um gerichtskostenhilfe zu erlangen ,muß ich das pflegegeld für meine frau angeben

gerichtskostenhilfe beantragt.bin verheiratet und beide rentner.einkommen also rente und pflegegeld der stufe 3. ablehnung und soll nachweiß erbringen über finanzielle mittel.

Antworten

  • Hallo Uhr,
    das Pflegegeld ist ausschließlich dazu da um die Pflege sicher zu stellen, es muß nicht angeben werden und darf nicht als Einkommen berücksichtigt werden!

    Heidi
  • Hallo uhr,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Heidi 😀 ).

    Was genau ist deine Frage? Wie dürfen wir behilflich sein?
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