Wie sieht es bei Euch im ÖPNV mit der Elektromobilität aus?

Hier im Ruhrgebiet geht seit Dezember 2014 im ÖPNV mit einem Elektromobil gar nichts mehr! Die örtlichen Busfirmen nehmen aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Elektromobile mehr mit! Sie berufen sich auf ein Gutachten ihres Dachverbandes, das eine besondere Gefährdung durch diese Mobile hervorhebt! Dieses Gutachten hat keinen Praxisnachweis (Crashtests o.ä.) sondern beruht nur auf Auszügen von Handbüchern - nur wurden dabei alle Bauarten ohne Unterschied berücksichtigt. Neuere Gutachten (mit Praxistests) beweisen das Gegenteil, Gerichtsurteile und Konventionen fordern die Inklusion! Die Verkehrsunternehmen bleiben bei der Version ihres Verbandes!

Antworten

  • Eine sehr schwierige und individuelle Frage , weil sie letztendlich gesetzlich nicht geregelt ist.

    Aufgrund der Gleichstellungsgesetze, nationale ÖPNV-Gesetze und und und sowie nach europäischen Richtlinien ist der ÖPNV verpflichtet Rollstuhlfahrer zu befördern. So weit so gut.

    - Für die sichere Beförderung eines Fahrgastes (darunter fällt auch der Rollstuhlfahrer) ist zuletzt der Busfahrer verantwortlich, Kann er ausschließen, das eine Fahrgast sicher befördert werden kann, obwohl der Bus die Voraussetzung hat, kann er die Mitnahme verweigern.
    - Der ÖPNV ist jedoch verpflichtet "Standart-Rollis" zu befördern, die der DIN EN 12183, DIN EN 12184 entsprechen. Ein Bus darf auch mehr als einen Rolli mitnehmen, obwohl nur eine Stellfläche vorgesehen ist, sofern die Sicherheit der Beförderung nicht dadurch beeinträchtigt ist.

    Nun gibt es aber Sonderanfertigungen in Größe und deren zulässigen Gewichten (inklusiv der Tragkraft von Personen), die nicht dem Basis-Rolli nach Norm entsprechen. Eine Beförderungspflicht von Rollis mit Übergröße besteht also nicht da es keine gesetzliche Regelung hierfür gibt.
    Aber allgemein wird bereits gesagt, das für ein Rolli mit Straßenzulassung keine Beförderungspflicht besteht.

    Ich habe einen Aktiv-Rolli mit E-Motion Antrieb... habe bisher noch keine Probleme im ÖPNV gehabt... eher mit der Barrierefreiheit hinsichtlich des Zuganges zum Bus oder Bahn (Bahnsteigkante oder Bushaltestelle - Einstiegskanten und -spalten zum Fahrzeug). Bin bisher immer auf rücksichtsvolle und behilfliche Mitarbeiter des ÖPNV gestossen, auch wenn ich ungelegen kam 🥺

    Ich glaube, das war wohl nun eine unbefriedigende Antwort 😢 😢 😢

    Gruss
    rollispeedy
  • Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe dann meint er Elektromobile und keine E-Rollstühle!
    Die meisten Transportunternehmen in Hessen verweigern den Transport von Elektromobilen wegen der genannten erhöhten Unfallgefahr und fehlenden Sicherungseinrichtungen der Fahrzeuge, so auch die Deutsche Bahn.
    Bei E-Rollstühlen sieht es wenigstens bei der Deutschen Bahn anders aus, dort sind mindestens für 1 E-Rollstuhl Sicherungseinrichtungen vorhanden so daß der Transport gefahrlos durchgeführt werden kann. Busse verweigern meist beide Fahrzeuge mitzunehmen.
    https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/bgw_ratgeber/TP-SiBef-14_Sichere_Befoerderung_von_Menschen_mit_Behinderungen_Download.pdf?__blob=publicationFile
    https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/zielgruppen_-_msc/handicap/zugangsregeln_leitfaden/mdb_204033_leitfaden_mitnahme_orthopaedischer_hilfsmittel_09_10.pdf

    Heidi
  • menschlich hat geschrieben:
    "Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe dann meint er Elektromobile und keine E-Rollstühle!" .....
    ........
    Heidi


    Die DIN EN 12183, DIN EN 12184 bezieht sich allgemein auf E-Rollis, wie du sie am ende nennst, auf Grund ihrer bauartigen Größe, ist dir frei überlassen Deine angeführte Link bezieht sich auf "BTW`s" und nicht auf ein "Kraftomnibus im Nahverkehr". Bei Bussen im Fernverkehr (Reisebusse) ist diese Vorschrift wiederum anzuwenden. Ebenso bei Transportfahrzeugen, für behinderte Menschen mit Rollis, die im Personenbeförderungsdienst eingesetzt sind (Taxi, Minicar, DeutschesRotesKreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt usw.).

