Frage nach Schwerbehinderung und GdB

ich habe im Personalfragebogen die Frage nach SB und GdB und weiß nicht, wie ich sie beantworten soll. Ich habe eine SB mit GdB 50, diese hat aber keine Auswirkung auf meine Tätigkeit. Muss ich mit ja antworten , was passiert, wenn ich mit Nein antworte? Ich bin seit 4 Jahren alo und würde sehr gerne arbeiten. Stelle ist im Sicherheitsdienst und meine SB ist Depression, die aber behandelt wurde. Habe ab und zu Schlafstörungen aber nur noch sehr selten. Was soll ich tun. Ehrlich - keine Stelle? Lügen - eine Stelle?

Antworten

  • Hallo,
    da deine Behinderung keine Auswirkungen auf deinen Job hat, wie du schreibst, mußt du sie auch nicht angeben.
    Du verzichtest damit allerdings auf diverse Vorteile wie mehr Urlaub, Gleichstellung usw.

    Heidi
  • Hi,

    als ich meine Behinderung (30 GdB kein Ausweis) verschwiegen habe, gabs nur Ärger...

    LG Keana
  • ja danke,

    ich bin mir so unsicher.
    Im Bewerbungsgespräch wurde es nicht gefragt aber auf dem Fragebogen steht diese Frage und ich habe Angst, dass ich die Stelle dann nicht bekomme,

    Der AG kann mir dann nicht so schnell kündigen. Es ist übrigens nicht öffentlicher Dienst, dann würde ich es angeben aber so. Sicherheitsfirmen schmeißen ihre MA ziemlich schnell raus.
    Ich bin so unsicher, wenn ich es angebe, kriege ich die Stelle vllcht nicht.
  • Schwierige Frage!
    Aber rechtlich sieht es so aus, wirst du ausdrücklich danach gefragt, bist du verpflichtet dieses wahrheitsgemäß anzugeben.
    Jetzt aber mal eine kleine Lücke im System genannt: Ist es nur ein Fragebogen....überspringe diese Frage.(somit umgehst du eventuell einer Aussage)

    Hierzu muss gesagt werden, das jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, ab einer bestimmten Betriebsgröße eine "Ausgleichsabgabe" zu bezahlen, wenn er keine behinderten Menschen beschäftigt.
    Hinzu kommt, arbeitsrechtlich hat er einiges zu beachten wenn er Schwerbehinderte (GdB min. 50) und Gleichgestellte (GdB 30 mit Anerkennung einer Gleichstellung durch das Arbeitsamt) beschäftigt, da diese vom Gesetz her Vergünstigungen zugesprochen werden müssen (z.B. höherer Urlaubsanspruch, erhöhter Kündigungsschutz, Ausschluss von verpflichtender Mehrarbeit (sofern dieses im Arbeitsvertrag /Tarifrechtlich nicht geregelt ist)

    Gibst du nicht deine Schwerbehinderung an, hast du auch keine Anrechte auf die gesetzlichen Vergünstigungen - auch nicht im nach hinein. Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden und der Arbeitgeber wusste nichts von einem Schwerbehinderung, hat er diese auch nicht zu berücksichtigen.
    Weiterhin kann er aber aufgrund einer Beschäftigung eines behinderten Menschen zusätzliche Fördermittel für diesen Arbeitsplatz beantragen! (Das kann recht lukrativ für einen Arbeitgeber sein!!!)


    Gruss
    rollispeedy 😃
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