Gibt es Hilfen für Menschen mit einem GdB 50 a.G Herzerkrankung bei Arbeitgeber/Wohnortwechsel?

Derzeit bewohnt wird eine Dachgeschosswohnung ohne Aufzug. Es liegt ein GdB von 50 vor a.G. einer Herzerkrankung (Gehbehinderung im Ausweis eingetragen liegt ebenfalls vor). Ein Umzug in eine andere Stadt verbunden mit einem neuen Arbeitsplätz steht im Raum. Allerdings ist dieser nicht so ohne Weiteres (wie vllt bei vielen anderen auch) finanzierbar. Ein Umzug (ohne Wohnort/Arbeitgeberwechsel) ist absehbar da die Gegebenheiten in der aktuellen Wohnung hinderlich sind.
Gibt es Ansprüche / Möglichkeiten Hilfen in welcher Form auch immer zu erhalten? Und wenn ja, wüsste ich gern wo. Vielen lieben Dank

Antworten

  • Umzughilfe kann man bekommen, sofern kein anderes Einkommen vorliegt.
    Umzugkostenhilfe nach dem SGB XII oder auch nach dem SGB II (einhergehend zum BSHG Entscheidungen) sind beim Amt zu beantragen.
    Bei einem zukünftigen Arbeitgeber besteht keine Verpflichtung hier Hilfen anbieten zu müssen, er ist frei von solchen Verpflichtungen.
    Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen kann es eine freiwillige Arbeitgeberleistung sein oder solche werden in Tarifverträgen, z.B. Haus-Tarif, Manteltarifvertrag usw. , vereinbart.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    wenn der Umzug beruflich notwendig ist, kann es für alle unabhängig von einer Behinderung evtl. möglich sein, dass der Umzug vom der Arge (mit-)finanziert wird.

    Ansonsten kann man Umzüge als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt absetzen. ACHTUNG: Das Finanzamt akzeptiert die Rechnungen nur dann, wenn das Geld überwiesen wurde! Handwerker- und Umzugsunternehmen niemals bar zahlen. Barzahlungen werden von den Finanzämtern nicht akzeptiert.

    Jumanji
Diese Diskussion wurde geschlossen.