Behinderung NACH Gesundheitsprüfung festgestellt - muss ich es der Versicherung mitteilen?

Hallo,
mein Vater hat für mich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Bei der Gesundheitsprüfung zuvor war ich ca 13 Jahre alt. (Edit: Inzwischen bin ich 18 J.)
Seitdem zahlt er monatlich ca. 40 EUR.

Jetzt wurde NACH der Gesundheitsprüfung bei mir das Asperger-Syndrom festgestellt, wofür ich einen Schwerbehindertenausweis mit Grad 70 oder 80 bekam.

Hätte ich das der Versicherung mitteilen müssen? Wenn ja, in welcher Frist? Und was passiert, wenn ich es ihnen nicht mitgeteilt hätte?
Wenn ich ihr es nicht hätte mitteilen müssen, ist es ratsam, ihr es mitzuteilen?

Antworten

  • Mal nachgefragt:
    1. wie kommt man denn dazu, jemanden mit dem 13. Lebensjahr eine "Berufsunfähigkeitsversicherung" abzuschließen?
    2. Wann etwas der Versicherung gemeldet werden muss, steht in den Versicherungsvereinbarungen - sprich Kleingedrucktes auf der Rückseite der Versicherungspolice. Was steht dazu?

    Da es sich aber um einen Vertragsabschluss vor 4 Jahren handelt und dort einen Vermerk gibt wie "gab es Vorerkrankungen" und dieser Korrekt angekreuzt wurde, dürfte es keine Probleme geben. Da die Versicherung selber dann in der Pflicht steht der ärztlichen Untersuchung.
    Sollte hier jedoch etwas falsches angekreuzt worden sein, ist die Versicherung nichtig. Wenn man Glück hat, bekommt man die eingezahlten Versicherungsprämien wieder ausgezahlt zu 100% - bei einer Risikoversicherung wahrscheinlich nicht.
    Der Vertrag kann auch umgedeutet werden, das heißt, alle entstehenden Berufsunfähigkeiten die durch diese Erkrankung entstehen werden ausgeschlossen.

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Mal nachgefragt:
    1. wie kommt man denn dazu, jemanden mit dem 13. Lebensjahr eine "Berufsunfähigkeitsversicherung" abzuschließen?

    Mein Vater hat vorgesorgt, goldrichtige Entscheidung. Denn nach Feststellung der Behinderung wäre ich wohl nicht mehr rein gekommen. Solange ich zur Schule gehe ist es übrigens eine Schulunfähigkeitsversicherung, die dann mit dem Eintritt ins Berufsleben in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt wird.

    rollispeedy hat geschrieben:
    2. Wann etwas der Versicherung gemeldet werden muss, steht in den Versicherungsvereinbarungen - sprich Kleingedrucktes auf der Rückseite der Versicherungspolice. Was steht dazu?

    Das müsste ich mal mit meinem Vater besprechen, ich melde mich.
  • Also, ein Vertrag wurde von deinem Vater über deine Person abgeschlossen. Dann ist der Versicherungsnehmer dein Vater als begünstigter.
    Das zum einen.
    Da du zum Abschluss des Vertrages nicht kaufmännisch Tätig sein durftest, sind in Zukunft orientierte Pflichtleistungen hinsichtlich von Versicherungsverträgen auf Kinder nicht erlaubt.
    Das die Vertragsbindung und vertragspflichten dann auf dich übergeht ist zu bezweifeln mit deinem 14./16. oder 18. Lebensjahr oder wie auch immer.
    Es ist mir nicht bekannt, das es eine Versicherungsgesellschaft gibt, die eine Berufsunfähigkeitspolice für 13.jährige Versicherungsnehmer anbietet - die bei regulären Pflichtschulbesuch ebenso greift als "Schulunfähigkeitsversicherung".
    (Das widerspricht sogenannte Vertragsgesetze, festgehalten im Versicherungsvertragsgesetz und deren Kommentierungen!!!!!! Neufassung durch das Bundesgesetzblatt 2007 I S. 2631, Altverträge sind zu berücksichtigen)
    Es gibt von Versicherungsgesellschaften "private Berufsunfähigkeitsversicherungen" ab dem Moment, wenn eine Person in eine beruflichen Ausbildung geht, die sichert zusätzliche "private Rentenversicherungsleistungen" ab.
    Welche Versicherungsgesellschaft soll das bitte schön sein???

    (Denke, das ist wohl eher eine "Fakefrage" !!!)


    Gruß
    rollispeedy

  • Nein, das ist kein Fake.

    Nürnberger Versicherung.

    Und eben habe ich unterschrieben, dass ich der Versicherungsbegünstigte bin, das geht wohl unter Verwandten.
  • Steel hat geschrieben:
    Nein, das ist kein Fake.

    Nürnberger Versicherung.

    Und eben habe ich unterschrieben, dass ich der Versicherungsbegünstigte bin, das geht wohl unter Verwandten.


    ...das möchte ich nun nicht weiter kommentieren! ! ! ! !
    - da fehlen mir einfach die tatsächlichen Versicherungstatsachen! -

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    hmm.. ob das ein Fake ist oder nicht... keine Ahnung.

