Zusatzurlaub
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Urlaubsgeld auf die fünf zusatztage Urlaub bei Schwerbehinderung. Wenn im feinkeramik Tarifvertrag Urlaubsgeld pro Tag bezahlt wird,gibt es dann auch Urlaubsgeld für die Zusatzurlaubstag?
Es gibt ein Gerichtsurteil für die Metaller in NRW da muss es bezaht werden.
Es gibt ein Gerichtsurteil für die Metaller in NRW da muss es bezaht werden.
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Antworten
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Hallo Beryernpilot,
Der Tarifvertrag sagt klar aus " pro Urlaubstag ".Es gibt anscheinend keinen Ausschluß.Aber um genau die Frage zu klären wäre ein kurzes Gespräch mit der Gewerkschaft angeraten.
Es kann sein das sich die Aussage "pro Tag " auf die im Tarifvertrag festgelegten Urlaubstage bezieht,wo von ich ausgehe.
Also,frag am besten nach.Dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruß
Ralf
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Hallo Beryernpilot,
hast Du schon eine Rückmeldung der Gewerkschaft erhalten?
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Hallo Justin,
da ich nicht in der Gewerkschaft bin bekomme ich auch da keine Antwort aber ich Arbeite daran weiter.
Grüße
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Hallo Beryernpilot,
das ist natürlich unpraktisch. Bist Du denn auf einem guten Weg oder soll ich einen unserer Fachexperten hinzuziehen?
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Vorwort:
1. Der "Tarifurlaub" regelt zu Gunsten des Arbeitnehmer seine erweiterten Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubgesetz.(BUrlG).
Beide Tarifparteien, Arbeitnehmer vertreten durch die Gewerkschaft, der Arbeitgeber durch die Arbeitgeberverbände, handeln in erster Linie für Ihre Mitglieder einen Tarifvertrag aus.
In der Regel wird der ausgehandelte Tarifvertrag dann für die Branche (Regional oder auch Überregional) für "als allgemein verbindlich erklärt". Somit sind "Nichtmitglieder" einer Organisation (Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft/Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband) geschützt gegen Dumpingverträge im gleichen Geschäftsbereich.
Ist in einem Tarifgebiet ein Arbeitgeber der nicht im Arbeitgeberverband organisiert, ist er verpflichtet eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft zu treffen, Diese Vereinbarung (Haustarif) darf den allgemeinen Tarifvertrag (Flächentarifvertrag) nicht unterlaufen.
In den Tarifverträgen wird allgemein ein höherer Urlaubsanspruch festgeschriebenals als im BUrlG.
2. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld gibt es nicht. Ein Urlaubsgeld kann der Arbeitnehmer also nur verlangen, wenn eine solche Zahlung vereinbart ist, sei es ausdrücklich in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung
oder im Arbeitsvertrag, sei es „stillschweigend“, indem sich der Arbeitgeber durch wiederholte vorbehaltlose Zahlung zur Entrichtung des Urlaubsgeldes verpflichtet hat.
3.Hinsichtlich einer tarifvertraglichen Urlaubsgeldregelung, die vorsah, dass ein bestimmter Betrag pro Urlaubstag zu zahlen sei, hat das Bundesarbeitsgericht am 30.Juli 1986 (8 AZR 241/83) entschieden, dass das Urlaubsgeld nur dann für die Tage des Zusatzurlaubs zu zahlen sei, wenn der Tarifvertrag ausdrücklich auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen Bezug nimmt. Sieht der Tarifvertrag das tägliche Urlaubsgeld dagegen nur für die Tage des tariflich für alle Arbeitnehmer vereinbarten Grundurlaubs (Urlaub nach den BUrlG) vor, so können schwerbehinderte Menschen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts für die Tage des Zusatzurlaubs das Urlaubsgeld nicht beanspruchen.
Fazit: Du musst dein Tarifvertrag kennen, was darin steht. Es hängt davon ab, wie dort über den Urlaub die Regelung getroffen wurde. (Im Tarifvertrag der Metallindustrie ist ein Urlaubsgeld für alle Urlaubstage geregelt, der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist dem "normalen Urlaub sinngemäß gleichgestellt")
Wie du siehst, ist die Antwort nicht leicht und kann nicht eben gerade mal von einem Gewerkschaftssekretär oder Mitarbeiter beantwortet werden.
Hoffe ich habe dich nun nicht dusselig geschwafelt... 😡 😡 😡 😡
Gruss
rollispeedy 😃
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