Muss mein arbeitgeber urlaub aus krankheitszeit auszahlen auch wenn ich jetzt in unbezahlten urlaub?

Bin seit 5.1.2015 krank geschrieben,bis 19.6.2016.ab 20.6.fange ich eine umschulung an,stehe ab 20.6.dann in unbezahlten urlaub für die 2 jahre umschulungszeit.wollte mir nun den Urlaub aus 2015 und 2016 bis Juni ausbezahlen lassen,arbeitgeber sagt mir jetzt das er das nicht muss.ist das
richtig? Arbeitgeber wollte eigentlich einen aufhebungsvertrag weil er angeblich keine stelle für mich hätte nach der umschulung.habe aber einen schwerbehindertenausweis und dachte das er verpflichtet ist mir irgend eine stelle zu geben da ich ja besonderen Kündigungsschutz habe.arbeitgeber sagt mir er kann mir nur urlaub auszahlen wenn ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehe,denke nun darüber nach doch einen aufhebungsvertrag zu machen.was soll ich tun? Vielen Dank im voraus

Antworten


  • Mal Schritt für Schritt:
    - Ein "Urlaubsgeld" ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sofern Tarifverträge nichts anderes Bestimmen.
    - Urlaubsgeld gesondert auszahlen zu lassen bei nicht in Inanspruchnahme des Urlaubes im laufendem Jahr ist nicht statthaft, Ein Urlaub ist zu gewähren (Bundesurlaubsgesetz).
    - bei einer Umschulung oder Weiterquallifizierung, die nicht mit dem eigentlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber betrifft, ist der Arbeitgeber selbstverständlich nicht verpflichtet eine Weiterbeschäftigung im neuem Berufsfeld zu zustimmen sofern dieses nicht vorher (schriftlich) miteinander vereinbart wurde.

    Der erhöhte Kündigungsschutz betrifft eigentlich die Sachlage, das wenn Entlassungen anstehen
    - nach einem Sozialplan entlassen werden muss
    - ob man durch Gespräche mit dem VA Unterstützungen (Arbeitsplatzzuschüsse - Hilfsmittel - Lohnzuschüsse usw.) einen wirtschaftlichen Nachteilsausgleich dem Arbeitgeber besprochen hat um eine Weiterbeschäftigung zu realisiern bzw. zu ermöglichen.
    - eine Zustimmung des VA angefordert werden muss

    Der Arbeitgeber muss kein neuen Arbeitsplatz schaffen um einen behinderten Menschen weiter zu beschäftigen!


    Gruss
    rollispeedy
  • Vielen dank für deine antwort.also kann ich auch einen aufhebungsvertrag machen damit ich wenigstens noch meine urlaubstage die ich wegen Krankheit nicht in Anspruch nehmen konnte ausbezahlt bekomme.wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist mich zu integrieren dann kann ich ja auch aus dem Vertrag raus gehen .oder siehst du das anders?
  • ..kenne deinen individuellen Fall nicht im Detail. Ich kann nur jedem dazu raten, sich genauesten zu überlegen, ob er einen bestehenden Arbeitsplatz kündigt oder aufgibt ohne einen neuen festen Job in Aussicht zu haben. Man siehe die regionale Arbeitsmarktlage.
    Ein Auszahlen von Urlaubsgeld von nicht entnommenen Urlaubstagen des laufenden Jahres ist rechtlich gesehen ebenso nicht statthaft, der Urlaub ist anteilig vom Jahr zu entnehmen - ansonsten kann der neue Arbeitgeber verpflichtet werden den nicht in Anspruch genommenen Urlaub, bei direktem Anschluss einer neuen Arbeitsstelle, anzurechnen. Der Urlaub ist personenbezogen und nicht auf den Arbeitsplatz.bezogen. Theoretisch ist eine Kündigung, wie in deinem Fall, so wie du es schilderst, also nur nach entnommen Urlaubstagen möglich (in der Praxis werden, weiß ich sehr wohl, andere Konstellationen vereinbart).

    Wie du etwas jedoch am Endeffekt für Dich umsetzt, musst du selber entscheiden. Bei Aufhebungsvertrag und eigener Kündigung ist nur zu überlegen, dass du erst einmal eine Sperre vom Bezug des Alg 1 - Leistung eingehst. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht.

    gruss
    rollispeedy
  • Vielen dank für deine informationen,gibt es denn eine stelle wo man sich individuel beraten lassen kann als schwerbeschädigter? Bei der lageso?
    Lg
  • hm..(?)

    LASGO??? also berlin!

    .....der IFD - Berlin müsste dich da eingehend beraten können
    (IFD = Integrationsfachdienst)

    Gruss
    rollispeedy
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