Wie lange gilt ein GdB im Widerspruchsverfahren?

Mein GdB wurde nach Ablauf der Heilungsbewährung von 90 auf 40 herabgesetzt. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Ich habe vor, Klage beim Sozialgericht einzureichen. Stimmt es, dass ich den GdB von 90 so lange besitze, bis in letzter Instanz etwas anderes entschieden wurde? Sprich, dass ich diesen auch weiterhin beim Finanzamt angeben darf?

Antworten

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  • Die Gültigkeit des GdB ist mit dem Bescheid festgelegt.
    Ein Widerspruch hat den Hintergrund, das ein höherer GdB begehrt wird und daher eine neue medizinische Bewertung verlangt / beantragt wird.
    Da ein GdB in der Regel nur befristet gewährt wird, hat er auch nur die Gültigkeitsdauer wie er gewährt wurde. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer entfällt die Höhe des GdBs.
    Wenn der Widerspruch anerkannt wird, kann der GdB rückwirkend ausgesprochen werden.

    Für steuerliche Angelegenheiten können die krankheitsbedingten Kosten im Rahmen des GdB 40 weiterhin angesetzt werden.
    Sollte ein rückwirkender höherer GdB bei der Steuer geltend gemacht werden, kann man dieses beim Finanzamt nachreichen.

    Gruß
    rollispeedy




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