Kann einer behinderten Person die finanzielle Arbeitsplatzförderung verweigert werden?

Hallo Community,
Bin neu hier und es herrscht folgender Sachstand: in meiner näheren Verwandschaft lebt ein junger Mann mit einer körperlichen Behinderung (hat einen GdB von 100). Dieser ist nun schon seit einigen Monaten auf der Suche nach einem Arbeitsplatz. Sein Vater ist Inhaber einer Firma (bei der Firma handelt es sich um eine GmbH.) und hätte seinen Sohn dementsprechend einstellen können. Jedoch war es in den letzen Monaten nicht so schnell möglich einen Arbeitsplatz in besagter Firma zu schaffen.
Nun hat mir der Vater erzählt, er hätte mit der Dame in der Agentur für Arbeit telefoniert. Diese meinte, sie hätte den "Gesetzestext zum Eingliederungszuschuss" noch einmal studiert und sagte dem Vater im Anschluss, dass die Förderung von Angehörigen nicht möglich sei. Was ist eure Meinung dazu? Ist das rechtens?
Ich persönlich finde es, gerade wegen einer körperlich eingeschränkten Person in meiner eigenen Verwandtschaft, unerhört das nur aufgrund des familiären Verhältnisses die Förderung versagt wird. Das kann ja eigentlich nicht sein, da es sich bei der GmbH um eine juristische Person handelt und der Vater ja "nur" Inhaber ist.

Antworten

  • MrMaxwell161 hat geschrieben:
    "... da es sich bei der GmbH um eine juristische Person handelt und der Vater ja "nur" Inhaber ist...."


    Der Antrag kann gestellt werden aus dem oben genannten Gründen. Im Verwaltungsakt wird sich die Sachbearbeiterin damit wohl nicht noch einmal befassen müssen, ansonsten dem widersprechen.

    Gruss
    rollispeedy

    ps: der Vater ist ja auch nur Angestellter dieser GmbH, im Übertragenem Sinne, als Geschäftsführer
  • Ohne zu wissen, auf welche Rechtsvorschriften sich die Sachbearbeiterin in ihrer Aussage stützt, ist es schwierig, eine Antwort zu geben.

    Daher würde ich mich in jedem Fall dem Vorschreiber anschließen: Schriftlichen Antrag stellen, damit es eine Arbeitsgrundlage gibt.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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