Ab wann muss die anerkannte Behinderung wirksam gestellt werden?

Bei mir wurde ein Kolonkarzinom am 4.12.2015 operiert. Der Befund wurde vom op. Chefarzt am 15.12.2015 bescheinigt. Diese Bescheinigung ging mit meinem Antrag am 5.1.2016 beim Versorgungsamt ein. Heute erhielt ich einen Bescheid (80%), der ab 5.1.2016 wirksam ist. M. E. dürfte plausibel sein, dass ich spätestens ab OP schwerbehindert bin. Aus steuerlichen Gründen geht es hier um einen Jahresfreibetrag. Deshalb ist die Zeitverschiebung für mich nachteilig.

Antworten

  • Ein Schwerbehindertenstatus (GdB & Merkzeichen) wird nach Aktenlage entschieden mit der Prämisse, dass alle anderen Voraussetzungen vorhanden sind sowie auch alle notwendigen ärztlichen Unterlagen zur Verfügung stehen. Im Zweifelsfall kann eine Untersuchung angeordnet werden wenn Befundberichte nicht aussagekräftig sind.

    Der frühstmögliche Anerkennung gilt ab Antragsdatum, kann jedoch nach Glaubhaftmachung der Gesundheitseinschränkung auch weiter zurück datiert werden (Verwaltungsakt SGB X), ist jedoch im Antrag auch als solches extra zu vermerken. Von Amtswegen ist eine automatische Rückdatierung unüblich und nicht die Praxis.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html


    netten Gruss
    rollispeedy 😀






  • Danke für die allgemeine Antwort.
    Offensichtlich gibt es keine gesetzliche Vorschrift.
    Im Interesse des Antragstellers, der ja juristischer Laie ist, sollte m. E. eine für ihn plausible und bestmögliche Entscheidung getroffen werden.
    Plausibel ist "die Behinderung tritt ein mit der OP".
    Bestmöglich ist "wegen eines OP-Datums in 2015" werden bereits ab 2015 Vergünstigungen zu gewähren sein.
    Bei anderen Behinderungen, die allmählich entstehen, mag eine Wirksamkeit ab Antragstellung einsichtig sein.
    Ich werde also Widerspruch einlegen und um eine Änderung des Wirksamkeitsdatums beantragen.
    Ich wusste nicht, dass ich den Antrag noch in 2015 einreichen musste.
    Der Sozialdienst im Krhs. hat mir gesagt, es käme auf das Attest des Chefarztes an, der in 2015 unterschreiben müsse, damit ich einen ab 2015 Bescheid bekomme.
    Das ich das ausdrücklich beantragen müsse, hat mir niemand gesagt und geht auch aus dem Antragsfrmular nicht hervor.
    Nochmal Danke für die Hilfe!
    Matusa
  • Verstehe jetzt nicht, das ein "gesondertes Attest" notwendig ist, da ein Krankenhausbericht vorliegt 😳 🥺

    Es gibt nur standardisierte Antragsformulare, die viele Fragen versuchen abzudecken. Es reicht im Grunde aus, wenn man eine Postkarte an das Amt schickt, mit der Willensbekundung "Ich möchte einen Antrag auf XXXX stellen" (Sinngemäß).

    Aber um einen Antrag zu bearbeiten, hinsichtlich von Informationen, gibt es Formblätter. Es gibt zu viele individuelle Fälle - die kann man einfach per Formblatt nicht erfassen. Daher ist es oft Sinnvoll, wenn man ein "formloses Begleitschreiben" beifügt, worin die individuellen Einschränkungen und zusätzlichen Informationen für den Sachbearbeiter ersichtlich sind. Meist reichen die auszufüllenden Felder vom Platz nicht aus... aber das ist den wichtigsten Fragen, aus Sicht des Amtes, geschuldet , um überhaupt eine Bewertung vorzunehmen.

    Gruss
    rollispeedy 😉
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