GdB wurde von 50 auf 40% herabgestuft, bleibt die volle Erwerbsminderungsrente oder wird sie gekürzt

Hallo, mein Schwerbehindertenausweis war abgelaufen, deshalb bin ich zur Stadt und habe einen neuen beantragt. Jetzt hat man wohl dort entschieden, dass ich anstatt 50% nur noch 40% bekomme. Ich beziehe seit 2007 eine volle Erwerbsminderungsrente. Ändert sich jetzt daran etwas, bekommt der Rentenbund auch Informationen vom Versorgungsamt, dass der GdB herabgestuft worden ist. Ich habe Angst um mein bisschen Geld, was ich bekomme, dass das auch noch gekürzt wird und man entscheidet sich gegen die volle Erwerbsminderung. Vielen Dank für die Antworten im Voraus

Antworten

  • Die Rente wegen Erwerbsminderung ist nicht vom GdB abhängig, Rente wegen Erwerbsminderung wird immer auf Zeit zugesprochen und wird in regelmäßigen Abständen durch den Verlängerungsantrag aufs neue Überprüft.
    Einen Anspruch auf "Rente wegen Erwerbsminderung" wird durch die DRV festgestellt und ist Grundsätzlich nicht vom GdB abhängig da der GdB keine Aussage über die Arbeitsfähigkeit aussagt.
    Der GdB ist nur ein wesentlicher Bestandteil bei einen Rentenantrag nach SGB IX.

    Gruss
    rollispeedy
  • Vielen Dank für die schnelle Antwort Rollyspeedy. Ich habe eine unbefristete volle Erwerbsminderung, die jährlich geprüft wird. Aber lediglich ist es nur ein Selbstbeurteilungsbogen. Ich muss dort eintragen, ob es mit der Krankheit besser geworden ist. Die Frage ist, ob die RV auch über die Rückstufung des Behindertengrades benachrichtigt wird. Weißt du da Näheres drüber? Ich leide an Epilepsie, bin einigermaßen eingestellt und lebe mit zeitweise auftretende fokalen Anfällen, ohne ständig zum Arzt zu gehen, weil mich das durch die begleitende Depression zu viel belastet. Deshalb wird der Neurologe auch geschrieben haben,dass es besser geworden ist. Und wenn das denn die RV lesen würde, würde es bestimmt sehr nachteilig für ich. Was meinst du? Sorry, aber das Thema macht mich fertig und ich bekomme es einfach nicht aus dem Kopf, seitdem ich dieses Schreiben vom Versorgungsamt bekommen habe. javascript:emoticon('😢')
  • Kann mich nur wiederholen. Der GdB ist ein Nachteilsausgleich und hat nichts mit der Erwerbsfähigkeit zu tun.
    Sollte dein grundsätzlicher Gesundheitszustand sich nicht wesentlich verbessern, was wohl ausgeschlossen ist, ist Seitens der Rente wegen Erwerbsminderungsrente nichts zu befürchten.
    Wenn das Formular R0215 (Selbsteinschätzzungsbogen) der DRV die geringe Erwerbsfähigkeit darlegt, hast du nichts zu befürchten.


    Gruss
    rollispeedy
  • Vielen, vielen Dank für deine Antworten. Kannst du mir deinen letzten Satz erklären, ich weiß nicht was du damit meinst. Was hat das Schreiben denn konkret zu bedeuten?
  • Hallo,

    auch wenn es jetzt für dich noch mehr Unsicherheit bedeutet. Änderungen der persönlichen Umstände (Adresse, Wohnort, usw.) hat man Behörden in aller Regel unaufgefordert mitzuteilen.

    Wenn ich jetzt dank einer Wunderheilung wieder gesund würde, müsste ich den SBA zum Amt tragen und dort zerreißen. Man, das würde ich verflucht gerne machen, aber es ist Utopie.

    Das Amt wird wohl weniger der RV mitteilen, dass sich dein GdB geändert hat. Genauso wie keine Mitteilungen zum Finanzamt gehen. Da muss ich meine Änderungen auch jedesmal neu anzeigen und belegen mit jeder Steuererklärung.

    Was die RV also von dir fordern kann, dass du auch Änderungen des GdB anzeigen musst. Allerdings, wie mein Vorgänger schon mitteilte, hat die Schwerbehinderung NICHTS mit der Arbeitsfähigkeit zu tun. Ich bin zu 90% schwerbehindert, habe die Merkzeichen B, G und aG und gehe Vollzeit arbeiten. Viele Menschen sind mit geringeren GdB Graden oder gar ganz ohne Schwerbehinderung in EU-Rente!

    Wenn du im VdK bist, dann kannst du dort aber auch nachfragen. Die haben auch Rechtsanwälte, die sich auskennen und wissen, wozu du selber verpflichtet bist.

    Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit inkognito bei der RV selber unverbindlich nachzufragen. Wenn ich mich bei Ämtern nicht sofort outen möchte, ruf ich immer als Frau Müller getarnt für meine beste Freundin an und habe anschließend die Infos die ich brauche.

    Jumanji
  • jurmoh hat geschrieben:
    Vielen, vielen Dank für deine Antworten. Kannst du mir deinen letzten Satz erklären, ich weiß nicht was du damit meinst. Was hat das Schreiben denn konkret zu bedeuten?




    Wenn du von der DRV aufgefordert wirst einen weiteren Antrag einzusenden zwecks Verlängerung der Rente wegen Erwerbsminderung - ist es zum einen der Hauptantrag R0120 (Weitergewährungsantrag auf Rente wegen Erwerbsminderung) sowie das Formular R0215, beide Formulare sind bei der DRV einzureichen.
    In dem Formular R0215 kann der Versicherte seine individuellen Ansichten, seiner gesundheitlichen Einschränkungen, darlegen - unabhängig was Ärzte und Kliniken in ihren Befundberichten darstellen.
    Das ist die Möglichkeit des Versicherten, seine gesundheitliche Lebenssituation, aus seiner Sicht, zu erklären.
    Dieses Formular ist also nicht irgendein Wisch welches man nicht beachten sollte, es ist eben ein Selbsteinschätzungsbogen - welches in die Bewertung einfließt. Es dient dem Sachbearbeiter besser, den Anspruch auf Rente, zu verstehen.


    Gruss
    rollispeedy
Diese Diskussion wurde geschlossen.