Bei Verkehrsunfall ist Merkz. "aG"....
....von Nachteil?
Guten Tag ,
Habe den Hinweis erhalten (danke, R.), dass ich hier evtl. Infos zu meiner o.g. Frage erhalte. Ich bin unschlüssig, ob ich das Merkzeichen AG beantragen soll, da ich Nachteile bei einem Unfall befürchte. Die Versicherungen versuchen leider- so meine Erfahrung- oft, sich um Zahlungen zu drücken. Das Merkzeichen AG käme denen dabei womöglich gerade recht...
Im voraus besten Dank, für Rückmeldungen.
MfG.
Julia
Guten Tag ,
Habe den Hinweis erhalten (danke, R.), dass ich hier evtl. Infos zu meiner o.g. Frage erhalte. Ich bin unschlüssig, ob ich das Merkzeichen AG beantragen soll, da ich Nachteile bei einem Unfall befürchte. Die Versicherungen versuchen leider- so meine Erfahrung- oft, sich um Zahlungen zu drücken. Das Merkzeichen AG käme denen dabei womöglich gerade recht...
Im voraus besten Dank, für Rückmeldungen.
MfG.
Julia
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Antworten
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Hi,
um was für eine Versicherung handelt es sich denn. Kfz- Versicherung?
Du benötigst eine gültige Fahrerlaubnis und je nach Behinderung eben die entsprechenden Auflagen ( Umbau, Brille.usw.). Ich hatte in den 37 Jahren, in denen ich jetzt fahre einen selbstverschuldeten Unfall. Dieser wurde auch polizeilich aufgenommen. Ein Blick ins Auto- Umbauten waren natürlich vorhanden. Mit der Versicherung gab es keinerlei Problem. Ich kann mir bei anderen Versicherungen dies auch nicht vorstellen.
Mit wecher Versicherung hattest du den schlechte Erfahrung gemacht ?..
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Danke Klaus, für deine Antwort.
Ich habe eine Fusshebersxhwäche, weshalb ich nur kürze Strecken gehen kann und mir deshalb nee Parkerleichterung wünsche. Bevor ich diese aber versuche zu erhalten, kam mir der Gedanke, dass das im Falle eines Unfalls zu meinem Nachteil ausgehen könnte (egal bei welcher Versicherung).
Lieben Gruß, J.
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Hallo,
hmm. wenn eine Fußheberschwäche dein einziges Problem ist, dann wird es verdammt schwer ein aG durchzubekommen. Schließlich forder man vom Amt fürs aG, dass man einem beidseits Oberschenkelamputierten gleichgestellt werden muss. So stand es in meinen beiden Ablehnungen.
Ansonsten dürfte es, wenn du dich an deine Auflagen hältst kein Problem mit der Versicherung geben. Allenfalls bisschen mehr Papierkram und ggf. ein ärztliches Attest, dass du fahrtauglich warst.
Unfälle passieren ja nicht, weil man behindert ist.
Jumanji
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JuliaM hat geschrieben:
Danke Klaus, für deine Antwort.
Ich habe eine Fusshebersxhwäche, weshalb ich nur kürze Strecken gehen kann und mir deshalb nee Parkerleichterung wünsche. Bevor ich diese aber versuche zu erhalten, kam mir der Gedanke, dass das im Falle eines Unfalls zu meinem Nachteil ausgehen könnte (egal bei welcher Versicherung).
Lieben Gruß, J.
Bist du hier vernümftig orthetisch versorgt? Die Frage die ich mir stelle: willst du deine Behinderung soweit ausgleichen, dass sie eigentlich keine große mehr ist oder....
Eine Fußheberschwäche kann man z.B. genz gut z.B. mit einer Carbon-Lift-Orthese http://www.teufel-international.com/index.php?id=340 ausgleichen. Lass dich mal von einem Orthopädie-Mechaniker (kein normales Sanitätshaus) beraten.
Ich hatte diese auch lange benutzt. Man kann sie mit den meisten normalen Schuhen tragen. Auf die Fußfläche klebt der OT ein angepasstes Fußbett. Das original Fußbett aus dem Schuh kommt raus.
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....zu deiner frage: Doch, will ich meinen Zustand verbessern. Arzt nr.1 hat sie mir verschrieben und Arzt Nr. 2 riet mir noch zu warten, um nach der Reha nicht eine unpassende am Bein zu haben. Vermutlich rührt die Fussheberschwäche von einer Nerven Kompression in der LWS, was dann eine neue Orthese/ andere nötig machen würde. Nun warte ich auf Genehmigung zur Reha....
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