Muß eine Rampe als zugang zu einer Arztpraxis einen Handlauf haben?

Wir planen eine neue Arztpraxis. Es ist eine Rampe vorgesehen , die den Höhenunterschied von 25 cm zum Eingang überbrückt. Maximale Steigung 6 %. Braucht eine Rampe Handläuft ?

Antworten

  • Hallo, eine Rampe ist eine Rampe. Da macht die din 18040 keinen unterschied ob Arztpraxis oder Kino, ob 25 cm oder 3 m. Ein beidseitiger handlauf ist erforderlich. Inkl radabweiser. Das macht ja auch Sinn. Wenn ein Rad des Rollstuhl abrutscht ist das für einen rollstuhlfahrer sehr schmerzhaft und kann den Planer teuer zu stehen kommen.
  • drjk hat geschrieben:
    Wir planen eine neue Arztpraxis. Es ist eine Rampe vorgesehen , die den Höhenunterschied von 25 cm zum Eingang überbrückt. Maximale Steigung 6 %. Braucht eine Rampe Handläuft ?


    Hier kannst du die gesetzlichen Bestimmungen nachlesen:
    http://nullbarriere.de/din18040-1.htm
    http://nullbarriere.de/din18040-1-rampen.htm

    Heidi
  • Hallo,

    schön, dass Sie sich hier bei Betroffenen informieren. Ein Handlauf an Rampen ist gerade bei Anfängern wie mir oder Rollstuhlfahrern, die sich aufgrund einer Hemipaerese mit einer Hand und Fuß vorwärts bewegen schon essentiell, weil man sich da auch mit viel mehr Kraft hochziehen kann.

    Wenn Sie sich die Mühe machen wollen, wie sehr auch eine Steigung von nur 6% ein nahezu unüberwindliches Hindernis darstellt, dann leihen Sie sich bitte einen Rollstuhl und testen aus, wie gut oder schlecht Sie hoch kommen. Wenn es in Ihrem Interesse ist, dass die Praxis von nahezu allen Kranken ohne Hilfe zu erreichen ist, werden Sie an vielen Stellen merken, dass die Vorschriften, die heute existieren nicht wirklich ausreichen.

    Gruß Jumanji
  • Hallo drjk,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • menschlich hat geschrieben:
    drjk hat geschrieben:
    Wir planen eine neue Arztpraxis. Es ist eine Rampe vorgesehen , die den Höhenunterschied von 25 cm zum Eingang überbrückt. Maximale Steigung 6 %. Braucht eine Rampe Handläuft ?


    Hier kannst du die gesetzlichen Bestimmungen nachlesen:
    http://nullbarriere.de/din18040-1.htm
    http://nullbarriere.de/din18040-1-rampen.htm

    Heidi


    Nach Landesbauordnungen gehören Rampen von Arztpraxen (Gesundheitswesen) zum öffentlichem Bereich.
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