Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Guten Tag,
ich habe derzeit einen Anspruch auf Grundsicherung, da meine Erwerbslosenrente nicht ausreicht, um davon allein zu leben. D.H. das Sozialamt bezahlt mir seit einigen Jahren meine Miete und darüber hinaus etwa 20 €/monatlich. Durch diesen Anspruch auf Sozialhilfe entsteht ja auch ein Anspruch darauf, dass das Sozialamt monatlich auch meine Krankenversicherung übernimmt, was gut ist. Nun habe ich aber folgende Frage: Wenn ich zu einer Freundin ziehe und dem Sozialamt wahrheitsgemäß melde, dass ich künftig keine Mietzahlung mehr benötigen werde, dann entfällt damit mein Anspruch auf Sozialhilfe insgesamt und somit würde auch die Krankenversicherung nicht mehr vom Sozialamt gezahlt........ So hat man es mir zumindest auf dem Amt gesagt. Wie aber bin ich dann krankenversichert??? Es besteht doch eine Pflicht krankenversichert zu sein und ich habe doch gar kein Geld, um mich selbstständig zu versichern, weil dann wieder viel zu wenig übrig bliebe um zu leben. Was muss ich tun, an wen kann ich mich wenden?
Viele Grüße

Antworten

  • Hallo,

    die Krankenkassenbeiträge werden dann als "Selbstzahler" bezahlt. Du versicherst dich bei der KK weiter und die errechnen anhand deiner Einkünfte die Beiträge.

    Den Umzug zu deiner Freundin solltest du auf jeden Fall melden. Ansonsten machst du dich des Sozialbetrugs strafbar. In dem Fall wäre dann auch dein Krankenkassenproblem beseitigt, denn in behördlicher Unterbringung einer JVA gibt es die Krankheitskosten auf Kosten des Staates. Allerdings nicht in Form einer Krankenversicherung... ich denke aber das diese Form der Unterbringung nicht dein Bestreben ist.

    Jumanji
  • Hallo Derdiedas77,

    Wenn du Erwerbslosenrente bekommst zahlst du automatisch Krankenversicherung.Schau einfach mal auf deinen Bescheid.
    Dort steht ein Bruttobetrag und der Nettobetrag der dir ausgezahlt wird.
    Bei Problemen und Fragen zu diesem Thema stehen Dir aber auch die Beratungscentren der Rentenversicherung zur Seite.
    Diese können Dir genau sagen was und wie zu tun ist und helfen auch beim Ausfüllen von Anträgen.

    Gruß
    Ralf
  • Du bist über die "KVDR" (Krankenversicherung der Rentner - angegliedert an deiner Krankenkasse) als Rentenbezieher versichert.
    Der Beitrag zur Krankenversicherung wird dir bereits von der Bruttorente abgezogen. Fällst du aus der Sicht der Rentenversicherung unter den Sozialhifesatz, das aus der Bruttorente nicht mehr die Pflichtbeiträge zur KVDR (deine Krankenkasse) bezahlt werden können - bekommst du eigentlich ein Schreiben der DRV zwecks Grundsicherungsantrages.
    Die Grundsicherung ist bundeseinheitlich Gleich geregelt. Hieraus werden ggf. die restlichen Beiträge erhoben.
    Ich denke auch, das du bereits Grundsicherung bekommst als Rentner lt. deiner Schilderung... schau mal in deinen Sozialamt-Bescheiden nach.

    Also, Krankenversicherung hat nichts mit der "Wohnbeihilfe...Beihilfen etc. jeglicher Art" zu tun.

    gruss
    rollispeedy
  • Hallo zusammen,
    ich möchte mich herzlich für Eure Antworten bedanken.
    Ich schaue auf meinem Rentenbescheid nach 😀
    Viele Grüße
Diese Diskussion wurde geschlossen.