    Gruss
    rollispeedy

    🥺 :wink

    (Und ehrlich gesagt, ab eine bestimmten Größe und Funktionalität eines Rollis:sowie mit seiner Ausstattung würde ich es auch nicht für richtig befinden, das dieser "im Nahverkehr(!)" befördert wird)
  • rollispeedy hat geschrieben:
    menschlich hat geschrieben:
    "Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe dann meint er Elektromobile und keine E-Rollstühle!" .....
    ........
    Heidi


    Deine angeführte Link bezieht sich auf "BTW`s" und nicht auf ein "Kraftomnibus im Nahverkehr". Bei Bussen im Fernverkehr (Reisebusse) ist diese Vorschrift wiederum anzuwenden.
    Gruss
    rollispeedy

    🥺 :wink

    (Und ehrlich gesagt, ab eine bestimmten Größe und Funktionalität eines Rollis:sowie mit seiner Ausstattung würde ich es auch nicht für richtig befinden, das dieser "im Nahverkehr(!)" befördert wird)


    Ich hoffe nun daß meine Verfehlung nicht all zu gravierend ist, immerhin sind auf Seite 36 des 1. Links Gesetze, Vorschriften und Normen aufgeführt die allgemein von Interesse sein könnten!
    Wer hat schon die Bedeutung von "DIN EN 12183, DIN EN 12184 " usw im Kopf, da bin ich gerne etwas ausführlicher.
    Möglich daß du da den meisten weit voraus bist.

    Heidi 😉
  • Hallo Heidi, ich denke, ein bisschen mit "gesundem Menschenverstand" muss man an diese Sache und Beurteilungen heran- gehen. Wir können alles in §§ und Verordnungen regeln und trotzdem rutscht irgendwie einer durch das Raster. So sollte es nicht sein.
    Irgendwo besteht der gesellschaftliche Umgang miteinander auf einem "WIR" und nicht auf "ICH".
    Wir wollen alle die Integration, Inklusion, Gleichstellung, Teilhabe und wie auch immer die Schlagworte hier neu erfunden werden. Aber das hängt auch von jedem einzelnen "Ich" ab, wie er/sie sich dort einbringt.

    Meine Erfahrung ist, dass jeder Besitzer eines "Allround-Hightech-Rolli" und vergleichbarer E-Rollis/Mobile auch einen ganz "normalen Basis-E-Rolli" (oder ohne "E") hat. Für diesen Zweck ist der Nahverkehr sehr gut gerüstet und sollte auch so gesehen und genutzt werden, man kann nicht immer alles haben, Kompromisse sind manchmal auch eine Lösung!

    😺 🥺 😉

    Gruss
    rollispeedy
  • Ich meinte in der Tat Elektromobile (Scooter) und keine DIN Rollstühle oder eRollstühle.

    Seit Dezember 2014 ist der ÖPNV Dachverband der Meinung die Gefahrenlage ist zu groß und es besteht beim Transport kein Versicherungsschutz - es war als auch nicht von Fern, oder Reisebussen die Rede. Da passt das Ding einfach nicht in den Kofferraum!

    Der Dachverband bezieht sich auf ein theoretisches Gutachten aus 2014, wo verschniedene Modelle (auch Dreiräder) auf ihre Umkippmöglichkeit zusammengefasst wurden. Ein gehöriger Fehler, wie auch ein praxisbezogenes Gutachten des Landes NRW von 2015 zeigt. Die haben Tests gemacht und kamen zu anderen, vor allem differenzierten Ergebnissen!

    Jeder der Ahnung von Physik hat wird erkennen, dass ein Fahrzeug mit 4 kleine Rädern, niedrigem Schwerpunkt nur ganz schwierig zu kippen ist - da schätze ich die Gefahr eines DIN Rollstulhs mit dem großen Rädern hinten und damit einem hohhen Schwerpunkt extremer ein. Von Rollatoren ohne festsitzen den Bremsen ganz zu schweigen!

    Auch eRollstühle haben das gleiche Problem! Aber die werden mitgenommen!

    Auch ist unstrittig, das eMobile mit Versicherungskennzeichen vom ÖPNV ausgeschlossen sind!

    Hier vor Ort gibt es keine Probleme beim Ein- und Ausstieg. in Linienbusse, die haben alle eingebaute Rampen die der Fahrer herunter klappen kann. Das Gleiche gilt für nahzu alle Straßenbahen. Einzig unsere U-Bahn macht Probleme, da ist der Spalt zwischen Bahnsteig- und Fahrzeug für meine kleinen Räder zu groß!

