Welcher Summe wird durch eine private Krankenkasse erstattet, wenn sie vertragsgemäß 30% der Kosten

Bin Beamtin im Ruhestand und Beihilfe berechtigt mit 70% der Kosten. Die anteilmäßige Kostenübernahme durch die Finanzverwaltung liegt vor. Durch das Verhalten der DEBEKA entsteht eine Finanzierungslücke von EUR 2152,00 zu meinen Lasten.

Antworten

  • Hallo,

    wenn es Leistungen sind, die von der KK vertragsgemäß übernommen werden, dann wird die KK auch die versicherten 30% bezahlen, die die Beihilfe nicht übernimmt.

    Wenn es sich aber um Leistungen handelt, die du nicht versichert hast, dann bleibst du auf 30% der Kosten sitzen und bekommst nur deinen Beihilfeanteil.

    Ansonsten lohnt es sich auch bei einer privaten KK mal nachzuhorchen, ob sie im "Rahmen der Einzelfallprüfung" die Kosten (anteilmäßig) erstatten.

    Da du sehr allgemein geschrieben hast, kann ich auch nur die allgemeine Antwort geben.

    Wende ich sonst an deinen Vertreter von der KK. Das mache ich immer, wenn ich nicht weiter komme.

    Jumanji
  • Danke für den Tipp der Einzelfallprüfung.
    Ich werde diesen Gedanken in meinem Schreiben an den Versicherungsvorstand einfließen lassen.
    Gruß Schweitzzer

    Mein Schreiben an den Vorstand der privaten Krankenversicherung und die Einzelfallprüfung waren erfolgreich. Dadurch wird eine höhere Erstattung zugesagt, obwohl dazu vertragsbedingt keine Notwendigkeit bestand. Die DEBEKA berücksichtigte dabei, dass ich mich vor mehr als 20 Jahren höher versichern wollte, aber als Risikofall eingestuft wurde.
    Insgesamt werde ich jedoch mehr als EUR 500,00 als Eigenanteil bezahlen müssen.

    Danke nochmals für den Tipp!
    Gruß Schweitzzer

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