Wohnungsgröße bei Wohngruppe

MyHandicap User
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Hallo! Ich plane den Umbau einer Zweifamilienhauses. Und zwar möchte ich darin eine Wohngruppe für 5 - 6 Behinderte (geistig und körperlich) bauen. Sie arbeiten alle in einer Behinderteneinrichtung, können selbstständig, aber nicht allein leben und brauchen zeitweise Betreung. Nun möchte ich einen großen Gemeinschaftsraum mit Küche usw. einrichten und 5 - 6 Zimmer mit eigenem Bad und Küchenzeile, um sich mal einen Kaffee zu machen.
Nun meine Frage: Müssen diese 5 - 6 Zimmer baurechtlich (!) eigene Wohnungen sein, damit das Sozialamt 47 qm anerkennt? Muss ich den sehr aufwendigen Weg gehen und für mein Zweifamilienhaus eine Nutzungsänderung in 5 - 6 Appartment beantragen?
Kann mir einer helfen?
Nun meine Frage: Müssen diese 5 - 6 Zimmer baurechtlich (!) eigene Wohnungen sein, damit das Sozialamt 47 qm anerkennt? Muss ich den sehr aufwendigen Weg gehen und für mein Zweifamilienhaus eine Nutzungsänderung in 5 - 6 Appartment beantragen?
Kann mir einer helfen?
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Antworten
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Hallo VillaKunterbunt,
das ist eine interessante Idee.
Bei so einem großen Projekt ist es sinnvoll, bei Zeiten einen guten Kontakt zu allen beteiligten Stellen vor Ort aufzubauen. Meine Empfehlung ist daher, dass Du dich direkt mit den entsprechenden Behörden bei Euch in Verbindung setzt. Nur so ist auch gewährleistet, dass ggf. individuelle Vorschriften von vorn herein berücksichtigt werden können.
Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es mit Deinem Projekt weiter geht.
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Ein Hallo und Danke !
Für die entgültige Klärung und Absicherung muss ich natürlich mich intensiv mit den Behörden abstimmen, nur wäre ich dafür gerne ein wenig besser vorbereitet.
Trotzdem erstmal danke und Grüße
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Hallo,
für so etwas gibt es amtsinterne Richtlinien, die Du dann wahrscheinlich tatsächlich bei dem für Euch zuständigen Amt in Erfahrung bringst bzw. die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft suchts. In den Richtlinien für Konstanz steht z. b.
Bei Bewohnern von betreuten Wohngemeinschaften kann jeweils der für eine Ein-zelperson geltende Betrag für eine 45qm-Wohnung (nicht sonstiger Wohnraum!) anerkannt werden. Keine klassische Wohngemeinschaft!
http://www.harald-thome.de/media/files/richtlinien/KdU-+-AE-Konstanz-LK---15.08.2011.pdf
Besten Gruß ananim
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Hallo!
Das ist ein guter Tipp. Ich werde jetzt gleich mal die hiesigen Verwaltungsvorschriften suchen. Danke.
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