Mit E-Scooter (mit Kennzeichen) auf dem Flohmarkt

Mein Mann (Schwergehindert G) fuhr mit seinen e-Scooter (mit Kennzeichen) in Schrittgeschwindigkeit über einen Flohmarkt. Der Veranstalter hat ihn des Platzes verwiesen, Fahrzeuge mit Kennzeichen wären dort verboten.
Hat der Veranstalter recht?

Antworten

  • "Ja"
    Im Grunde hat der Veranstalter "Hausrecht" und kann bestimmen wer seine Veranstaltung besucht.
    Behinderte Menschen von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen aufgrund der Nutzung eines E-Rollis/Mobil, weil er darauf angewiesen ist, ist aber nicht statthaft,auch wenn eine Straßenzulassung vorliegt, Die bescheinigt nur, das dieses Fahrzeug "auch" für den Straßenverkehr zugelassen ist.
    Er kann aber aufgrund der Größe des Mobiles Einschränkungen erheben zur Sicherheit der Veranstaltung.


    Gruss
    rollispeedy 🥺
  • Danke, das hilft schon mal weiter.
    Dieser Scooter ist eher kleiner als E-Rollis, und die Abweisung betraf nicht die Größe, sondern das Kennzeichen.
  • Hallo Rheinlauf,
    das Nummernschild/Versicherungskennzeichen ist ja nur weil das E-Mobil schneller als 6km/h fährt, ab da ist es versicherungspflichtig, auch E-Rollstühle die schneller als 6km/h fahren müssen ein Versicherungskennzeichen haben.
    Außerdem muß am Rücksitz eine Warntafel angebracht sein.
    Kleiner Tipp am Rande, besorge dir 2-3 blaue Rollstuhlaufkleber(nicht die kleinsten) und klebe diese gut sichtbar vorne und hinten an dein E-Mobil.
    So erkennt jeder daß das Mobil auf Grund einer Behinderung benutzt werden muß und nicht aus Bequemlichkeit.
    Viele denken so.
    So komme ich auf jeden Markt ohne daß jemand Anstoß an meinem E-Mobil nimmt.

    Heidi
  • Nachdem wir uns schriftlich im Büro des Veranstalter beschwert haben kam heute die Entschuldigung!
    Das war eine eigenmächtige Entscheidung eines Angestellten, selbstverständlich sind alle Behinderten mit und ohne Scooter, Rollis etc. willkommende Kunden.
    Die Angestellten werden nochmals genau instruiert.
    Also hat sich alles zum Guten gewendet, danke nochmal für die Antworten und Tipps.
  • Hallo Rheinlauf,
    das freut mich zu lesen. Hausrecht hin Hausrecht her, Behinderte dürfen nicht ausgegrenzt werden.
    Denk mal drüber nach mit dem Rollstuhlaufkleber.

    Heidi
  • das freut mich, das so eine Reaktion vom Veranstalter zurück gekommen ist. ....und DANKE für deine Rückmeldung 😃

    netten gruss
    rollispeedy 😃
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