Behindertengerechter Umbau von Türen in der Firma

Hallo und guten Tag,
als SBV in meiner Firma mache ich mir Gedanken über den barrierenfreien Zugang z.B. zu unserer Behindertentoilette. Es gibt eine Rampe am Eingang, die Türen sind relativ breit, aber leider als Feuerschutztüren sehr schwer zu öffnen. Ein Kollege kommt auf Grund seiner Behinderung immer häufiger auf Krücken, zeitweise auch mit dem Rollstuhl und kommt ohne Hilfe nicht bis zur Behindertentoilette.
Ich würde meinem Arbeitgeber gerne einen Umbau der Türen (z.B. mit Schalter zur Türöffnung) vorschlagen, um das Bürogebäude barrierefreier zu machen, möchte aber dazu genug Informationen haben, bevor ich das angehe:
- gibt es Zuschüsse für einen entsprechenden Umbau und wenn ja, von wem?
- ist der Vermieter des Gebäudes verpflichtet, den gewünschten Umbau vorzunehmen?
- oder kann die Firma als Mieter einen solchen Umbau machen?
- gibt es andere Möglichkeiten, Barrierefreiheit zu erreichen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir hier Informationen geben könnten, die mir weiter helfen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüsse
Gisela grell

Antworten

  • Alsooooo.....
    Finde es Prima, das du dir darüber Gedanken machst !!!!!
    1.) Zum einen ist der Arbeitgeber verpflichtet, nach geltenden Gesetzen und Richtlinien, " allen seinen Mitarbeitern" eine Mitarbeitertoilette zur Verfügung zu stellen ob die Mitarbeiter behindert sind oder nicht.
    2.) Baumaßnahmen in einem gepachteten Gebäude müssen mit dem Eigentümer abgesprochen sein, weil nur der Eigentümer einen Bauantrag stellen kann (das wird dein Arbeitgeber wissen). Bei baulichen Veränderungen, die den Brandschutz eventuell beeinflussen muss ein Bauantrag gestellt werden. Ob der Eigentümer die Kosten übernimmt bei baulichen Veränderungen ist im Pachtvertrag geregelt oder ist vom Arbeitgeber mit dem Eigentümer zu klären.
    Der Eigentümer ist vom Grundsatz "nicht verpflichtet" die Kosten zu übernehmen, sofern es keine gesetzliche Verpflichtung verlangt zur Nutzung als gewerbliche Nutzfläche/Gebäude.
    3.) Was der Mieter/Pächter in seinen gepachteten Räumen ein- oder ausbauen darf, ist im Pachtvertrag geregelt. Wenn nicht, kann der Eigentümer bei Auszug auf Rückbau bestehen.
    4.) Fördermaßnahmen für den Arbeitgeber: Bei der KfW gibt es extra Förderprogramme für behindertengerechte Baumaßnahmen, auch für Arbeitgeber. Ob diese zu 100% bei 0 Zins gefördert wird, hängt von den Fördermaßnahmen ab.

    5.) Der behinderte Mitarbeiter kann auf sich bezogene Fördermittel ggf, beantragen. Hierzu kannst du aber auch gesondert beim IfD (Integrationsfachdienst) informieren. Die kenne auch die regionalen und überregionalen Möglichkeiten von Fördertöpfen sowie Unterstützungsmöglichkeiten der Ämter.

    Ich empfehle Dir, das Versorgungsamt bietet jedes Jahr Seminare für Schwerbehindertenvertretungen (SBV) an, die Teilnahme wird auch durch den Arbeitgeber (regulär) finanziert lt. BetrVG. Auch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bieten solche Seminare an.
    Hier erfährst du viele nützliche Dinge in deiner Tätigkeit als SB-Vertreter/in.


    Ich wünsche dir viel Durchhaltevermögen in deiner Arbeit und viiiiiel Geduld
    😉 🥺 😉 😺

    Gruß
    rollispeedy
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