    Bei der DB treten fast keine Probleme auf, ich kenne mittlerweile 5 verschiedenen Einstiegshilfen - wenn sie denn angeboten werden. Leider hat die DB mal wieder den Vogel abgeschossen..... sie übernahm von einer Privatbahn eine Linie im Nahverkehr - ohne entsprechende Zustiegshilfen zu haben! Da sind quasi alle Gehbehinderten und auch Kinderwagen ausgeschlossen.

    Außerdem, was steht höher? angeblicher Versicherungsschutz oder ne Menschenrechtkonvenrion? Die ÖPNV - Firmen leben von Steuergeldern - (auch meinen!!!) und haben damit ne Versorgungspflicht!

    Apropos Sicherheit - da ist der Verkehrsträger gefragt und nicht der Passagier. Oder nimmt man neuerdings selber einen Sicherheitsgurt ins Taxi, oder eine Schwimmweste auf ein Schiff mit? Kaum!

    Das Gutachten der Landesregierung von NRW macht auch in diesem Punkt konkrete Vorschläge - aber der Dachverband ignoriert die, oder weist sie als nciht durchführbar aus. Z.B. sollten verschiedene Bauartgen (3 oder 4 Räder) per Merkmal gekennzeichnet werden - die der Fahrer leicht erkennen soll! Was bei PKWs mit dem Umweltzonenzeichen absolut kein Problem ist, wird hier zu einem gemacht 8es sei ja keine Form und Farbe vorgegeben!

    Es ist ne Crux!
  • Hallo Geierlein,
    mein E-Mobil ist 8cm länger als die Norm für E-Rollstühle, nicht einmal der Fahrdienst nimmt mich mit dem E-Mobil mit, obwohl alle Haltevorrichtungen der Norm entsprechen wie sie für den E-Rollstuhl gültig sind.
    Also muß ich meinen E-Rolli nehmen was mich ärgert, mit dem habe ich eine Reichweite von ca 10km mit meinem E-Mobil gut 30km.
    Hier beim RMV ist es sehr schwierig ob mit E-Rolli oder E-Mobil zu fahren,meist wird es abgelehnt wegen fehlender Haltevorrichtungen.
    Alles Willkür wie ich finde.

    Heidi
  • Es geht doch wohl hier um den Personennahverkehr und nicht um Personen-Lasten-Verkehr!
    😡

  • Hast du vielleicht ein Wahrnehmungsproblem oder wolltest du nur das letzte Wort haben?
    Ich vermute beides!

    Heidi 😳
  • Ich habe nach dem ÖPNV gefragt, weil ich nämlich gehört habe, dass in einigen Gegenden man diese Anweisung mißachtet... Berlin z.B.

    Der Witz ist, dass ein nirgendwo Zwischenfälle gegeben hat. ich bin über ein Jahr problemlos in Bussen und Bahnen mitgefahren!! Habe dogar einmal eine Vollbremsung mitgemacht!

    Allerdings gab es häufig Probleme wie das Teil im Bus aufzustellen ist. nachdem die unternehmen dazu übergegangen sind da eine Bank raus zunehmen gab es keine Problem mehr. Wenn man dann noch bedenkt dass die Postler mit ihrem großen Schiebewagen auch mitgenommen werden (sogar kostenlos) kann mir eh keiner mehr was von Sicherheitsaspekten erzählen!
  • Hallo,

    ich habe mir heute wieder das Vergnügen gegönnt und bin im Rollstuhl Bus gefahren. Es war kein E-Rolli und beladen mit 80kg Lebendgewicht, sowie Rucksack.

    Lieberweise hat der Busfahrer wieder beim ein- und aussteigen geholfen mit der Rampe, bzw. mit Muskelkraft.

    Ich habe mich ordnungsgemäß mit der Rückenlehne zur Fahrtrichtung auf den Rollstuhlstellplatz gestellt, wie sich das gehört und auch wenn mir beim Sitzen gegen die Fahrtrichtung immer noch kotzübel wird. Sicherheit geht schließlich vor. Gleich in der ersten Kurve schlinderte der Rollstuhl samt mir wieder mal durch den Bus, trotz angezogender Bremsen und das Jumanji hat höflich nach vorne gebrüllt... "Herr Busfahrer, könnten Sie ihren Fahrstil dem Rollstuhl anpassen, ich schlinder hier sonst munter durch die Gegend." Beim Bremsen hoben die kleinen Vorderräder wieder munter ab und es war kein Vollbremsung. Ich war wieder unendlich froh, nach einer guten halben Stunde heile am Ziel angekommen zu sein.

