Wer trägt die Fahrt- und Übernachtungskosten für eine mehrtägige Prüfung?

Hallo,

mein Sohn wird demnächst seinen Schulabschluss machen, die Prüfung wird er in ca. 350 km Entfernung ablegen müssen, da dort der Standort der Schule ist, von dieser er online beschult wird. Die Beschulungskosten trägt das Sozialamt lt. § 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (Eingliederungshilfe).

Mein Sohn hat einen SBA GdB 70, Merkzeichen G.

Er hat an 3 hintereinander folgenden Tagen Prüfung. Er ist körperlich krank und kaum belastbar, überwiegend bettlägerig, deshalb kann er seit der 5. Klasse auch keine Schule vor Ort mehr besuchen und wird stattdessen online beschult.

Auf Nachfrage bei der Behindertenbeauftragten nach Kostenübernahme für die notwendigen Übernachtungen und Fahrtgeld bekam ich heute die Antwort, ich solle mich wegen der Übernachtungskosten an die Pflegekasse wenden.

Da ist schon mein erstes großes Fragezeichen. Mein Sohn hat keine Pflegestufe, mir ist nicht klar, warum das Sozialamt die Kosten der Schule übernimmt und nicht für die nötigen Übernachtungskosten aufkommen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Auskunft richtig ist.

Weiterhin schrieb man mir, dass mein Kind, wenn es einen Behindertenausweis hätte, ja umsonst mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könne, ebenso könne er ja kostenlos eine Begleitperson mitnehmen.

Er kann theoretisch natürlich mit der Bahn fahren, aber beispielsweise nicht mit dem ICE. Er müsste mehrmals umsteigen, was er körperlich nachweislich nicht schafft! Er hat neben seiner körperlichen Schwäche Einschränkungen im kognitiven Bereich, ist lärm und lichtempfindlich etc. Ferner hat er nicht das Merkzeichen "B" im Ausweis, also könnte eine Begleitung nach meinem Wissen gar nicht kostenfrei mitfahren.

Ich habe bisher nur eine Rechtsgrundlage für Ausbildungsberufe gefunden. Demnach könnte ich zu den zuvor angefragten Punkten sogar noch den Arbeitsausfall der Begleitperson beim Sozialamt geltend machen. Es stellt sich mir ganz anders dar, als man mir weiß machen will. Bevor ich auf die Mail antworte, würde ich mich gern noch etwas schlau machen, ob es Unterschiede zwischen schulischer Ausbildung (Abschlussprüfung) oder Berufsausbildung gibt. Muss das Sozialamt die anfallenden Kosten für die Prüfung im Sinne der Eingliederungshilfe tragen? Gibt es entsprechende Paragraphen oder Gerichtsurteile?

Herzlichen Dank im voraus!

Moni

Antworten

  • Welch ein dusseliger Behindertenbeautragter !!!! 😡
    Mal nachgefragt, besteht Schulpflicht? Wer war der bisherige Kostenträger dieser Maßnahme und welche Verträge wurden in diesen Zusammenhang mit dem Kostenträger vereinbart? Also, Pflegekasse ist garantiert nicht der Kostenträger für Bildungsmaßnahmen. Als Kostenträger kann nur das Schulamt in Verbindung eines Sozialleistungsträger, Rentenversicherung, Arbeitsamt oder Sozialamt (inkl. der Aufgabe als Krankenkasse) sein.

    Das mit dem Merkzeichen, das möchte ich nun nicht weiter ausführen, hierzu gibt es genügend Informationsmaterialien durch das Versorgungsamt.

    Sachen gibbets...ne-ne-ne

  • Hallo,

    es besteht bis zum Ende dieses Schuljahres Schulpflicht. Der bisherige Kostenträger ist das Sozialamt (seit über vier Jahren). Der Vertrag wurde mit der Schule direkt geschlossen. Die Abschlussprüfung ist Teil der Maßnahme.

    Ich habe jetzt vom Arzt Rückmeldung, er attestiert, dass eine Anreise mit dem Zug aus Krankheitsgründen unmöglich ist. Für die Prüfung wurden auch Nachteilausgleiche gestellt. Der Arzt attestiert ferner, dass eine Begleitung für die Prüfungszeit zwingend erforderlich ist.

    Ich denke, ich werde meinen Antrag incl. des ärztlichen Attests nun über den Kopf der Behindertenbeauftragten direkt an das Sozialamt schicken. Wenn sie meinen, sie seien nicht zuständig, dann werde ich bestimmt von ihnen erfahren...

    LG

    Monipenny
  • so ist es recht 😉 ...in diesem Fall ist der Träger das Amt, sofern es dieser Schulungsmassnahme vorher zugestimmt hat (...was ja der Fall ist, da sie in den letzten 4 Jahren die Kosten übernommen haben).

    Aber das hätte der Behindertenbeauftragte ebenso wissen müssen, sofern er ein engagierter Beauftragter ist.
    Es gibt eben solche 😃😃😃 und solche 😡 😡 😡

    gruss
    rollispeedy