Gibt es Stiftungen die Psychotherapiestunden uebernehmen?

Ich soll 2 Jahre Pause machen oder die Therapierichtung wechseln oder in eine Klinik. Ich bin alleinerziehend und habe ein schulpflichtiges Kind. Ich moechte bei meiner Therapeutin bleiben.

Antworten

  • Hallo ronna,
    leg Widerspruch ein und schreibe deine Begründung dabei.

    Heidi
  • Macht eine Klage Sinn?!
  • Hallo,

    klagen kannst Du grundsätzlich erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahren - siehe den Tipp von Heidi. Ansonsten können wir hier ohne kenntnise der Einzelheiten nicht die Erfolgsaussichten einer Klage beurteilen. Da müsstest Du Dich dann an einen kompetenten Rechtsbeistand wenden.

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo ronna,

    wie anamin schon angedeutet hat, wäre es gut, mehr Informationen zu den Hintergründen zu erhalten. Dann kann auch besser geholfen werden 😉
  • Hallo Ronna,
    ich glaube, die Situation ist so:
    Eine Richtlinienpsychotherapie soll 1. eine psychische Erkrankung beheben oder bessern und 2. wirtschaftlich sein. Um das der Krankenkasse, also dem Geldgeber, zu begründen, muss deine Therapeutin in bestimmten in einer Richtlinie festgelegten Abständen, einen Bericht verfassen. Aus dem müssen Diagnose, Behandlungsplan und ggf bereits erfolgte Behandlungsfortschritte ersichtlich werden und es müssen die jeweiligen Behandlungsziele für den neuen Behandlungsabschnitt festgelegt werden. Auch hier müsste erkennbar sein, dass diese mit den Mitteln der Psychotherapie in der vorgesehenen Zeit erreicht werden können. Wenn das nicht so ist, lehnt der Gutachter die Kostenübernahme ab.
    Die angesprochene Zweijahresfrist ist nicht unbedingt erforderlich, wenn zu dem bisher behandelten Krankheitsbild eine neue -also völlig andere- Krankheit zu behandeln ist. Ein Verfahrenswechsel kann auf jeden Falll sinnvoll sein, wenn sich mit der bisherigen Therapie keine weitere erkennbare Besserung einstellt. Ebenso wie eine stationäre "Auszeit"- das ganze soll dir ja auch was bringen...
    Hier reden wir übrigens immer um die sogenannten antragspflichtigen Leistungen, Es gibt zudem für Psychotherapeuten auch die Möglichkeit sog. "nicht antragspflichtige Leistungen" abzurechen. Auch auf diesem Weg, kann eine begrenzte Zahl von Minuten im Quartal für psychotherapeutische Gespräche abgerechnet werden. Die Termine leigen dann sehr viel weiter auseinander. Das kann aber für eine Weile eine gute Sache sein um sich zu verabschieden.
    Vielleicht fragst du deine Therapeutin mal...
    Alles Gute dazu und viele Grüße