    Soweit so gut... wenn ich mit Rollator unterwegs bin, mach ich es auf keinen Fall wie die Kölner, die sich auf ihren Rollator setzen statt ihn abzustellen und einen Sitzplatz zu suchen. Ich stelle das Gefährt immer ab und bitte freundlich um einen Sitzplatz in der Nähe. Alles andere wäre mir per Se viel zu gefährlich. Der Rollator rutscht auch nicht selten durch den Bus, trotz angezogender Bremsen. Den Rollator mit Spanngurten zu sichern bleibt keine Zeit, sonst liege ich der Länge mit blutiger Nase beim Busfahrer.

    Elektrorollstühle, die wie Rollstühle ausschauen werden hier befördert. Alles andere nicht. Ich empfinde es z. T. als großen Unsinn, denn argumentiert man mit der Sicherheit der Fahrgäste, bin ich für die
    - Abschaffung von Stehplätzen
    - Ausrüstung aller Sitzplätze mit Sicherheitsgurten
    - Weigerung lose Gepäckstücke im Fahrgastraum zu transportieren, sondern alle in einem extra Gepäckraum wie bei Reisebussen
    - Kindersitzpflicht wie im Auto

    Bei einer Vollbremsung möchte ich weder die Einkaufstasche der Oma am Kopf gedonnert bekommen, noch die linke Großzehe meines Vordermanns in der Nase bohren haben. Das fliegende Baby aus dem Kinderwagen könnte zum Mordinstrument mutieren und dem Vordermann im Vorbeiflug das Genick brechen.

    Hilfe.. was da an den Haltestellen los wäre, wenn die Vorgaben zur Sicherheit eingehalten werden müssten! Pünktlich war gestern!

    Spaß beiseite, im Sinne der Sicherheit darf ja gerne geschaut werden.. aber wo ist das Problem, dass der TÜV festlegt welche e-Mobile mit welchen Abmessungen befördert werden dürfen und eine gut sichtbare Plakette erhalten??? Damit wären dann schon beim Kauf der Hilfsmittel klar, dass es in Bus und Bahn geht oder nicht und man schaut auch da, was man selber möchte.

    Ich halte neben den allgemeinen Gefahren beim Busfahren die Sicherheitsfrage mehr als vorgeschoben.

    Jumanji
  • rollispeedy hat geschrieben:
    menschlich hat geschrieben:
    "Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe dann meint er Elektromobile und keine E-Rollstühle!" .....
    ........
    Heidi


    Die DIN EN 12183, DIN EN 12184 bezieht sich allgemein auf E-Rollis, wie du sie am ende nennst, auf Grund ihrer bauartigen Größe, ist dir frei überlassen Deine angeführte Link bezieht sich auf "BTW`s" und nicht auf ein "Kraftomnibus im Nahverkehr". Bei Bussen im Fernverkehr (Reisebusse) ist diese Vorschrift wiederum anzuwenden. Ebenso bei Transportfahrzeugen, für behinderte Menschen mit Rollis, die im Personenbeförderungsdienst eingesetzt sind (Taxi, Minicar, DeutschesRotesKreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt usw.).

    Gruss
    rollispeedy

    🥺 :wink

    (Und ehrlich gesagt, ab eine bestimmten Größe und Funktionalität eines Rollis:sowie mit seiner Ausstattung würde ich es auch nicht für richtig befinden, das dieser "im Nahverkehr(!)" befördert wird)


    Hallo,
    eine Nachfrage, diese erwähnten DIN Normen für Standard-Rollstühle ??? beziehen sich auch auf E-Rollstühle?
    Beziehungsweise wie kann man denn herausfinden, ob ein E-Rollstuhl der erforderlichen DIN Norm zum Transport im ÖPNV entspricht?
    Ich meine jetzt einen E-Rolltihl bis max. 6 h/km, den die KK üblicherweise zur Verfügung stellt. keinen Scooter und nix schnelleres!

    Und wie rollspeedy kommst du zu der Aussage weiter unten, deine per- Meinung ist natürlich frei 😉
    aber in der Tat ist doch jemand der auf dem Land wohnt und "nur" einen E-Rolli von der KK bekommt auch auf den ÖPNV angewiesen, weil schlicht die Akku-Leistung nicht ausreicht damit in die Stadt zu fahren um etwa Arzt oder Therapeut zu erreichen. E-Rolli heisst doch nicht automatisch= kein Bus mehr nötig???

    Und "Nein" nicht jeder,d er einen Hightech-E-Rollstuhl hat, hat auch einen Standardstuhl mit etwa E-fix, wenn schlicht die Erkrankung oder die KK es nicht zulassen/finanzieren, ergo wie soll denn derjenige ohne ÖPNV klarkommen?

