An wen muss ich mich wenden, wenn Kosten für einen Fahrdienst übernommen werden sollen?

Hallo zusammen,
ich bin Rollstuhlfahrerin (Muskeldystrophie) und 'stehe' vor einem Problem, was meine Beförderung zum Arbeitsplatz betrifft. Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin abgeschlossen und bin jetzt seit knapp einem Jahr auf Arbeitssuche, bzw eventuell auch ner weiteren betrieblichen Ausbildung (Kommt drauf an, was sich zuerst findet).
Jetzt hatte ich das Glück, dass ich zumindest ein einmonatiges Praktikum in einem Betrieb in Laatzen absolvieren kann, nach dem entschieden wird, ob ich dort eine Ausbildung anfangen kann, oder nicht. Die Betriebsstelle ist zwar mit der Bahn für mich zu erreichen (Hab auch nen Schwerbehindertenausweis-muss also nichts bezahlen), allerdings ist die Bahnhaltestelle 15 Minuten vom Betrieb entfernt. Wenn es also mal regnen (oder schneien) sollte, wird es schwierig, denn einen Schirm kann ich gerade bei Wind nicht lange halten. Erkältungen und dergleichen können für mich recht gefährlich werden (wegen abhusten usw). Um einen Fahrdienst komme ich nicht herum.
Das Problem ist jetzt folgendes: Ich weiß nicht, welche Stelle für die Kostenerstattung zur Beförderung mit einem Fahrdienst zuständig ist. Bisher lief alles über die Region Hannover, aber die sind nun angeblich nicht mehr zuständig für mich. Habe mit der Behindertenbeauftragten vom Arbeitsamt gesprochen, die mich zum Integrationsamt weiter geschickt hat. Dort meinte man, für Praktika und Ausbildungen übernimmt die Region immer noch alles. Und die bei der Region Hannover sagte man mir, Praktika werden vom Arbeitsamt übernommen und Ausbildungen und Beruf vom Integrationsamt.
Wie ihr euch vorstellen könnt, bin ich mehr als nur ein bisschen genervt, dass jeder etwas anderes sagt. 😠
Fest steht: Ich kann die Kosten momentan unmöglich selbst tragen. Wäre gut, wenn mir jemand der vielleicht auch aus der Region Hannover kommt, weiterhelfen und mir vielleicht sogar ein paar Nummern geben könnte.
Danke schon mal.

Antworten

  • Hallo Reike90,

    nun, was telefonisch sehr schön geht (Leute hin und her jagen) geht nicht mehr, wenn Du einen schriftlichen Antrag mit dem Hinweis stellst, dies bitte ggf. gem. §14 SGB IX an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten.

    Dann muss binnen zwei Wochen der Antrag an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet werden. Dieser hat wiederum zwei Wochen Zeit für eine Entscheidung. Auch wenn er nicht zuständig ist. Er muss entscheiden und sich ggf. später die Leistung vom tatsächlich zuständigen Kostenträger erstatten lassen - das ist dann aber nicht mehr Deine Baustelle 😉

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Gern kannst Du an dieser Stelle auch berichten, wie es weiter geht.
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