rechtsweg langwierig ist und die Gefahr besteht, dass Ihr Sohn zwischen die Fronten gerät.
    Für eine einvernehmliche Lösung ist es hilfreich, wenn Ihre Argumentation durch Fachleute gestützt wird. Sie könnten der Schulbehörde eine Abklärung / Beurteilung durch den zuständigen schulpsychologischen Dienst vorschlagen. Der schulpsychologische Dienst sollte auch über mögliche Alternativen Auskunft geben können und helfen, die beste Lösung für Ihren Sohn zu finden.
    Unterstützung – sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch bezüglich Informationen über das Angebot an Schulungsmöglichkeiten für Ihren Sohn – könnten Sie auch bei der Pro Infirmis finden (www.proinfirmis.ch, dort das entsprechende kantonale Angebot auswählen).
    Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn, viel Erfolg bei der Suche nach einer guten Schullösung.

    Lukas Fischer

    Leitung Grafikwerkstatt & Kommunikation, Mathilde Escher Stiftung

    L.Fischer@mathilde-escher.ch

    https://mathilde-escher.ch/

  • Mir ist noch das Ausbildungszentrum für Gehörlose in Zürich Oerlikon und die Blindenschule in Baar in den sinn gekommen . Die Blindenschule nimmt nicht nur Sehbehinderte auf und liegt vielleicht auch im richtigen Kanton !
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