Warum werden schwerbehinderte Arbeitgeber (GmbH-GF sitzt im Rollstuhl) nicht berücksichtigt?

Unser geschäftsführerender Gesellschafter sitzt im Rollstuhl und wird bei der Ausgleichsabgabe nicht anerkannt, da er nicht sozialversicherungspflichtig und weisungsgebunden ist. Wie kann man logisch erklären, dass dies rechtens ist, außer das es so im Gesetz steht? Er sorgt damit für seinen eigenen Arbeitsplatz und erhält darüber hinaus noch über 20 andere Arbeitsplätze. Wäre er ein normaler Angestellter, würde ein und derselbe Mensch plötzlich angerechnet. Wer erklärt mir das?

Antworten

  • Ganz einfach!
    Die gesetzlichen Regelungen betreffen "abhängig Beschäftigte und damit Nichtselbstständige". Man will den "Unselbstständigen" helfen, nicht die, die es selbst können. Fördermaßnahmen sollen Nachteile des betroffenen behinderten Arbeitnehmers zu gesunden Arbeitnehmern ausgleichen. Ein Arbeitgeber soll kein Wettbewerbsnachteil dadurch haben, dass er behinderte Menschen beschäftigt. (Lohnzuschüsse, Arbeitsplatzzuschüsse usw. wo für die Ausgleichsabgabe wiederum verwendet wird)


    Aber wo will man eine Grenze ziehen, mit Fördermaßnahmen, bei Arbeitgebern, die selbst behindert sind? Jeder andere Arbeitgeber hat das finanzielle Risiko bei seinen Investitionen. Soll das Gehalt, die Büroausstattungen des Arbeitgebers mitfinanziert werden? Das wäre wohl an der Sache vorbei gedacht!
    Alle Investitionen/Kosten werden zudem auch noch steuerlich gelten gemacht, in welcher Form auch immer. Aber Grundsätzlich gilt "Fördermittel dürfen kein Wettbewerbsvorteil schaffen".
    Ich denke, bei der "Erstfinanzierung" durch KfW, Gründerzuschuss und der gleichen, wird es ausreichend berücksichtigt in der Gewährung.
    Eventuell gibt es ja die Möglichkeit, das der Arbeitgeber sich als "Geschäftsführer mit Behinderung" um einen Betrag, für "einen Behindertenarbeitsplatz" die Abgabe für eine beschäftigte behinderte Person sich drücken kann.
    Voraussetzung: Andere Gesellschafter der GmbH setzen ihn als Geschäftsführer mit festen Gehaltsbezug ein, dadurch wird er ein abhängig Beschäftigter,-bei einer "One-MEN-Gmbh" natürlich nicht möglich
    Die Abgaben sind ja nach Betriebsgröße (Mitarbeiterzahl) gestaffelt.
    Nur damit wir hier mal von Fakten Reden:
    - eine Ausgleichsabgabe ist erst dann zu entrichten, wenn im Jahresdurchschnitt jeden Monat mehr als 20 Personen beschäftigt werden.

    Gruss
    rollispeedy
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