    Gibt es zu dem ganze Thema einen guten Link, du kennst ja alles im Detail 😀 dann bitte ich darum. Das scheint ja ein ziemlicher Dschungel zu sein und die Busse sind so unterschiedlich, ich finde auch ein Gurt wäre hilfreich usw.... aber wo steht zuaws wer verpflichtet ist, ich meine natürlich beide Seiten.

    Hintergrund ist, wozu soll meine KK einen teuren E-Rollstuhl finanzieren,wenn der ÖPNV ihn dann nicht transportieren muss usw. und man doch für jede Fahrt einen "Taxi-Schein" braucht??? Ich mag (noch?) nicht akzeptieren, dass dieses undurchsichtige System Abermillionen verschleudert und am Ende irgendwie niemandem ausser dem Sanitätshaus geholfen ist!
  • renichur hat geschrieben:

    Hallo,
    eine Nachfrage, diese erwähnten DIN Normen für Standard-Rollstühle ??? beziehen sich auch auf E-Rollstühle?
    Beziehungsweise wie kann man denn herausfinden, ob ein E-Rollstuhl der erforderlichen DIN Norm zum Transport im ÖPNV entspricht?
    Ich meine jetzt einen E-Rolltihl bis max. 6 h/km, den die KK üblicherweise zur Verfügung stellt. keinen Scooter und nix schnelleres!

    Und wie rollspeedy kommst du zu der Aussage weiter unten, deine per- Meinung ist natürlich frei 😉
    aber in der Tat ist doch jemand der auf dem Land wohnt und "nur" einen E-Rolli von der KK bekommt auch auf den ÖPNV angewiesen, weil schlicht die Akku-Leistung nicht ausreicht damit in die Stadt zu fahren um etwa Arzt oder Therapeut zu erreichen. E-Rolli heisst doch nicht automatisch= kein Bus mehr nötig???

    Und "Nein" nicht jeder,d er einen Hightech-E-Rollstuhl hat, hat auch einen Standardstuhl mit etwa E-fix, wenn schlicht die Erkrankung oder die KK es nicht zulassen/finanzieren, ergo wie soll denn derjenige ohne ÖPNV klarkommen?

    Gibt es zu dem ganze Thema einen guten Link, du kennst ja alles im Detail 😀 dann bitte ich darum. Das scheint ja ein ziemlicher Dschungel zu sein und die Busse sind so unterschiedlich, ich finde auch ein Gurt wäre hilfreich usw.... aber wo steht zuaws wer verpflichtet ist, ich meine natürlich beide Seiten.

    Hintergrund ist, wozu soll meine KK einen teuren E-Rollstuhl finanzieren,wenn der ÖPNV ihn dann nicht transportieren muss usw. und man doch für jede Fahrt einen "Taxi-Schein" braucht??? Ich mag (noch?) nicht akzeptieren, dass dieses undurchsichtige System Abermillionen verschleudert und am Ende irgendwie niemandem ausser dem Sanitätshaus geholfen ist!



    Hallo user "renichur" ... schön dass Dich dieses Thema näher interessiert!!!
    Ich versuche das einmal nach und nach zu beantworten:

    Erster Absatz:
    Die Normenreihe ist recht lang 🥺 und daher sind Umsetzung und Anwendungen in der Realität wiederum fließend, da viele Rollis individuelle Maßanfertigungen sind. Das macht die Umsetzung von Barrierefreiheit im ÖPNV nicht leichter!
    Es gibt ein "Lastenheft": Anforderungskatalog an die barrierefreie Nutzbarkeit des Regionalverkehrs, wo nach sich regionale ÖPNV-Anbieter bei Kfz-Bestellungen oder die Bahn dran halten sollten. Sowie auch die Erbauer von Haltestellen. Leider wird sich in Kommunen, Städten und anderen Entscheidungsgremien nicht daran gehalten.

    Aber im Grunde läuft alles auf diese Vorgaben hinaus, was die Nutzbarkeit im ÖPNV für Rollis gilt:
    - DIN 13240-1 Rollstühle; Einteilung Ausgabe 12/1983
    - DIN 13240-2 Rollstühle; Begriffe 12/1983
    - DIN 13240-3 Rollstühle; Maße 08/1994
    - DIN EN 12183 Rollstühle mit Muskelkraftantrieb – Anforderungen und Prüfverfahren
    - DIN EN 12184 Elektrorollstühle und -mobile und zugehörige Ladegeräte – Anforderungen und Prüfverfahren
    - DIN ISO 6440 Rollstühle; Benennungen, Begriffe 1985
    - DIN ISO 7176–1 Rollstühle; Bestimmung
    - DIN ISO 7193 Rollstühle – Maximale Gesamtmaße

