Wer ist jetzt zuständig?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich wurde zum 03.04. von der Krankenkasse ausgesteuert, sprich das Krankengeld ist ausgelaufen. Die Agentur bestätigte, dass sie nun für mich zuständig wäre. Klar ist, auf Grund der Krankheit kann ich momentan den Job in der Firma wo ich noch angestellt bin, nicht ausüben.

Der Amtsarzt der Argentur kam zum Ergebnis, dass ich doch in diesem Beruf arbeiten könne. Selbst der Sachbearbeiter meinte aber auch, dass er sich das nicht vorstellen könne.

Es sei dazugesagt, der Amtsarzt hat rein nach AktenLage entschieden.

Nun ist das Problem, dass sich der Antrag auf Arbeitslosengeld schon lange hinzieht und ich nun mittellos dastehe.

Meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich, einen finanziellen Ruin vorzubeugen und schnell die mir zustehenden Leistungen zu bekommen?

Antworten

  • Hallo Attore,
    die Arge ist nach wie vor zuständig! Würde der Sachbearbeiter handeln statt dumme Floskeln von sich geben, hätte er veranlasst daß eine med. Untersuchung durchgeführt wird und nicht nach Aktenlage entschieden wird.
    Die Arge muß in Vorlage treten, geh hin und sag dem Sachbearbeiter daß du nicht eher das Amt verlässt bis du einen Vorschuß bekommen hast, droh mit der Presse! Scheck oder bar, nicht abspeisen lassen von wegen wir überweisen etc.
    Ich hatte 2 mal Erfolg damit. Einmal mußte ich allerdings dem Sachbearbeiter die Krawatte richten und die Füße vom Schreibtisch nehmen. Bei meinem nächsten Besuch war er entlassen.

    Heidi
  • Ist ja die Agentur für Arbeit und nicht das Jobcenter. Ein Termin beim Amtsarzt dauert mit unter 4-8 Wochen.

    Wäre die Frage, es übers Sozialgericht zu machen mit einer einstweiligen Verfügung?

    Ich stehe durch die Krankschreibung den ArbeitsMarkt ja nicht zur Verfügung, könnte somit die Rentenkasse für mich zuständig sein?
  • Arge und Jobcenter, wo ist der Unterschied?
    Du kannst nur gegen den Bescheid des Amtsarztes vorgehen und das bei der Arge.
    Du mußt schon den normalen Weg gehen, erst Widerspruch und dann Klage.
    Aber wie gesagt, setz deinen Sachbearbeiter unter Druck.

    Heidi
  • Ich würde hier auch gerne wissen wollen, welcher Kostenträger für mich zuständig ist.
  • Es sind ja nun schon einige Tips hier genannt worden.
    Kann nur eines dazu sagen, im ersten Jahr nach Ausübung und Wahrnehmung einer festen Arbeitsstelle ist die Bundesagentur für Arbeit für dich zuständig (Abhängig von der Dauer der bisherigen Ausübung der Arbeit am letzten Arbeitsplatz und wenn es keine arbeitsmarktpolitische Maßnahme war).
    Hier sind die notwendigen Anträge auch zu stellen. Diese müssen je nach Antragsart eventuell den Regionalen Sozialträger weiterleiten (Arge, Jobcenter und andere Begrifflichkeiten dafür), Die Bundesagentur für Arbeit kann auch eine Außenstelle im Jobcenter (Arge etc.) haben - also ein und die selbe Adresse.
    Es ist auch weiterhin "notwendig", das eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin der Agentur vorgelegt werden muss, damit keine weiteren Leistungsansprüche eingeschränkt oder verloren gehen. Zwecks der Rentenzeiten ist es jedoch sinnvoll dieses zu tun,.

    Die Rentenversicherung kann erst Leistungsträger sein, wenn es um Rehabilitationsverfahren ins bzw. für das Arbeitsleben geht.
    Bei einen Rentenantrag auf Erwerbsminderung kannst du frühestens erst nach einem viertel Jahr mit einer Entscheidung rechnen.

    Meine Empfehlung ist aber auch, gehe nicht alleine zum Beratungsgespräch bei der Agentur, nimm einen stillen Zuhörer mit, du wirst sehen, Gespräche laufen meist zufriedenstellend ab.

    Gruss
    rollispeedy

    (ps: Androhungen oder Gewalt gegenüber dem Sachbearbeiter nutzen gar nichts! Die Mitarbeiter werden aus guten Grund, in einem rotierenden Wechsel, an anderen und zu verschiedenen Aufgabengebieten zugeteilt.
    Wenn ich provoziert werde, bin ich nicht gerne Hilfsbereit, eher .... - ich weis nicht, wie du reagieren würdest; dass mal zu einer vorherigen Bemerkung in dieser Anfrage)
  • Gab es hier nicht auch Fachexperten?

    Es ist jetzt schon so, dass ich keine finanziellen Mittel mehr habe und auch die Miete nicht mehr zahlen kann.
  • Hallo attore,
    was hast du denn inzwischen unternommen?
    Hast du die Tipps mal befolgt?
    Vom Hände in den Schoß legen wird es nicht besser, ein Fachexperte wird dir auch nur Tipps geben, kaum andere als dir bereits gegeben wurden.

    Ps.
    von Gewalt androhen war keine Rede,von Rotation auch nicht, zu der Zeit gab es das noch nicht! Nicht einfach hier etwas hineininterpretieren was nicht ist, kann schnell zur üblen Nachrede werden. 👿

    Heidi
  • Also der Fall scheint komplizierter zu sein, als gedacht.

    So ganz scheint nicht geklärt zu sein, ob überhaupt die Agentur für mich aufkommen muss. Ich hatte dort angerufen, dass ich einen Rückruf von der Leistungsabteilung wünsche, bis heute warte ich vergeblich.

    Bei der Erläuterung bezüglich eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht, legte der Mitarbeiter einfach auf.

    Ein Jurist meinte, dass man diesen Antrag zwar übers Sozialgericht stellen könne, jedoch wenn dieser ins leere ginge, man mich an den Kosten beteiligen könne.

    Es ist von daher fraglich, wie vorzugehen ist?
  • Wie wäre es wenn du persönlich bei der Arge vorstellig wirst und das Jobcenter nicht eher verlässt bis eine Klärung vollzogen ist?

    Heidi 🥺
  • Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum es hier keine Fachexperten mehr gibt.

    Es ist bis heute kein Bescheid gekommen, noch erfolgte ein Rückruf, wie gewünscht.

    Ich musste vorübergehend Harz 4 beantragen, um überhaupt laufende Kosten halbwegs decken zu können.