Kostenübernahme Gutachten und ggf Führerschein
MyHandicap User
✭✭✭
Hallo ich will mich endlich an meinen Führerschein trauen. Ich bin 29 GdB von 50. Merkzeichen G. Man hat mir gesagt ich brauche ein Gutachten und muss meinen Führerschein bei einer Fahrschule machen die auf Behinderte ausgerichtet ist.
Ich habe einen neuen Job und der Weg ist weit bzw die Anbindung ist so schlecht dass ich mich nun durchringen möchte einen Führerschein zu machen.
Bei einem Arzt habe ich schon angefragt das Gutachten kostet so 500-600 euro und der Führerschein ansich Minimum 2000 euro.
Ich bin der Meinung ich könnte auch zu einer normalen Fahrschule gehen und direkt Automatik machen...
Naja nun meine Frage. Wie kriege ich es hin dass man mich da finanziell unterstützt?
Ich finde es irgendwie nicht grade korrekt das man nur wenn man ein handicap hat so viel asche blechen muss damit ein Arzt bestätigt dass man fahren kann.
Ich habe einen neuen Job und der Weg ist weit bzw die Anbindung ist so schlecht dass ich mich nun durchringen möchte einen Führerschein zu machen.
Bei einem Arzt habe ich schon angefragt das Gutachten kostet so 500-600 euro und der Führerschein ansich Minimum 2000 euro.
Ich bin der Meinung ich könnte auch zu einer normalen Fahrschule gehen und direkt Automatik machen...
Naja nun meine Frage. Wie kriege ich es hin dass man mich da finanziell unterstützt?
Ich finde es irgendwie nicht grade korrekt das man nur wenn man ein handicap hat so viel asche blechen muss damit ein Arzt bestätigt dass man fahren kann.
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Antworten
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Wer sagt denn, das du ein "Gutachten" brauchst?
Du brauchst einfach eine "normale" ärztliche Bescheinigung, das du fahrtauglich bist (Augenarzt usw.).
Wenn du von vornherein sagst, das du auf ein "Automatik" deine Schulung machen willst und keine weiteren Einwände von der Fahrschule kommen... wozu dann noch ein zusätzliches Gutachten?
In deinen Führerschein wird nur dann vermerkt, das du nur mit einem Automatik-Kfz fahren darfst.
Das andere ist natürlich, wenn du "Kfz-Umbauten" benötigst, um fahren zu können. Dieses ist dann beim TÜV (Führerscheinprüfstelle) zu erfragen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Da kannst du ebenso auch bei allen anderen Fragen zum Führerschein nachfragen, bevor du dich in "unnötige Kosten" stürzt.
Gruß
rollispeedy
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Die Fahrschule in Hamburg Team Fahrschule die auf Menschen mit Behinderung spezialisiert ist. Hat mir gesagt dass das Gutachten notwendig ist und man hat mir gesagt ich kann nicht zu einer normalen Fahrschule gehen weil die es nicht beurteilen können ob ich nun so fahren kann oder nicht,
Mir ist wichtig dass irgendjemand sagen kann ok Automatik geht auch ohne Probleme Würde ja gang probieren nur ich hab keine Ahnung wer das mit mir testen kann .
Was ratet ihr mir wie soll ich denn jetzt vorgehen?
Ich dachte das irgnedeine Behörde darauf besteht dass ich dieses Gutachten habe .
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Hallo...
hmm.. ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, als wolle da jemand nur Geld scheffeln. Erkundige dich doch einfach an normalen Fahrschulen, ob die dich nehmen und ob du gleich nur Automatik machen darfst. Wenn du dir das zutraust, dein dich behandelnder Arzt es abnickt, dann sollte das meiner Meinung auch ohne Gutachten gehen und nur die Bescheinigung vom Augenarzt notwendig sein.
Einzig der Führerschein wäre halt beschränkt auf Automatik-Karren.... Aber "Brillenschlangen" kriegen auch nur den Vermerk "muss mit Brille oder Kontaktlinsen" fahren.
Ach, was die Finanzierung angeht... Frag doch mal bei der Arge nach einem Zuschuss, wenn du das Auto und den Führerschein berufsbedingt benötigst. Da kann es auch Zuschüsse für "nicht-Behinderte" geben. Vielleicht profitierst du da auch von. Behinderungsbedingte Zuschüsse zu bekommen wird sehr schwierig, wenn du "nur" das Merkzeichen G im Ausweis hast. Unmöglich ist es nicht, aber du müsstest dann nachweisen, dass du nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kannst. Dass die in unzumutbarer Taktung fahren ist für die Förderung kein Grund. Da kann man schließlich auch arbeitsnah umziehen.
Jumanji
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Hallo
nicht die Fahrschule entscheidet, ob ein Gutachten benötigt wird, sondern die Führerscheinstelle, wo der Antrag gestellt wird. Auch wenn der Führerscheinatrag ganz normal gestellt wird, ohne im Gesundheitsbogen Angaben zu machen (was erstmal zulässig ist), muß der Prüfer, falls ihm in der Prf eine Behinderung auffällt, Meldung an das Amt machen und die Prf findet nicht statt. Als Fahrschule würde ich dies auch nicht riskieren wollen, in sofern hat die FS nichts Falsches gesagt.
Wenn keine Umbauten am Fahrzeug stattfinden müssen, kann die Ausbildung in jeder Fahrschule mit geeignetem Auto stattfinden. Nicht alle FS haben einen Automatik.
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...ich will nicht alles kommentieren ...was bisher gesagt wurde!
In der Regel sucht man sich eine Fahrschule aus. Es finden zwischen "Fahrschule" und dem Interessenten ein Gespräch statt.
Wären diesem Gesprächs werden diverse Voraussetzungen zur Fahreignung erläutert und miteinander geklärt was zu tun ist.
Die Fahrschulprüfung wird meist beim TÜV (Bestellte Prüfer durchs Amt) samt Unterlagen angemeldet, In der Regel wissen die Fahrschulen was im einzelnem die Fahrschulschüler benötigen, um zur Prüfung zugelassen zu werden und ob ihre Fahrschule dazu geeignet ist (Fahrzeugpark und die dazu gehörigen Fahrschullehrer).
Sollten bei der Anmeldung weitere Unterlagen erforderlich sein, wird die Fahrschule und/oder der Fahrschüler darauf schriftlich hingewiesen (regionale Bundeslandbestimmungen).
Macht es doch bitte nicht komplizierter als es wirklich ist! Sind weitere Untersuchungen nötig, sind diese ggf. auch beim Kreisgesundheitsamt, persönlich oder per Aktenlage, möglich. Am ende muss der Prüfer entscheiden, ob eine ausreichende Fahreignung vorliegt.
Gruss
rollispeedy
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