    Im ÖPNV (Bus & Bahn) geht man von einer Grundfläche aus, die für einen Rolli zur Verfügung stehen muss wenn er steht. Ein Wendekreis (1,50m X 1,50m) ist nicht vorgesehen - da machen es sich die Kfz-Konstrukteure einfach, indem man sagt, hier gibt es noch keine DIN Richtlinie für den ÖPNV die anzuwenden ist, um den Platzbedarf in Bus & Bahn zu regeln.
    Jeder Konstrukteur hat da Narrenfreiheit und ist sein eigener Glückes Schmied und nimmt die bisherigen DIN-Normen als "Richtwerte" ohne verpflichtende Maßstäbe.

    2.Absatz:
    Selbstverständlich sollen eRollis ebenso transportiert werden können im ÖPNV, dagegen habe ich mich in keiner Weise geäußert!
    Ich meine nur, ab einer "unverhältnismäßigen Baugröße des Rollis" sind auch dem ÖPNV Grenzen gesetzt!
    Nur zum Beispiel: Wenn jemand einen eRolli hat, der für eine 200kg Person die in Hamburg lebt, müssen nicht in ganz Deutschland für die eine Person alle Busse & Bahnen barrierefrei gestaltet werden (Unverhältnismäßigkeit).

    3. Absatz:
    Ich selber fahre einen eRolli, Aktivrolli mit eMotionräder - 20km Reichweite - mit dem ich klarkomme. Natürlich ist die Reichweite, lt. Herstellerangaben, individuell auf die Person nach deren Gewicht anzupassen. Und der Rolli ist auch nicht für die Kutscherei übers Land geeignet (wetterbedingt ist es auch nicht an allen Tagen sinnvoll damit durch die Gegend zu rollern sowie auch vom Zeitaufwand um zum nächsten Arzt oder Lebensmitteleinkauf) Sicherlich bin ich da auf den ÖPNV angewiesen der auch für mich barrierefrei ist.

    4. Absatz:
    In allen Kfz, auch Busse und in den Bahnen müssen "Rückhaltesysteme & Sicherheitsgurte" vorhanden sein.
    Meine Erfahrung ist nur die, dass diese Vorrichtungen versteckt werden, damit sie nicht zur Anwendung gebracht werden.
    Die Fahrer sind meist nicht eingewiesen in diese Sicherheitssysteme und sind persönlich sooo betroffen, dass sie sich planlos diesen Dingen gegenüber stehen.
    Das andere ist aber auch, das sehe ich an mir selbst, dass ich diese Sicherheitssysteme aus Bequemlichkeit nicht in Anspruch nehme. (Es müssen in allen Bussen auf jedem Sitzplatz Sicherheitsgurte sein - es gilt in Deutschland die Anschnallpflicht - auch in Bussen - dieses gilt nur für Busse die nicht ausschließlich nur im Stadtverkehr fahren sowie für die erste Passagier-Sitzreihe)

    5. Absatz:
    Da gibt es keine eindeutigen "Links im Internet". Die Bestimmungen sind zu vielfältig und sind immer auf den Einzelfall im NET zu suchen.

    6. Absatz:
    lol... die Probleme haben alle Rolli-Fahrer
    🥺 🥺 🥺

    Gruß
    rollispeedy


    PS zu
    "Jumanji":
    Jumanji hat geschrieben:
    "....Spaß beiseite, im Sinne der Sicherheit darf ja gerne geschaut werden.. aber wo ist das Problem, dass der TÜV festlegt welche e-Mobile mit welchen Abmessungen befördert werden dürfen und eine gut sichtbare Plakette erhalten??? ...."


    Rollatoren sind keine Sitzgelegenheiten! Sie dienen unter anderem nach ihrer Bauart eben nur als "Lauf- und Gehstütze", wenn auch viele Hersteller die Funktion des "Setzen auf dem Rollator" mit anbieten, sind die Rollatoren, laut den Herstellerangaben nicht als "Stuhl" im eigentlichen Sinne zu verwenden". Rollatoren sind auch keine "Rollis bzw. Krankenfahrstühle im Sinne der DIN-Normen", sie dienen ausschließlich nur als Gehhilfe. Sonderfunktionen wie "kurzfristiges Setzen und die Verwendung als Einkaufswagen" sind keine sicherheitstechnische Voraussetzungen für "Rollatoren". (Siehe dazu auch die beigefügten Bedienungsanleitungen und Informationsmaterialien des Herstellers zum Rollator). In Bussen & Bahnen sind sie als "Gepäck" anzusehen, welches gesichert abzustellen ist. (Ich weiß selbst, dass die Realität anders aussieht)

    Alle technischen Produkte, die in Deutschland in den Wirtschaftsverkehr eingebracht werden, müssen eine "CE" Kennzeichnung haben (siehe dazu Unterlagen zu den Hilfsmitteln). Damit erfüllen die Produkte alle gesetzlichen Auflagen.


