Muss beim Vorstellungsgespräch die Schwerbehindertenvertretung zugegen sein?

Die Frage gilt für alle Arbeitgeber, privat oder öffentlich.
Wäre ein Personal-/Betriebsrat nicht überhaupt die Voraussetzung, dass es diese Vertretung überhaupt gibt?
Bei der Stellenbesetzung soll/muss die Vertretung ja beteiligt werden (soweit die Theorie...).
Ich hatte bisher Vorstellungsgespräche (meist ÖD), da war die Vertretung teils gar nicht mit dabei.
Man muss natürlich in der Bewerbung vorher angegeben haben, dass man behindert ist.
Bei einem "1-Mann-Betrieb" erübrigt sich die Frage natürlich 😉

Ein Verweis auf einen Paragraphen wäre natürlich schön.
Google weiß leider auch nichts darüber.

Antworten

  • Hallo ich!,

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "Frage beantwortet" 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,

    § 81 Abs. 1 SGB IX ist die allgemeine Regel (ob etwas besonderes für den öffentlichen Dienst gilt, weiß ich nicht). Danach ist die Schwerbehindertenvertretung bei einer Prüfung, ob eine schwerbehinderte Person einzustellen ist, zu "beteiligen". Betriebsrat o.ä. sind anzuhören. Das Gesetz sagt aber nichts über die Form der Beteiligung - das heißt, ich denke, die Antwort auf die Frage, ob die Schwerbehindertenvertretung bei einem Vorstellungsgespräch dabei sein muss, ist nein. Sie kann auch in anderer Form beteiligt werden.

    Kannst ja aber selber nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo Lieber ich!

    ich kann nur dem Vor-Antworter ananim zustimmen: Im Gesetz steht beteiligen, das heißt nicht, das jemand dabei-sitzen muß. In der Regel geben die Arbeitgeber also bei der geplanten Einstellung eines Menschen mit einer (schwer-)Behinderung dies auch der Vertrauensperson für die Schwerbehinderten bekannt.

    Die Schwerbehindertenvertretung ist ein unabhängiges Organ, das nicht einen Betriebs-oder Personalrat voraussetzt. In der Praxis ist der SBV oft Mitglied des BR/PR und deshalb wird das manchmal als zusammenhängend wahrgenommen.

    Ich hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben und wünsche dir viel Erfolg mit deinen Bewerbungen.

    Viele Grüße

    Michael