Wird Arbeitslosengeld1 nach leistungsfall bei eu renteantrag ( 24.11.2015) dazu gerchnet?

Hallo, heute möchte ich noch einmal die frage stellen, ob bei Antragstellung eines eu rentenantrages (24.11.2015) , nach leistungsfall und Erhalt von Arbeitslosengeld 1 die davon gezahlten pflichtbeiträge mit angerechnet werden? Ich bin laut medizinischen Gutachten nicht mehr arbeitsfähig ( heißt auch nicht 3 stunden). Laut der angeblichen neuen Regelung sollen diese Beiträge von krankengeld , minijobs (ab 2013) usw.bei der rente mit aus schließenden sein. Bitte wer kann mir genaue Auskunft geben? Danke bobdail

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