  • rollispeedy hat geschrieben:
    renichur hat geschrieben:

    Hallo,
    eine Nachfrage, diese erwähnten DIN Normen für Standard-Rollstühle ??? beziehen sich auch auf E-Rollstühle?
    Beziehungsweise wie kann man denn herausfinden, ob ein E-Rollstuhl der erforderlichen DIN Norm zum Transport im ÖPNV entspricht?
    Ich meine jetzt einen E-Rolltihl bis max. 6 h/km, den die KK üblicherweise zur Verfügung stellt. keinen Scooter und nix schnelleres!

    Und wie rollspeedy kommst du zu der Aussage weiter unten, deine per- Meinung ist natürlich frei 😉
    aber in der Tat ist doch jemand der auf dem Land wohnt und "nur" einen E-Rolli von der KK bekommt auch auf den ÖPNV angewiesen, weil schlicht die Akku-Leistung nicht ausreicht damit in die Stadt zu fahren um etwa Arzt oder Therapeut zu erreichen. E-Rolli heisst doch nicht automatisch= kein Bus mehr nötig???

    Und "Nein" nicht jeder,d er einen Hightech-E-Rollstuhl hat, hat auch einen Standardstuhl mit etwa E-fix, wenn schlicht die Erkrankung oder die KK es nicht zulassen/finanzieren, ergo wie soll denn derjenige ohne ÖPNV klarkommen?

    Gibt es zu dem ganze Thema einen guten Link, du kennst ja alles im Detail 😀 dann bitte ich darum. Das scheint ja ein ziemlicher Dschungel zu sein und die Busse sind so unterschiedlich, ich finde auch ein Gurt wäre hilfreich usw.... aber wo steht zuaws wer verpflichtet ist, ich meine natürlich beide Seiten.

    Hintergrund ist, wozu soll meine KK einen teuren E-Rollstuhl finanzieren,wenn der ÖPNV ihn dann nicht transportieren muss usw. und man doch für jede Fahrt einen "Taxi-Schein" braucht??? Ich mag (noch?) nicht akzeptieren, dass dieses undurchsichtige System Abermillionen verschleudert und am Ende irgendwie niemandem ausser dem Sanitätshaus geholfen ist!



    Hallo user "renichur" ... schön dass Dich dieses Thema näher interessiert!!!
    Ich versuche das einmal nach und nach zu beantworten:

    Erster Absatz:
    Die Normenreihe ist recht lang 🥺 und daher sind Umsetzung und Anwendungen in der Realität wiederum fließend, da viele Rollis individuelle Maßanfertigungen sind. Das macht die Umsetzung von Barrierefreiheit im ÖPNV nicht leichter!
    Es gibt ein "Lastenheft": Anforderungskatalog an die barrierefreie Nutzbarkeit des Regionalverkehrs, wo nach sich regionale ÖPNV-Anbieter bei Kfz-Bestellungen oder die Bahn dran halten sollten. Sowie auch die Erbauer von Haltestellen. Leider wird sich in Kommunen, Städten und anderen Entscheidungsgremien nicht daran gehalten.

    Aber im Grunde läuft alles auf diese Vorgaben hinaus, was die Nutzbarkeit im ÖPNV für Rollis gilt:
    - DIN 13240-1 Rollstühle; Einteilung Ausgabe 12/1983
    - DIN 13240-2 Rollstühle; Begriffe 12/1983
    - DIN 13240-3 Rollstühle; Maße 08/1994
    - DIN EN 12183 Rollstühle mit Muskelkraftantrieb – Anforderungen und Prüfverfahren
    - DIN EN 12184 Elektrorollstühle und -mobile und zugehörige Ladegeräte – Anforderungen und Prüfverfahren
    - DIN ISO 6440 Rollstühle; Benennungen, Begriffe 1985
    - DIN ISO 7176–1 Rollstühle; Bestimmung
    - DIN ISO 7193 Rollstühle – Maximale Gesamtmaße

    Im ÖPNV (Bus & Bahn) geht man von einer Grundfläche aus, die für einen Rolli zur Verfügung stehen muss wenn er steht. Ein Wendekreis (1,50m X 1,50m) ist nicht vorgesehen - da machen es sich die Kfz-Konstrukteure einfach, indem man sagt, hier gibt es noch keine DIN Richtlinie für den ÖPNV die anzuwenden ist, um den Platzbedarf in Bus & Bahn zu regeln.
    Jeder Konstrukteur hat da Narrenfreiheit und ist sein eigener Glückes Schmied und nimmt die bisherigen DIN-Normen als "Richtwerte" ohne verpflichtende Maßstäbe.

