Tipps für Widerspruchverfahren wegen Ablehnung eines elektr. Rollstuhls

Hallo liebe Forumsuser,

meine gehörlose Tante hatte bei ihrer Krankenkasse einen elektrischen Rollstuhl beantragt, da sie seit ihrer schweren Fußoperation vor einigen Monaten nicht in der Lage ist zu gehen. Nur mit Hilfe von Schienen kann sie kürzeste Strecken humpeln. Der Heilungsprozess wird nach Ansicht ihres behandelnden Arztes voraussichtlich erst im nächsten Jahr abgeschlossen sein. Bis dahin benötigt sie also einen elektr. Rollstuhl zur Fortbewegung vor allem außerhalb ihrer vier eigenen Wände, weil sie seit ca. 30 Jahren regelmäßig Sehnenscheidenentzündungen an beiden Händen hat und deshalb dauerhaft Schienen tragen muss. Hinzu kommt, dass sie starkes Übergewicht hat. In einem normalen Rollstuhl könnte sie sich daher gar nicht fortbewegen.

Ihr wurde der Antrag jedoch aufgrund ihrer Hörschädigung abgelehnt (!). Die Krankenkasse schrieb, im öffentlichen Verkehr sei so eine Eigen- / Fremdgefährdung nicht auszuschließen.

Wir werden gegen diese Ablehnung natürlich per Widerspruch vorgehen. Habt ihr Tipps, den Widerspruch argumentativ zu untermauern?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Eure impellere

Antworten

  • Das mit der Hörschädigung halte ich für ziemlichen Blödsinn, dann müsste auch jedem verboten sein mit Kopfhörern Musik zu hören ob Auto, Fahrrad oder zu Fuß. Wenn das ding auf 6km/h gedrosselt ist macht es auch keinen unterschied mehr zu einem normalen Rollstuhl.

    Selbst beim Autofahren gibt es da meines Wissens keine Einschränkungen, im Zweifelsfall muss belegt werden das das Gleichgewicht nicht betroffen ist aber das wars auch schon.

    Wenn ihr Arzt eine Notwendigkeit sieht, würde ich dran bleiben, leider geht es da schon sehr ins recht weshalb ich eher zu einem Anwalt für sozialrecht raten würde. Was der Sachbearbeiter der Krankenkasse glaubt zu wissen ist ziemlich egal, hier zählt die Einschätzung des behandelten Arztes.
  • Liegt denn eine "Hilfsmittel-Verordnung oder eine Hilfsmittel-Empfehlung" durch einen Facharzt oder einer Klinik vor?
    😺 😢 🥺 🥺 🥺

    rollispeedy
  • @rollispeedy, ja, natürlich hat meine Tante eine Hilfsmittel-Verordnung von ihrem Arzt, wo sogar auf die Notwendigkeit eines elektrischen Rollstuhls hingewiesen wurde. Tja.

    @Narun, danke dir. Widerspruch haben wir heute losgeschickt. Nun heißt es abwarten und Daumen drücken.

    LG, Impellere
  • Ich wünsche dir viel erfolg und du kannst ja mal Google durchsuchen da steht alles zum Führerschein für gehörlose.

    Wenn fehlendes gehör kein Problem beim Auto im Straßenverkehr ist, dann ist es schwer vorstellbar das E-Rollstühle härtere auflagen haben.

    Das mit dem Anwalt möchte ich gerne einwenig entschärfen, ich kenne die Konflikte und im Bezug auf die Krankenkasse braucht man einen sehr langen Atem. Es macht auch nicht sonderlich spaß um seine rechte zu kämpfen.

    Leider ist das System einwenig Fehlerhaft, der behandelte Arzt welcher medizinisches wissen hat und auch genau die Situation einschätzen kann, hat nicht die Möglichkeit der Entscheidung, obwohl er am Qualifiziertesten ist. Die Entscheidung wird von einem Bürohelden getroffen der kein Mediziner ist und auch noch nie den Patienten gesehen hat.

    Selbst habe ich das bereits ein paar mal erlebt und immer erfolg mit dem Widerspruch.
  • Sofern du Widerspruch bereits eingelegt hast...,
    ...fordere dir auch deren Begründung nochmals zu
    Beispiel:
    " ...um eine detaillierte Begründung meines Widerspruchs ihnen zukommen zu lassen, beantrage ich deshalb Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X.
    Bitte lassen Sie mir Kopien von allen Unterlagen, die in Ihre Entscheidung einbezogen wurden, zukommen, einschließlich und insbesondere der Stellungnahme des MDK oder ihrer eigenen internen medizinischen Stelle."

    Hierzu sind die Krankenkassen (auch private Krankenkassen) zur Auskunft verpflichtet!


    Gruß
    rollispeedy
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