Niederschweflige Entlastungsleistungen ?
🥺
Was sind denn Niederschwellige Entlastungsleistungen ? in der Praxis, meine ich?
Wenn man nicht Senior und nicht dement ist, wie kann man das nutzen? Finde keine genauen Infos dazu im web.
Einerseits steht da von....... bis.......möglich, aber nix konkretes. Anleitung zur Musiktherapie heisst ? wer macht so etwas?
Lesen von Zeitschriften .? Für Blinde als Vorlesen gedacht oder .....?
Gilt das dann auch als Kombinationsleistung, d.h. wird es vom Pflegegeld abgezogen obwohl da "zusätzliche Leistung" steht, also nur wenn man Sachleistungen bezieht oder was ????
Danke, Info gerne mit Link zum Nachlesen.
😛
Was sind denn Niederschwellige Entlastungsleistungen ? in der Praxis, meine ich?
Wenn man nicht Senior und nicht dement ist, wie kann man das nutzen? Finde keine genauen Infos dazu im web.
Einerseits steht da von....... bis.......möglich, aber nix konkretes. Anleitung zur Musiktherapie heisst ? wer macht so etwas?
Lesen von Zeitschriften .? Für Blinde als Vorlesen gedacht oder .....?
Gilt das dann auch als Kombinationsleistung, d.h. wird es vom Pflegegeld abgezogen obwohl da "zusätzliche Leistung" steht, also nur wenn man Sachleistungen bezieht oder was ????
Danke, Info gerne mit Link zum Nachlesen.
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Antworten
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Weiß echt keiner was dazu? 😢
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Hey,
zum Thema was das ist: wenn mensch den Begriff googelt, gibt es dazu eigentlich recht konkrete Listen, z. B. hier. https://www.aokplus-online.de/fileadmin/user_upload/Pflege/Uebersicht-moeglicher-aktiver-Betreuungs-und-Entlastungsangebote.pdf
Es gibt auch Seiten, wo mensch Anbieter suchen kann, z. B für bestimmte Bundeländer hier: https://www.aokplus-online.de/leistungen-services/pflege/niedrigschwellige-betreuungs-und-entlastungsangebot/betreuungsangebote-suche.html
Zur Frage, ob das als Kombinationsleistung gilt weiß ich nichts.
Aber wie Jenner schon schrieb: ein Anruf bei Deiner Krankenkasse oder einem Pflegestützpunkt hilft wahrscheinlich weiter 😀
Besten Gruß, ananim
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Es handelt sich hier um Leistungen im Bereich der geförderte bzw. förderungsfähige Angebote nach SGB XI (Pflegeversicherung).
Nach § 36 SGB XI bzw. § 123 SGB XI zustehenden Sachleistungsbeträge können auch als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden.
Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt im Rahmen der Ansprüche nach § 45b SGB XI. Können auch im Rahmen der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI gewährt werden.
"Niedrigschwelligen Entlastungsangebote" dienen der Deckung des Bedarfs an Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen. Sie tragen dazu bei, Angehörige oder andere Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten.
Gruß
rollispeedy
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