    2.Absatz:
    Selbstverständlich sollen eRollis ebenso transportiert werden können im ÖPNV, dagegen habe ich mich in keiner Weise geäußert!
    Ich meine nur, ab einer "unverhältnismäßigen Baugröße des Rollis" sind auch dem ÖPNV Grenzen gesetzt!
    Nur zum Beispiel: Wenn jemand einen eRolli hat, der für eine 200kg Person die in Hamburg lebt, müssen nicht in ganz Deutschland für die eine Person alle Busse & Bahnen barrierefrei gestaltet werden (Unverhältnismäßigkeit).

    3. Absatz:
    Ich selber fahre einen eRolli, Aktivrolli mit eMotionräder - 20km Reichweite - mit dem ich klarkomme. Natürlich ist die Reichweite, lt. Herstellerangaben, individuell auf die Person nach deren Gewicht anzupassen. Und der Rolli ist auch nicht für die Kutscherei übers Land geeignet (wetterbedingt ist es auch nicht an allen Tagen sinnvoll damit durch die Gegend zu rollern sowie auch vom Zeitaufwand um zum nächsten Arzt oder Lebensmitteleinkauf) Sicherlich bin ich da auf den ÖPNV angewiesen der auch für mich barrierefrei ist.

    4. Absatz:
    In allen Kfz, auch Busse und in den Bahnen müssen "Rückhaltesysteme & Sicherheitsgurte" vorhanden sein.
    Meine Erfahrung ist nur die, dass diese Vorrichtungen versteckt werden, damit sie nicht zur Anwendung gebracht werden.
    Die Fahrer sind meist nicht eingewiesen in diese Sicherheitssysteme und sind persönlich sooo betroffen, dass sie sich planlos diesen Dingen gegenüber stehen.
    Das andere ist aber auch, das sehe ich an mir selbst, dass ich diese Sicherheitssysteme aus Bequemlichkeit nicht in Anspruch nehme. (Es müssen in allen Bussen auf jedem Sitzplatz Sicherheitsgurte sein - es gilt in Deutschland die Anschnallpflicht - auch in Bussen - dieses gilt nur für Busse die nicht ausschließlich nur im Stadtverkehr fahren sowie für die erste Passagier-Sitzreihe)

    5. Absatz:
    Da gibt es keine eindeutigen "Links im Internet". Die Bestimmungen sind zu vielfältig und sind immer auf den Einzelfall im NET zu suchen.

    6. Absatz:
    lol... die Probleme haben alle Rolli-Fahrer
    🥺 🥺 🥺

    Gruß
    rollispeedy


    PS zu
    "Jumanji":
    Jumanji hat geschrieben:
    "....Spaß beiseite, im Sinne der Sicherheit darf ja gerne geschaut werden.. aber wo ist das Problem, dass der TÜV festlegt welche e-Mobile mit welchen Abmessungen befördert werden dürfen und eine gut sichtbare Plakette erhalten??? ...."


    Rollatoren sind keine Sitzgelegenheiten! Sie dienen unter anderem nach ihrer Bauart eben nur als "Lauf- und Gehstütze", wenn auch viele Hersteller die Funktion des "Setzen auf dem Rollator" mit anbieten, sind die Rollatoren, laut den Herstellerangaben nicht als "Stuhl" im eigentlichen Sinne zu verwenden". Rollatoren sind auch keine "Rollis bzw. Krankenfahrstühle im Sinne der DIN-Normen", sie dienen ausschließlich nur als Gehhilfe. Sonderfunktionen wie "kurzfristiges Setzen und die Verwendung als Einkaufswagen" sind keine sicherheitstechnische Voraussetzungen für "Rollatoren". (Siehe dazu auch die beigefügten Bedienungsanleitungen und Informationsmaterialien des Herstellers zum Rollator). In Bussen & Bahnen sind sie als "Gepäck" anzusehen, welches gesichert abzustellen ist. (Ich weiß selbst, dass die Realität anders aussieht)

    Alle technischen Produkte, die in Deutschland in den Wirtschaftsverkehr eingebracht werden, müssen eine "CE" Kennzeichnung haben (siehe dazu Unterlagen zu den Hilfsmitteln). Damit erfüllen die Produkte alle gesetzlichen Auflagen.





    DANKE mal wieder, hab dir pn geschickt! Was würden wir hier ohne rollspeedy machen 😉
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