    Allerdings weiß ich, dass man heute so ziemlich alles versichern kann.

    In Bezug auf Unfall- und Krankenhaustagegeldversicherung weiß ich, dass Verträge, die von den Eltern abgeschlossen werden, problemlos von den Kindern übernommen werden können, wenn die das entsprechende Alter erreicht haben.

    In Bezug auf alle Versicherungen, wo Geld im Krankheits- oder Todesfall oder bei Eintritt der Rente, der Nutznießer vom Versicherungsnehmer selber bestimmt wird. Ich habe bei allen die normale Erbfolge abgeschafft und Begünstigte nach MEINEM Wunsch eintragen lassen.

    Jumanji
  • jou, schon klar, ...das der Begünstigte im Versicherungsfall bei bestimmten Versicherungsarten festgelegt werden kann (Sterbeversicherungen, Lebensversicherungen, priv. Rentenversicherungen und der Gleichen).

    Aber ich habe noch nie von einer "Schulunfähigkeitsversicherung" gehört für Minderjährige! (Ausgenommen für Auszubildende die u18 sind und berufl. Fachschulen, Fachhochschule, Studierende usw. besuchen aber das sind wieder andere Versicherungsarten)
    Es gibt auch verschiedene Kapitalversicherungen/ Versicherungsanlagen die dazu dienen eine zukünftige Ausbildung selbst zu finanzieren.
    Aber das hat nichts mit einer "Schulunfähigkeitsversicherung" zu tun im Rahmen von minderjährigen Schülern, da hier von staatlicher Seite eine "Rund-Um-Versorgung" statt finden "muß" bis zum 18. Lebensjahr.

    Aber ich frag mal bei der Versicherung nach, das interessiert mich nun wirklich... 😃 😛 😺 😉

    rollispeedy

    (...aber ich bin jedoch neuen Dingen immer Aufgeschlossen... man lernt nie aus 🥺 😃 )
  • Das ist kein Fake

    Einmal googlen nach "Schulunfähigkeitsversicherung": http://www.check24.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/lexikon/schulunfaehigkeitsversicherung/
  • lol...jemand der aber bei der "Nürnberger" versichert ist... auf eine NO-NAME-Link im Internet zu verweisen ist aber schon recht komisch!

    Dann lieber mal richtig re­cher­chie­ren und ein Orginal hier als Info zum Besten geben. (Und nicht eventuell Fragen aus anderen Frageforen hier kopieren).

    Gruß
    rollispeedy


    lol...ich gebe mich dennoch gescchlagen... es gibt so etwas
    😃 😺 😀 😛
  • Hallo....

    hihi... er gibt sich geschlagen, unser rollyspeedy.... 😆

    Na.. ich glaube, manche Fragen, die vordergründig wie Fakes wirken können dennoch wahr sein. Manchmal versucht man gerade bei ungewöhnlichen Fragen, die einen hohen Widererkennungswert haben, wenn man sie öffentlich stellt, mit kleinen Veränderungen sich unkenntlich zu machen um anonym zu bleiben. Manche stellen sich dabei nicht sonderlich geschickt an und riskieren sogar aus Foren geschmissen zu werden.

    Im Grunde sind wir alle doch viel zu gläserne Menschen. Auch meine Geschichte ist sehr ungewöhnlich, weshalb ich hier wenig preis gebe, mein Profil nur wenig bis gar nicht ausgefüllt habe, um eben nicht sofort erkannt zu werden. Wäre bei mir dann sogar unter Umständen Berufsgefährdend. Warum dann nicht eine Freundin erfinden, die betroffen ist, oder andere Sachen.

    Ich habe durch meine eigene äußerst skurrile Lebensgeschichte gelernt, dass nichts ist wie es auf den ersten Blick scheint und dass es richtig bitter ist, wenn man in einem Kreis aus Begebenheiten lebt, die so bescheuert sind ,dass sie einem nicht geglaubt werden, weil so viel Pech kann doch kein einzelner Mensch haben. Mir hat man oft unterstellt, ich lüge und erfinde die Geschichten. Nein, dem ist nicht so... aber auch ich habe eine Weile dann Freunde erfunden, die einen Teil der Erlebnisse adoptiert haben, um nicht laufend der Lüge bezichtigt zu werden.

    Gerade in Punkto Versicherungen gibt es heute kaum etwas, was nicht versicherbar ist.

    Jumanji
  • Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukommen:
    Ohne die Police zu kennen, kann man dazu wohl kaum etwas sagen. Wenn es einen Einfluss auf die Versicherung hat, ist es ohnehin nicht zu ändern. Die Behinderung ist ja schließlich existent. Ist ja nicht, wie bei einer KFZ-Versicherung, wo man sich aussuchen kann, lasse ich jmd. unter 23 mein Fahrzeug fahren oder nicht.

    Also solltest Du dich einfach mal mit Eurem Versicherungsmakler in Verbindung setzen 😉

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.