Meine Schwester ist zu 100% behindert und lebt in einem Wohnheim.

Meine Schwester ist zu 100% behindert und lebt in einem Wohnheim. Bis auf ein kleines Taschengeld geht alles (Verdienst in Behindertenwerkstatt und Pflegegeld) ans Sozialamt. Was darf sie zum Beispiel auf einem Sparbuch haben ohne daß das Sozialamt einzieht.

Antworten

  • Hallo Jürgen563,

    Ich versuche es mal mit einer Antwort.Also,laut SGBII sind als Schonvermögen 3500.- vorgesehen.Dies schwankt aber nach Jahrgang.Hier schaust du am besten mal unter SGBII Schonvermögen nach(in Google eingeben).
    Das Taschengeld regelt der folgende Gesetzeintrag (§ 31 Abs. 2, § 27 b Abs. 2 SGB XII).

    Ich hoffe das es etwas hilft.

    Gruß
    Ralf
  • Hallo juergen563,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Ralf 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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