Kann man das Sanitätshaus wechseln oder muss man erst die Krankenkasse fragen?

Unzufrieden mit dem Sanitätshaus ,kann man das wechseln oder muss man erst Genehmigung von der Krankenkasse holen ?

Antworten

  • mucka hat geschrieben:
    Unzufrieden mit dem Sanitätshaus ,kann man das wechseln oder muss man erst Genehmigung von der Krankenkasse holen ?

  • Du hast das recht dein Sanitätshaus frei zu wählen, da brauchst du auch keine Begründung.
  • mucka hat geschrieben:
    Unzufrieden mit dem Sanitätshaus ,kann man das wechseln oder muss man erst Genehmigung von der Krankenkasse holen ?

    Ein wechsel des Sanitätshauses ist nicht ohne weiteres möglich. Darum erst die KK fragen ob dieses Sanitätshaus Vertragspartner ist oder nicht. Wenn ja muß schon ein besonderer Grund vorliegen eine Umversorgung (Hilfsmittel zurück und von neuem Sanitätshaus wieder liefern) durchzuführen
    Das kann die KK dann genehmigen und veranlassen.
    Selbiges wurde erst jetzt bei mir durchgeführt (es handelte sich nicht um einen Vertragspatner der KK.).
    Also auf jeden Fall nachfragen.
    MfG
    Hugo
  • Das hat die IKK bei mir auch versucht aber es ist freie Wahl, verträgt zwischen Sanitätshaus und der Kasse berühren dich nicht.

    Allenfalls kann die Kasse verlange das man entstehende Mehrkosten für Versand selbst tragen muss.

    Vor 3 Jahren hatte ich mein damaliges Sanitätshaus verlassen und die Kasse hat von mir verlangt das ich ein ansässiges nun wähle. Weil ich als aktiver Rollstuhlfahrer ein Sanitätshaus benötige wo ich auf meine Versorgung gewährleistet sehe habe ich darum gekämpft...

    Beim Sanitätshaus besteht freie Patienten Wahl.
  • Du musstest also kämpfen? Was bedeutet das? Ohne die KK zu fragen geht es nicht.
    Hat das Sanihaus z.B. einen Sauerstoffkonzentrator geliefert und auch den Serviceauftrag erhalten , muß mit der Kasse Rücksprache gehalten werden.
    Pauschal zu sagen, "freie Sanitätshauswahl" ist nicht korrekt.
    MfG
    Hugo
    der mal bei einer KK gearbeitet hat bis vor 1 Jahr
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  • Das ist wohl sehr bedarfs abhängig.

    Ich brauche mein Sanitätshaus hauptsächlich für meine Katheter, diese werden per Kommission an mich Versand. Das bedeute das ich anrufe sage das ich keine mehr habe, das Sanitätshaus meldet sich bei dem Lieferanten und dieser sendet es mir direkt zu, dadurch ist der Standort des Sanitätshauses wohl egal. Verschleißteile am Rollstuhl wie auch Reparaturen führe ich selbst durch und die teile hol ich meist aus Skater Shops.

    Meine Kasse wollte von mir vor ca 3 Jahren das ich ein ansässiges Sanitätshaus neben, ich bekam auch zu hören das es Vereinbarungen mit ansässiges Häusern gibt, dagegen habe ich Widerspruch eingeleitet und recht bekommen. Wie auch bei seinem Arzt kann man das Sanitätshaus frei Wählen.

    Doch will ich betonen das in meinem fall keine direkte nähe zum Sanitätshaus notwendig ist. Auch sind wenig Sanitätshäuser auf aktive sportliche Rollstuhlfahrer ausgelegt.
  • Ich mein du es ist frei wählbar . Habe was anderes erlebt es ging um Zusatz Nahrung Frebusin 5 Karton pro Monat .eine Apotheke wollte 50 Euro Gebühr da 5 Einheiten eine andere 10 Euro für 5 Karton 9
  • @Narun,
    ein letztes mal, die Pauschalaussage "die Wahl des Sanitätshaus ist frei" ist falsch und fahrlässig Hilfesuchende damit zu verunsichern!
    MfG
    Hugo
  • In meinem fall bekam ich zumindest recht und mir wurde auch bestätigt das ich die freie Wahl habe.

    Ob das an der Art der Hilfsmittel ist die ich benötige weiss ich nicht genau, kann aber durch aus sein das es da unterschiede gibt.

    Wenn du nicht einverstanden bist mit dem Sanitätshaus würde ich erstmal versuchen in Kontakt mit der Kasse zu treten und klar zu stellen das dieses Sanitätshaus für dich nicht mehr in frage kommt.

    Bei MyHandicap sind viele Experten, vielleicht schreibt mal jemand von denen was dazu.
  • Hallo mucka,

    ohne Einzelheiten zu kennen, ist es schwierig eine Antwort zu geben. Sinnvoll ist es sicherlich, Kontakt mit Deiner Kasse aufzunehmen und dort den Sachverhalt zu schildern. Vielleicht haben sie ja auch direkt eine Alternativempfehlung für Dich.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • Diesen Text habe ich im internet gefunden.

    --
    Der Begriff des Wahlrechts des Patienten oder auch des Wunsch- und Wahlrechtes des Patienten findet sich im Sozial-gesetzbuch an verschiedenen Stellen. Dahinter steht grundsätzlich der Gedanke, dass der Patient im Rahmen seiner Autonomie selbst entscheiden oder zumindest mitentscheiden soll, durch wen er versorgt wird. Gerade in den sensiblen Bereichen Kranken- und Pflegeversicherung hat insoweit das Patientenwahlrecht eine besondere und wichtige Bedeu-tung. Gesetzlich normiert ist z. B. ausdrücklich die freie Arztwahl in § 76 SGB V. Ebenso findet sich für den Bereich der Hilfsmittel, dass jeder Versicherte die freie Wahl unter den Vertragspartnern der Krankenkassen hat, vgl. § 33 Abs. 6 SGB V.

    § 33 Abs. 6 SGB V.
    (6) Die Versicherten können alle Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind. Hat die Krankenkasse Verträge nach § 127 Abs. 1 über die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln geschlossen, erfolgt die Versorgung durch einen Vertragspartner, der den Versicherten von der Krankenkasse zu benennen ist. Abweichend von Satz 2 können Versicherte ausnahmsweise einen anderen Leistungserbringer wählen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht; dadurch entstehende Mehrkosten haben sie selbst zu tragen.

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    Das heisst du kannst zwischen den Vertragspartner frei wählen und wenn du es ausreichend begründen kannst und die mehr kosten übernimmst, kannst du auch andere wählen.

    Das ist aus einem Gerichtsurteil
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