Wie funktioniert die Fristsetzung beim Versorgungsamt?

Hallo liebe Community,
ich hatte am 12.4 eine vom Versorungsamt angeordente ärtzliche Untersuchung. Der Arzt hat mir in seinem Gutachten einen GdB von 80 bescheinigt. Vorher hatte ich 100, dann nichts und momentan noch 30. Nun hatte ich mal gelesen,dass das Amt nach spätestens 2 Wochen bei einer ärztlichen Untersuchung zu entscheiden hat. Als ich gestern nachfragte, wie weit die Bearbeitung ist meinte man zu mir, dass meine Akten nun bei einem anderen Arzt liegt. Ich hab bei diesem Prozedere noch keinerlei Erfahrung.Kann mir jemand sagen, wielange ich also warten müsste und was es mit den Fristen auf sich hat?

Vielen Dank
Steven

Antworten

  • Hallo Steffen,
    du wirst da schon noch etwas Geduld haben müssen, es sind ja gerade mal 2 Wochen vergangen.
    Fristen sind da unangemessen, nach 6 Wochen würde ich noch einmal nachfragen.

    Heidi
  • Solange du keinen erneuten Bescheid vorliegen hast, gilt der alte Bescheid. Also abwarten und Tee trinken.
    Solange das Amt arbeitet (..dazu fällt mir nur eines ein 😆 😃 😆 😺 ....) hast du keine Fristen zu beachten.

    Oder wie meinst du deine Frage???


    Gruss
    rollispeedy 😉
  • Ja, da hab ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt...bin halt langsam echt frustriert.

    Ich wolte eigentlich wissen, wann das Versorgungsamt mit einem Bescheid fertig sein müsste. Ich hatte mal etwas von einer Frist von max. 6 Monaten zwischen Antragstellung und Bescheid gelesen. Dann hatte ich auch mal gelesen,dass sich das Versorgungsamt nach einer ärtzlichen Untersuchung höchstens 2 Wochen Zeit nehmen darf. Das Versorgungsamt in Berlin ist sogar so optimistisch zu sagen, dass es im Schnitt nur 3 Monate braucht ( das die jedoch schon laaaange verstrichen sind brauch ich wohl nicht zu sagen).

    Ich bin halt so frustriert, da meine Arbeitszeiten immer unzumutbarer für mich werden, es aber keinen juckt.Nicht mal mit meinen 30, die ich jetzt schon habe.

    Gibt es denn nun irgendwelche Fristen, die das Versorgungsamt einzuhalten hat oder nicht?

  • AAAAAAchsooooooooo,

    okay...habe ich also missverstanden.
    Nagut, alsooo - die 6 Monate beziehen sich wahrscheinlich auf die Zeit, die eine gesundheitliche Einschränkung von der Zeit her vorhanden sein muss, um eine dauerhafte Behinderung anerkannt zu bekommen.

    Aber da du ja bereits einen GdB von 30 hast, besteht die Möglichkeit der sogenannten Gleichstellung zu einem "schwerbehinderten Menschen" , diese ist beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen. Sofern eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) oder Betriebsrat (BR) im Betrieb ist, kannst du dieses auch darüber abwickeln - zu mindestens sollten sie dir dabei behilflich sein. Damit ist dir eventuell auch schon geholfen.

    Die Bearbeitungszeit des Amtes, zwecks Feststellung einer Schwerbehinderung, ist natürlich geregelt im SGB X. Aber die Bearbeitungszeit eines Antrages unterliegt natürlich auch dem Mitwirken von beteiligten Personen (Antragsteller, Ärzte, Krankenhäusern usw. wo Arztberichte eingefordert werden können oder müssen). Sofern Berichte ausstehen und keine Feststellung vorgenommen werden kann, ruhen die Fristen. Außer du verlangst eine unmittelbare Feststellung, Das kann aber dann zum Nachteil sein. Kann der Sachbearbeiter keine eindeutige Feststellung treffen, geht die Akte in die interne medizinische Abteilung, wo fachlich fundierte Ärzte die Unterlagen bewerten. Kommen diese Ärzte auch zu keinen eindeutigen Ergebnissen wird eine medizinische Untersuchung angeordnet. ....also eine recht langwierige Angelegenheit, wo die Akte hin und her geschubst werden kann wo Fristen Ruhen können.

    Gruss
    rollispeedy 😺
  • Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
    Ich habe jetzt endlih meinen "positiven" Bescheid 😃 😃 😃 😃
  • Na fein, aber an deinen Arbeitszeiten wird es grundlegend nichts ändern.

    Gruss
    rollispeedy
Diese Diskussion wurde geschlossen.