Wird bei einem Behinderten PflegeKind bei volljährigkei die Pflegestufe2 als Einkommen angerechnet?

Mein Behinderte Pflegetochte wird nächsten Monat 18 Jahre alt.
Das Jugendamt teilte mir nun mit das bei volljährigkeit die Pflegestufe die wir von der Krankenkasse erhalten als Einkommen angerechnet wird.Ist das richtig? Wird noch mehr gekürzt?

Antworten

  • Hallo dotte,

    Hier die Antwort.
    Beziehen Freunde und Bekannte Pflegegeld für die Pflege und beziehen gleichzeitig Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, so wird dieses Pflegegeld als Einkommen angerechnet. Bei pflegenden Angehörigen ist dieses nicht der Fall. Nach der herrschenden Rechtsprechung ist das Pflegegeld für den Angehörigen kein Einkommen i.S.d. § 82 SGB XII.
    Für Personen die nicht zum Kreis der Angehörigen gehören,Freunde ect.,ist das Pflegegeld steuerpflichtig.
    Weitere Informationen bekommst du im Steuerrecht(Googel Gesetze) oder von einem Steuerberater.

    Gruß

    Ralf
  • Danke Ralf für deine schnelle Antwort. .
    leider verstehe ich sie nicht so ganz ????

    Es geht nicht darum das mir das Geld der Pflegestufe angerechnet wird weil ich Arbeitslos o.ä. bin.
    Das Jugendamt möchte bei volljährigkeit des Kindes vom aktuellen Pflegegeld die Pflegestufe abziehen. .Begründung. .das ist jetzt Einkommen.
    Mir ist das ganze unklar da die Pflegestufe ja zur Pflege gedacht ist..und minderjährigen rechnen sie diese ja auch nicht als Einkommen an.
    Im Netz finde ich merkwürdigerweise darüber auch nichts.
    Gruß Dotte

  • Hallo Dotte,

    Jetzt hab ich ein Problem.Das Geld der Pflegestufe wird als Pflegegeld bezeichnet.Und das Geld bekommen die pflegenden Personen.Nicht deine Tochter.Es ist kein Einkommen.Deine Tochter bekommt kein Pflegegeld.Also....da ist irgendwas Durcheinander beim Jugendamt.
    Und wie ist das Jugendamt da eingebunden?
    Was wollen die den genau von euch?

    Gruß
    Ralf
  • dotte hat geschrieben:
    Mein Behinderte Pflegetochte wird nächsten Monat 18 Jahre alt.
    Das Jugendamt teilte mir nun mit das bei volljährigkeit die Pflegestufe die wir von der Krankenkasse erhalten als Einkommen angerechnet wird.Ist das richtig? Wird noch mehr gekürzt?


    Hallo Dotte,
    wer pflegt denn das Kind? Ein Angehöriger? Dann wird das Pflegegeld grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet!
    Nicht Angehörige müssen ggf. das Pflegegeld als Einkommen angeben wenn sie Sozialleistungen erhalten.

    Heidi
  • Ich Pflege sie..bin aber keine Angehörige.
    Ich bin ihre Pflegemutter.
    Bisher wurde nie das Geld der Pflegestufe beachtet..die halbwaisenrente die sie bekommt wurde als Einkommen angerechnet. .heißt. .sie geht direkt an das Jugendamt und meine pflegetochter sieht nichts davon.
    Jetzt mit volljährigkeit soll alles anders werden..ich versteh das nicht so ganz.
    Die Pflege bleibt doch gleich..
  • Ralfrumpf hat geschrieben:
    Hallo Dotte,

    Jetzt hab ich ein Problem.Das Geld der Pflegestufe wird als Pflegegeld bezeichnet.Und das Geld bekommen die pflegenden Personen.Nicht deine Tochter.Es ist kein Einkommen.Deine Tochter bekommt kein Pflegegeld.Also....da ist irgendwas Durcheinander beim Jugendamt.
    Und wie ist das Jugendamt da eingebunden?
    Was wollen die den genau von euch?

    Gruß
    Ralf


    Sie wollen mir für den selben "Aufwand" praktisch weniger bezahlen.
    Steuerberater habe ich heute vergeblich auf einen Rückruf gewartet. .irgendwie ist das alles sehr undurchsichtig. .
  • Hallo Dotte,

    Ich würde gerne weiterhelfen.Aber da bin ich raus.Hier kann Dir sicherlich ein Anwalt für Familien/Sozialrecht besser helfen.
    Deine Angelegenheit ist sicherlich sehr kompliziert.
    Wünsche euch alles Gute

    Liebe Grüße

    Ralf
  • Hallo dotte,

    In diesem Fall ist das Pflegegeld leider Einkommen, weil Du keine Angehörige bist und auch keine Adoption läuft oder gelaufen ist.

    Das mit der Waisenrente als EK steht aber für mich wieder auf einem anderen Blatt.
    Vor Jahren hatte ich in meinem Bekanntenkreis einen Fall mit einer Halbwaisenrente und die beiden Kinder, der eine Voll- die andere Minderjährig waren beide noch in der Ausbildung. (Studium und Schule)

    Da durfte die Waisenrente nicht als EK angerechnet werden, da die Ausbildungsphase damit gesichert werden mußte.

    LG

    Surfer
  • Hallo Dotte,
    ich denke hier läuft etwas durcheinander.
    Das Pflegegeld ist grundsätzlich zur Deckung der Pflege vorgesehen und steht der zu pflegenden Person(Versicherten) zu. Diese kann das Geld weitergeben an Angehörige die sie pflegen oder aber auch an Freunde Bekannte.
    Für die zu pflegende Person wird das Pflegegeld in keinem Fall als Einkommen angerechnet(es ist ja zur Sicherstellung der Pflege gedacht und daher geschützt)!
    Da du keine Angehörige bist und als Pflegeperson das Pflegegeld von der zu pflegenden Person bekommst ist es für dich Einkommen. Ich vermute mal daß du auch die Halbwaisenrente für die zu pflegende Person(Pflegetochter) bekommst, dann wird alles in einen Topf geschmissen und entsprechend gegen gerechnet. Das Pflegekind lebt sicher bei dir so daß du eine Bedarfsgemeinschaft hast, entsprechend wird dann das Sozialgeld berechnet.
    Wenn ich falsch vermute bitte korrigieren.

    Heidi
  • Hallo Dotte,

    Habe mal ein wenig Google bemüht.Vieleicht hilft Dir dieser Link weiter.
    http://bbpflegekinder.de/ratundtat/ratschlaege/b-die-wirtschaftliche-versorgung-behinderter-pflegekinder

    Dein Thema scheint sehr kompakt zu sein da viele Stellen eingebunden sind.

    Gruß
    Ralf
  • Hallo Ralf,
    bei deinem Link schlägt meine Securitysoftware an was selten vorkommt.

    Heidi
  • Hallo Heidi,

    Mmh...okay.Hab ich mal prüfen lassen.Kein Alarm bei mir.
    Einfach mal per Google suchen.
    Die Info dort ist sehr komplex.Aber die Frage ist ja auch sehr komplex.

    Gruß
    Ralf

  • Hallo dotte,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "Frage beantwortet". 😀
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