Durch Gehbehinderung größere Wohnung vom Jobcenter ?
MyHandicap User
✭✭✭
Hallo,
ich bin Sozialarbeiterin und suche für eine ältere Dame eine barrierefreie Wohnung.
Es liegt eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G und einem GdB von 50 vor. Da sie Leistungen vom Jobcenter bezieht und dadurch an Wohnungsgröße und Preise gebunden ist, gestaltet sich die Suche schwer. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wohnung zentral sein soll, damit sie Arztbesuche alleine erledigen kann. Nun habe ich eine Wohnung für 450€ kalt, 70m2 gefunden, welche allerdings weit über ihrem Budget liegt.
Meinen Sie, wir hätten Chancen? Welche Rechte hat sie ?
ich bin Sozialarbeiterin und suche für eine ältere Dame eine barrierefreie Wohnung.
Es liegt eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G und einem GdB von 50 vor. Da sie Leistungen vom Jobcenter bezieht und dadurch an Wohnungsgröße und Preise gebunden ist, gestaltet sich die Suche schwer. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wohnung zentral sein soll, damit sie Arztbesuche alleine erledigen kann. Nun habe ich eine Wohnung für 450€ kalt, 70m2 gefunden, welche allerdings weit über ihrem Budget liegt.
Meinen Sie, wir hätten Chancen? Welche Rechte hat sie ?
0
Antworten
-
Ich sehe da keine Chancen, anders wäre es wenn sie "aG" hätte und an den Rollstuhl gebunden wäre.
Daß die Wohnung zentral sein soll wegen selbstständigen Arztbesuchen ist ein Wunsch aber keine Notwendigkeit.
Auf Wünsche geht die Arge nicht ein.
Heidi
ps. arbeiten Sozialarbeiter nicht mit der Arge zusammen bzw haben einen Draht zu den Behörden?
Es wäre doch naheliegend das mit der zuständigen Arge zu klären.
0 -
Pauschaliert gesagt, ohne Hintergrundwissen der genauen Umstände, besteht in jeder anzuwendenden Verwaltungsordnungen und -richtlinien (-Stadt, Kreis und Land) ein "erweiterter Ermessensspielraum (Sonderregelungen) unter anderen auch für behinderte Menschen". Ob dieser angewendet werden kann, hängt von der Örtlichkeit ab so wie von der betreffenden Einschränkungen der Person.
Eventuell, wie Heidi bereits gesagt, rede mit dem zuständigen Sachbearbeiter über die Situation.
gruss
rollispeedy
0 -
Ich würde sagen, da kann ein Gang zum Amt Klarheit bringen. Aber ich weiß nicht, ob da Ansprüche erhoben werden können.
0 -
Hallo ThommyP, ich schätze da wirst du nicht ganz unrecht haben.
Aber ein guter Anlaufpunkt ist eventuell auch ein ortsansässiger Seniorenbeirat, AWO Seniorennachmittagsveranstaltung durch die Gemeinde/Stadt oder Sozialverband.
Aber mit der bisher geschilderten Situation, schätze ich die Möglichkeiten sehr gering ein.
gruss
rollispeedy
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 980 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 128 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 128 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 91 Bildung & Studium
- 12 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 755 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 105 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche